POL-NE: Mordkommission ermittelt nach Tod eines Intensiv-Patienten
Neuss (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Polizei:
Derzeit ermittelt eine Mordkommission unter Leitung des Polizeipräsidiums Düsseldorf wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes gegen eine medizinische Angestellte eines Neusser Krankenhauses.
Nach derzeitigen Erkenntnissen könnte die Frau im Zuge der Medikamentenverabreichung vorsätzlich den Tod eines schwerstkranken Patienten verursacht haben.
Die Tatverdächtige wurde vom betroffenen Krankenhaus freigestellt und durch Polizeibeamte am Freitag (05.02.) festgenommen. Der Haftbefehl wurde durch einen Richter erlassen und unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die Ermittlungen der Mordkommission dauern an.
Presseanfragen zum Ermittlungsverfahren sind an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu richten.
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Krankenschwester wird nach Tod von Intensivpatient angeklagt
14. Dezember 2021 um 06:31 Uhr
Neuss. Die Ermittlungen rund um den Tod eines Intensivpatienten im Lukaskrankenhaus in Neuss sind abgeschlossen. Nun will die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.
Von Marc Pesch und Simon Janßen
Der Fall hatte im Februar für Entsetzen gesorgt: Damals hatten Polizei und Staatsanwaltschaft Kostenpflichtiger Inhalt am Neusser Lukaskrankenhaus eine Krankenschwester festgenommen. Die Frau steht im Verdacht, einem schwerkranken Patienten ein dringend benötigtes Medikament nicht wie vorgegeben verabreicht zu haben. Die Mordkommission hat ihre Ermittlungen abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft will entsprechend nun Anklage wegen Totschlags erheben.
Konkret lautet der Vorwurf gegen die Krankenschwester auf „versuchten Totschlag durch Unterlassen“. Warum es ein „versuchter Totschlag“ gewesen sein soll, hat juristische Gründe. So sei nicht klar gewesen, ob der lebensbedrohlich erkrankte 52-Jährige bei Verabreichung des Medikamentes überhaupt überlebt hätte, heißt es von Seiten der Ermittler. Aber auch so wiegen die Vorwürfe gegen die mittlerweile entlassene Lukaskrankenhaus-Mitarbeiterin schwer.
Zahlreiche Befragungen waren nötig
Rückblick Die damals 39 Jahre alte Verdächtige wurde Anfang Februar von der Polizei festgenommen. Noch am selben Tag erließ der Ermittlungsrichter Untersuchungshaftbefehl, der aber wieder außer Vollzug gesetzt wurde.
Vorgehen Im Zuge der Ermittlungen gab es zahlreiche Zeugenbefragungen. Es wurden sogar spezielle Fragebögen unter den Mitarbeitern des „Lukas“ verteilt.
„Wir haben in den letzten Monaten auch überprüft, ob sie noch für weitere Sterbefälle dort in der Klinik verantwortlich sein könnte“, so Staatsanwalt Markus Klein, „weitere Taten können wir ihr aber aktuell nicht nachweisen. Es haben sich dafür keine eindeutigen Hinweise ergeben.“ Die Mordkommission hatte weitergehende Ermittlungen eingeleitet, nachdem die Frau schon 2019 Beschuldigte in einem Todesermittlungsverfahren gewesen war. Auch damals hatte die Polizei ihr kein Verschulden nachweisen können. Die Krankenschwester hatte auf der Intensivstation der Klinik gearbeitet.
Ursprünglich hatte das Amtsgericht gegen die Krankenschwester einen Untersuchungshaftbefehl erlassen, dieser wurde aber zwischenzeitlich wieder außer Vollzug gesetzt. „Es gibt Meldeauflagen, wonach die Frau dreimal pro Woche bei der Polizei vorstellig werden muss. Dem ist sie bislang nachgekommen“, so Staatsanwalt Klein. Er wartet aktuell noch auf die Ermittlungsakten der Mordkommission. Sobald diese vorliegen, will er kurzfristig Anklage erheben. Über das Opfer gab die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bislang lediglich bekannt, dass es „weder jung noch sehr alt“ gewesen ist und unter verschiedenen Krankheiten litt.
Unklar ist, ob die Krankenschwester im anstehenden Prozess ein Geständnis ablegen wird. Gegenüber der Staatsanwaltschaft hat sie die Tat noch nicht eingeräumt, wohl aber im Kollegenkreis des Lukaskrankenhauses. „Wir gehen deshalb von einem eindeutigen Sachverhalt aus“, sagt Klein. Er rechnet damit, dass noch im Laufe des kommenden Jahres am Landgericht Düsseldorf das Verfahren gegen die Krankenschwester beginnen wird. Zuständig ist dort die erste große Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Rainer Drees.
Derweil liegt das Motiv für die Tat im Dunkeln – Mitleid mit dem schwerkranken Patienten wird allerdings nicht ausgeschlossen. Im Prozess soll ein psychiatrischer Sachverständiger auf Grundlage der Ermittlungsakten und auf Grundlage der Aussagen im Verfahren ein entsprechendes Gutachten zum Geisteszustand der Angeklagten erstatten. Ihr drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Gefängnis.
Der bereits erwähnte Sterbefall aus dem Jahr 2019 beschäftigt jedoch weiterhin die Ermittler. Zwar hatte sich der Tatverdacht gegen die Krankenschwester damals nicht erhärtet und das Verfahren wurde eingestellt, aufgrund der neuen Erkenntnisse aus dem aktuellen Fall wurden die Ermittlungen dort jedoch wieder aufgenommen. Diese dauern nach Angaben der zuständigen Staatsanwältin Laura Hollmann weiter an, wie sie auf Nachfrage mitteilt. Noch sei unklar, ob der ältere Fall mitangeklagt werden kann. Zu jenem Fall habe es jedoch weitere Befragungen durch die Polizei gegeben. Im Jahr 2019 war ein schwer vorerkrankter Patient auf der Intensivstation des Lukaskrankenhauses in einen lebensbedrohlichen Zustand geraten, nachdem ihm mutmaßlich ein nicht benötigtes Medikament verabreicht wurde.