14.12.2020 18:05 18.736 Frau stirbt nach Vergewaltigung: Tatverdächtiger festgenommen
Görlitz - Vergewaltigung mit Todesfolge lautet der Vorwurf gegen einen 20-Jährigen. Am Sonntagnachmittag erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz Haftbefehl gegen den Mann aus Eritrea.
Laut Information der Polizei Görlitz wurde eine Frau (†24) aus Eritrea am Abend des 7. Dezember tot in ihrer Wohnung am Rande der Görlitzer Altstadt gefunden.
Die Obduktion der Verstorbenen ergab Aspiration durch Mageninhalt als vorläufige Todesursache. Das heißt, was eigentlich in den Magen gelangen sollte, geriet in ihre Atemwege, die Frau bekam dadurch wahrscheinlich nur noch schwer Luft.
Die Rechtsmedizin Dresden teilte dazu mit, dass nicht auszuschließen sei, dass die Frau zum Zeitpunkt des Aspirierens handlungsunfähig war. Damit könnten die körperlichen Schutzreflexe (zum Beispiel Husten) gegen das Einatmen von Mageninhalt ausgeschaltet gewesen sein.
Nach der Auswertung ihres Computers lag nahe, dass die Eritreerin, die in Görlitz eine Lehre zur Krankenpflegerin machte, am 5. Dezember abends noch Besuch in ihrer Wohnung bekam. Sie ist wohl spätestens in der Nacht zum 6. Dezember gestorben.
Die Mordkommission der Polizei Görlitz hat deshalb die weiteren Ermittlungen übernommen. Erster Erfolg: der inzwischen beschuldigte Landsmann der Frau konnte ausfindig gemacht werden. In seinen Aussagen, zunächst als Zeuge, verstrickte er sich allerdings immer mehr in Widersprüche.
Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung in Görlitz wurden außerdem Gegenstände gefunden, die dem Opfer gehörten.
Ermittlungen dauern an
Mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe etwas mit dem Tod der 24-Jährigen, die er schon länger kannte, zu tun, gab der Tatverdächtige inzwischen zu, sie am 5. Dezember besucht und mit ihr Sex gehabt zu haben. Allerdings gibt es noch keinen Beweis dafür, dass er die junge Frau danach vorsätzlich tötete.
Deshalb wurde die Tat als Vergewaltigung mit Todesfolge eingeordnet. Die Ermittlungen dauern an. Dazu gehöre auch die Untersuchung der Toten auf toxische Substanzen.
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GÖRLITZ 19.11.2021 , 16:15 Mörder aus Eritrea erhält keine lebenslange Freiheitsstrafe Das Landgericht Görlitz entschied in einer Sache zugunsten des Angeklagten. Die Verteidigerin sieht keine ausreichenden Beweise für einen Mord.
Das Landgericht Görlitz unter Vorsitz von Richter Theo Dahm hat einen jungen Mann aus Eritrea wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der bis zuletzt im Gericht schweigende Mann eine 24-jährige, attraktive Landsfrau am 5. Dezember 2020 zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes erst ermordete, um sich danach an ihr zu vergehen. Danach versuchte er, Spuren zu verwischen, plünderte das Opfer noch aus und hob Geld von ihrem Konto ab. Während Oberstaatsanwältin Kerstin Nowotny und das Gericht keine Zweifel am Tatablauf hatten, hielt die Verteidigerin, Josephine Bednarek aus Bautzen, den Tatnachweis für einen Mord für nicht erbracht und forderte eine wesentlich geringere Strafe: viereinhalb Jahre für eine Körperverletzung mit Todesfolge. Ihr Mandant hatte gegenüber den Ermittlern einvernehmlichen Sex mit dem Opfer eingeräumt.