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Schweiz/Kanton Zürich: Gemeinden ächzen unter steigenden Kosten für Flüchtlinge
Das sind die Fakten zu den Flüchtlingskosten Im Kanton Zürich kostete eine Flüchtlingsfamilie die Behörden schon mehr als eine Million Franken. In dieser Dimension ein Einzelfall – trotzdem ächzen viele Gemeinden unter steigenden Kosten. von Pascal Michel
1,37 Millionen Franken kostete eine fünfköpfige Familie aus Eritrea eine Zürcher Gemeinde in den letzten fünf Jahren. Auslöser für den hohen Betrag: Die Familie war nicht nur sozialhilfeabhängig, die Ehe ging in die Brüche, wegen häuslicher Gewalt musste die Gemeinde mehrere Wohnungen mieten, zudem musste die KESB einschreiten, ebenso stellte das lokale Frauenhaus eine bedeutende Rechnung (siehe ganz unten).
Die betroffene Gemeinde wollte sich nicht zum Fall äussern. Wie ist die Zahl also einzuordnen? Die wichtigsten Fragen.
Wie viele Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich beziehen Sozialhilfe?
Im Jahr 2018 bezogen 31’900 Flüchtlinge mit Asyl und 31’800 vorläufig Aufgenommene – also Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die aber nicht in das Heimatland zurückgeschafft werden können – Sozialhilfe. Im Vergleich zu 2016 hat sich die Zahl um je 10’000 Personen erhöht. Dagegen ist in den letzten drei Jahren die Zahl der Asylsuchenden, die auf einen Entscheid warten und Sozialhilfe beziehen, gesunken (siehe Box).
Im Vergleich nach Aufenthaltsstatus zeigt sich folgendes Bild:
Grafik im Link
Welche Nationalitäten sind bei der Sozialhilfe besonders betroffen?
Im Flüchtlingsbereich – Flüchtlinge mit Asyl, Ausweis B und sozialhilfebeziehende vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F) – weisen Eritreer und Syrer mit einer Quote von 85 Prozent oder mehr die höchsten Werte auf. Eritreische Staatsangehörige machen über 50 Prozent der Sozialhilfebezüger im Flüchtlingsbereich aus.
Wie gross ist der Integrationserfolg nach 5 Jahren?
Die Asylstatistik zeigt für das Jahr 2018, dass mit der Dauer des Aufenthalts die Zahl jener Flüchtlinge, die eine Arbeit finden, stetig zunimmt. Für anerkannte Flüchtlinge mit Ausweis B heisst das: Nach zwei bis drei Jahren hatten erst 7,4 Prozent einen Job gefunden. Nach vier bis fünf Jahren sind es schon 26 Prozent, nach mehr als sieben Jahren mehr als die Hälfte. Die Hürden für die Integration sieht der Bund bei folgenden Punkten: «Spracherwerb, berufliche Qualifikation, gute Gesundheit sowie eine minimale soziale und kulturelle Integration sind oft Vorbedingungen für die vollständige Ablösung von der Sozialhilfe.»
Wie hoch sind die Gesamtkosten pro Jahr?
Im Jahr 2018 zahlte der Bund den Kantonen knapp eine Milliarde für die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Dieses Geld ist für Unterbringung, Unterstützung und Gesundheitsversorgung vorgesehen. Pro Kopf zahlt der Bund den Kantonen pro Jahr 1’500 Franken, dazu kommt eine Integrationspauschale von 18’000 Franken pro Jahr. «Die Bundespauschalen decken gesamtschweizerisch gesehen die Kosten der Kantone», sagt SEM-Sprecher Lukas Rieder.
Warum kommt es trotzdem zu Fällen, wo die Kosten für die Gemeinde explodieren?
Konkrete Zahlen zu ähnlichen Fällen mit Millionenkosten für eine Familie gibt es nicht, da es sich bei den Kostenfaktoren – Sozialhilfe, KESB, Sozialprogramme – um verschiedene Akteure handelt, die einzeln abrechnen. Es sind aber weitere Fälle mit sehr hohen Kosten bekannt: Für Schlagzeilen sorgte die Gemeinde Aarburg, die wegen steigender Sozialhilfeausgaben in Finanznöte geriet. Spitzenreiter in Aarburg war 2016 laut «Blick» eine irakische Familie mit vier Personen, die bis dahin 580'000 Franken an Sozialhilfe erhalten hatte.
Inzwischen plagen ähnliche Probleme Gemeinden im ganzen Land. Denn für viele, die zwischen 2014 und 2016 in die Schweiz geflüchtet waren, müssen in den nächsten zwei Jahren die Gemeinden finanziell aufkommen. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe rechnet 2022 mit 22’000 zusätzlichen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, was zu hohen Mehrkosten führen werde. «In diesem Bereich braucht es daher einen Mechanismus, der diese Entwicklung ausgleicht», heisst es in einem Bericht. Sprich: Mehr Bundesgelder.
Was tut die Politik?
SVP-Nationalrätin Martina Bircher fordert in einer Motion dass der Bund seine Unterstützungsgelder für zehn statt wie bisher für fünf Jahre zahlt. «In einer Rezession, welche sich aufgrund von Covid-19 abzeichnet, wird die Integration im Hinblick auf die wirtschaftliche Selbständigkeit umso schwieriger», so Bircher. Die Zahlung über zehn Jahre zu leisten, eigne sich, da bereits heute Kantone wie Luzern und Zürich diese Frist schon kennen würden.
Definitionen Die Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich berücksichtigt Personen mit Asyl (Ausweis B), bei denen seit Einreichung des Asylgesuchs weniger als fünf Jahre vergangen sind, und sozialhilfebeziehende vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F), die seit weniger als sieben Jahren in der Schweiz sind. Die Statistik für den Asylbereich zählt Asylsuchende (Ausweis N) und vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) mit bis zu 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz.
Was sagt der Bundesrat dazu?
Der Bundesrat lehnt dies ab. Er betont, Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen fänden in der Schweiz teilweise lange Zeit keine nachhaltige Erwerbstätigkeit, weshalb sie von der Sozialhilfe abhängig seien. Bund und Kantone hätten deshalb bereits eine Integrationsagenda beschlossen. Diese soll erreichen, dass mehr Flüchtlinge im Arbeitsmarkt Anschluss finden. Dazu hat der Bund die Integrationspauschale verdoppelt.
Das SEM sieht einen weiteren Ansatz. Laut Sprecher Lukas Rieder handelt es sich beim Fall der eritreischen Familie im Kanton Zürich «um einen krassen Einzelfall». In solchen Fällen sei grundsätzlich nicht die Höhe der Bundessubventionen das Problem. «Stattdessen muss der finanzielle Ausgleich zwischen teuren und günstigen Fällen im Abgeltungsverhältnis zwischen Bund und Kantonen spielen.» Bei den Abgeltungssystemen zwischen Kanton und Gemeinde finde dieser Ausgleich nicht oder nur ungenügend statt. «Kennt ein Kanton keinen Finanzausgleich, so kann dies in den Gemeinden zu hohen finanziellen Belastungen führen.»
Der Fall 170 000 Franken für Sozialhilfe, bis 85 000 Franken Wohnungskosten, 11 000 Franken für Zahnarztrechnungen, 10 500 Franken für den Alphabetisierungskurs, 53 000 Franken für die von der Kesb angeordnete sozialpädagogische Familienbegleitung, 75 000 Franken fürs Frauenhaus, 855 000 Franken für prognostizierte Kosten für zwei Jahre im Heim – die Anwesenheit einer Familie, die vor fünf Jahren in die Schweiz gekommen ist, beläuft sich bislang auf rund 1,37 Millionen Franken. Das zeigen Akten, die 20 Minuten vorliegen. Das Paar wurde damals einer grösseren Zürcher Gemeinde zugeteilt, in den folgenden vier Jahren kamen drei Kinder zu Welt. Die Beziehung der Eltern ging aber in die Brüche, die Situation eskalierte gar. Weil aufgrund häuslicher Gewalt für die Eltern separate Wohnungen gemietet werden mussten, entstanden mindestens 80 000 Franken Mietkosten. Und nach einer erneuten Eskalation musste die Frau ins Frauenhaus, sie benötigte eine enge Betreuung – alle drei Kinder sind mittlerweile verbeiständet.
Laut der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) fallen jeweils sehr hohe Kosten an, wenn Kinder gefährdet sind. «Wir wollen natürlich nicht, dass Kinder auf der Strasse leben oder misshandelt werden», sagt Geschäftsführer Markus Kaufmann. Die Gemeinde bekomme vom Bund in den ersten fünf bis sieben Jahren eine Pauschale von 1 500 Franken pro Person und Monat. Das reicht in diesem Fall aber bei weitem nicht, um die Kosten abzufedern. «Das Hauptproblem ist, dass eine Gemeinde, die die Familie beherbergt, eigentlich für die gesamten Kosten aufkommen muss. Wenn es ein Gesundheitsfall wäre, etwa eine Krebserkrankung, dann hätten wir in der Schweiz dafür eine Versicherung», erklärt Kaufmann. Die betroffene Gemeinde wollte den Fall aus Datenschutzgründen nicht kommentieren.