da fragt man sich doch ernsthaft, warum keine Fingerabdrücke von allen abgenommen wird und dann ist es mit der Identifizierung nicht mehr schwer...Na unsere Datenschützer haben da die Nase weit vorne
Aktualisiert am 11. Mai 2022, 17:01 Uhr Tod im Fahrradkeller: Staatsanwältin fordert lebenslang
.... Ab November 2020 habe die 20-Jährige jeden weiteren Kontakt abgelehnt. Der Mann habe sie aber weiter bedrängt, bis zu 200 Mal pro Tag versucht sie anzurufen, ihr Penisfotos geschickt, stundenlang vor ihrem Haus gewartet und sie verfolgt. In ordinärer und drohender Sprache forderte er Sex mit ihr. Sie habe ihren Vater gebeten, den Mann vor dem Haus zu vertreiben. Aus ungeklärten Gründen habe sie sich aber dann auf das Treffen am 9. Januar 2021 eingelassen.
In dem Fahrradkeller habe sie sich gegen die Vergewaltigung gewehrt, erklärte die Staatsanwältin weiter. Unter den Fingernägeln der Toten sei Blut mit der DNA des Angeklagten gefunden worden, während er Kratzspuren im Gesicht und an der Hand hatte. Blaue Baumwollfasern in ihrem Mund und der unteren Gesichtshälfte sowie die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung deuteten darauf hin, dass die Frau mit einer Jeans erstickt worden sei. Zwar konnten die Fasern nicht eindeutig der blauen Jeans des Angeklagten zugeordnet werden, doch der Angeklagte sei der einzige gewesen, mit dem sie in den Stunden vor ihrem Tod zusammen gewesen sei.
Die Rechtsmediziner hätten außerdem festgestellt, dass die Frau bei oder nach ihrem Tod zeitweise auf dem Bauch lag. Gefunden wurde sie jedoch auf dem Rücken liegend. Die Tote müsse also umgebettet worden sein. Der Angeklagte habe angegeben, er habe Hilfe holen wollen. Tatsächlich sei er aber zu einem Dönerimbiss gegangen und habe eine Viertelstunde lang etwas gegessen und getrunken. Erst dann habe er schließlich jemanden gebeten, die Rettungskräfte zu rufen. Als die Sanitäter die Frau im Keller fanden und ankündigten, die Polizei zu verständigen, sei er geflüchtet. «Es kann sich nicht so abgespielt haben, wie es der Angeklagte geschildert hat», resümierte die Staatsanwältin.
Zitat Sharif A. oder Sharif S.? 22 oder 26 Jahre alt? Aus Hamburg oder Plauen?Fakt ist: Der Mann, der als dringend tatverdächtig gilt, die 20 Jahre alte Viktoria L. getötet zu haben, ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt – im April sollte der Flüchtling aus Libyen aus Deutschland ausgewiesen werden – bis dahin galt seine vorläufige Duldung.
2016 war der Libyer über Italien nach Deutschland gekommen, vielleicht auch über Griechenland – so ganz genau wissen das die Behörden nicht. Es existieren verschiedene Unterlagen und Akten.
Hamburg: Beschuldigter sollte ausgewiesen werden
Bei Drogen- und Diebstahlsdelikten, die er relativ früh nach seiner Ankunft beging, soll er gegenüber verschiedenen Strafverfolgungsbehörden und Ämtern stets unterschiedliche Angaben zu seiner Identität gemacht haben.
So ist er in Plauen (Sachsen) gemeldet, soll sich aber vorher in Hamburg aufgehalten haben. Wo der Libyer aber tatsächlich in Deutschland wohnte, konnte noch nicht ermittelt werden.
ZitatMontag bestätigte A. der Vorsitzenden Richterin nur seine Personalien. Als sie nachfragte, was mit einem Aliasnamen ist, den A. bei seiner Einreise auch benutzt haben soll, winkten seine beiden Verteidiger sofort ab – dazu keine Erklärung!
Wo es Methadon-Programme gibt, steigt die Zahl der "Drogentoten" schnell an. Die Substanz hat eine sehr geringe therapeutische Breite zw. erwünschter Wirkmenge und Überdosierung. Dazu kommt eine sehr starke, unkalkulierbare Wechselwirkung mit so ziemlich allem, was man sich vorstellen kann. Es reichen schon 2-3 Flaschen Bier, um einen tödlichen Zwischenfall auszulösen, von anderen starken Schmerzmitteln ganz abgesehen. Nur besonders zertifizierte Praxen dürfen ambulant solche Patienten behandeln, aber mit dieser Klientele kommen auch entsprechende Probleme dazu, nicht nur Einbruchsversuche in die Praxen wg. der Substitutionslösung, die unter Aufsicht eingenommen wird. Auch im Umfeld solcher Praxen blüht der Drogenhandel, wenn in Apotheken im Umfeld die ambulante Medikamentenmenge individuell in Tagesdosen ( 1-5 Tage) auf Rezept abgegeben wird. Da wird getauscht gg. echte Drogen, dann (angeblich) Raubüberfälle (Drogen gestohlen).........Bedrohung von Mitarbeiterinnen in Praxen und Apotheken inklusive. Das sollten sich einmal Gutmensch-Politiker vor Ort anschauen. Auf Einladungen dazu kam bislang noch keine Resonanz.
Ein tolles Geschäftsmodell für die Advokatenzunft : es zahlt der Steuerzahler das Honorar. Kostenlose Mandanten-Weiterempfehlung gibt es dann auch noch. So schlecht kann kaum ein schlechter Krimi sein. Bei ordungsgemäßer Erfassung der Angaben plus elektonischen Fingerabdrücken plus DNA Profil wäre das alles ein viel kleineres Problem. Es wären viele Straftaten inkl. einem Tötungsdelikt vermeidbar gewesen.