Richter geschockt Brutaler Familienvater zerschnitt Frau mit Rasiermesser die Wangen
Von Johanna Tüntsch 11.12.2020, 13:54 Uhr
Erst eskalierte ein Streit im Urlaub. Als es wenig später zur Trennung kam, griff der Mann die Mutter seiner Kinder mit einem Rasiermesser an. Nun ist er vor dem Landgericht angeklagt.
Über das Ausmaß dieser Gewalttaten in einer Ehe ist selbst der vorsitzende Richter am Landgericht in Köln schockiert. Angeklagt ist ein einschlägig vorbestrafter Familienvater (36), der seine Ehefrau im Sommer 2020 zweimal so gewaltsam attackiert hatte, dass er sich nun erneut wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Über die zweite Tat sagte der Vorsitzende der Strafkammer: "Das hat eine Qualität, die selbst in diesen Sälen selten ist."
Der erste Vorfall ereignete sich am 19. Juli, als während eines Spanienurlaubes Streit zwischen den Ehepartnern ausbrach, woraufhin der Angeklagte gegen den Abendbrottisch stieß. Getränke fielen um, und die Ehefrau des Angeklagten ging mit dem gemeinsamen Sohn (6) ins Badezimmer, um einen Saftfleck auszuwaschen. Der Mann folgte ihr, schlug sie erst so heftig, dass eine Platzwunde am Auge zurückblieb und würgte sie dann mit dem Duschschlauch bis sie krampfte.
Attacke mit Rasiermesser
Noch heftiger war sein Vorgehen am 26. August. Das Paar lebte zu diesem Zeitpunkt bereits getrennt. Unter dem Vorwand, er müsse etwas holen, verschaffte der Angeklagte sich Zutritt bei seiner Frau, während die Tochter im Kindergarten war. Dann zog er ein Rasiermesser, kündigte an, er würde "ihr den Kopf wegmachen" und fügte ihr tiefe Schnittwunden an beiden Wangen und am Hals zu. Erlöst wurde die Frau, weil es zufällig klingelte. Während ihr Ehemann und Peiniger zur Wohnungstür ging, konnte sie sich durch einen Sprung durchs Küchenfenster auf die darunter gelegene Terrasse der Nachbarn retten.
Der Kölner Rechtsanwalt Oliver B. Gaertner und sein Mandant vor Beginn der Verhandlung. (Quelle: Tüntsch)Der Kölner Rechtsanwalt Oliver B. Gaertner und sein Mandant vor Beginn der Verhandlung. (Quelle: Tüntsch)
Seither ist der Angeklagte in Untersuchungshaft. Seine Frau, die durch die Tat dauerhaft entstellt sein soll, lebt mit ihren Kindern in einer Schutzunterkunft, hat das alleinige Sorgerecht für beide Kinder und eine Härtefallscheidung beantragt, also eine vorzeitige Scheidung noch vor Ablauf eines Trennungsjahres. Im Strafprozess tritt sie als Nebenklägerin auf.
Schon frühere Attacken gegen Frauen
"Mein Mandant gesteht die Tat vollumfänglich", räumte sein Verteidiger, der Kölner Rechtsanwalt Oliver B. Gaertner, ein und erklärte, dass der Ehemann unter einer anhaltend angespannten Situation gelitten habe, denn bereits während des Urlaubs habe sich eine mögliche Trennung abgezeichnet: "Davor hatte er Angst. Außerdem war er geplagt von Selbstzweifeln, denn es ist ihm jahrelang nicht gelungen, regelmäßiges Einkommen zu erzielen."
Der 36-Jährige hatte zunächst eine Ausbildung zum KFZ-Mechaniker abgebrochen, arbeitete dann als Türen- und Fensterbauer, kellnerte, jobbte im Messebau und putzte Autos in der Werkstatt seines Bruders. Parallel dazu baute er sich eine umfangreiche Akte mit zwölf Eintragungen im Bundeszentralregister auf. Demnach hat er nicht nur mehrere Drogendelikte und Diebstähle auf dem Kerbholz, sondern auch Hausfriedensbruch, Erpressung,
Bedrohung und gefährliche Körperverletzung.
Taten, die in den Jahren 2011 und 2012 vor dem Amtsgericht Köln verurteilt wurden, stehen ebenfalls im Kontext gescheiterter Beziehungen. So schlug er den neuen Freund einer früheren Partnerin blutig und nötigten diesen sowie seine Ex-Freundin, in sein Auto zu steigen, um mit ihnen zu einem Sportplatz zu fahren. Dort drohte er ihnen: Wenn sie ihm nicht 600 Euro zahlen würden, könnten sie es "vergessen, im Dorf gemeinsam herumzugehen". Ein anderes Mal zerschmetterte er vor Wut das Handy einer Ex-Freundin, beleidigte sie in verschiedenen Situationen als "Nutte" und "Kopftuch-Hure" und kündigte an: "Ich werde dir den Hals durchschneiden, du wirst schon sehen."
"Kein Ausbruch häuslicher Gewalt"
Der Vorsitzende Richter machte keinen Hehl daraus, dass ein Geständnis zwar gut sei, viele Details aber noch zu klären blieben. Es interessiere die Kammer, was der Auslöser für die Wut des Mannes gewesen sei. In einem Schreiben habe dieser formuliert, seine Frau habe "alles gemacht, was vor Gott verboten ist". Es stelle sich die Frage, ob Eifersucht in der Ehe ein Thema gewesen sei. Das Rasiermesser müsse der Mann zum Tatort mitgebracht haben, denn seine Frau habe im Vorfeld der Verhandlung angegeben, dass es nicht zum gemeinsamen Haushalt gehört hatte. "Das Aufschneiden von Wangen mit einem Rasiermesser ist kein Ausbruch häuslicher Gewalt", so der Vorsitzende.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde die Ehefrau vernommen. Angesichts der völlig eskalierten Situation zwischen dem getrennt lebenden Paar hatte sie beantragt, dass auch der Angeklagte selbst für die Dauer ihrer Vernehmung den Raum verlassen möge. Diesem Antrag gab das Gericht statt. Das Urteil wird für den 14. Dezember erwartet.
Verwendete Quellen: Teilnahme am Prozess Aussagen der Prozessbeteiligten
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