Thema Flüchtlinge Angriff auf Familie der Ehefrau: Junge (†15) in Flüchtlingsunterkunft getötet
07.12.2020 10:58 2.038 Angriff auf Familie der Ehefrau: in Flüchtlingsunterkunft getötet
Augsburg - Ein 30 Jahre alter Mann muss sich seit Montag vor dem Landgericht Augsburg wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verantworten.
Der Angeklagte soll im April in einer Flüchtlingsunterkunft mehrere Mitglieder der Familie seiner Ehefrau mit einem Messer angegriffen haben. TAG24 berichtete über die Bluttat.
Ein 15-Jähriger wurde dabei getötet, vier weitere Opfer erlitten Verletzungen, die teilweise lebensbedrohlich waren.
Der Auslöser für die schreckliche Tat war der Anklage zufolge, dass sich die Ehefrau von dem 30-Jährigen trennen wollte.
Zum Auftakt des Prozesses legte der Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger, ein Teilgeständnis ab.
Sein Anwalt verlas eine Erklärung, wonach der 30-Jährige zugab, für den Tod des Jugendlichen und die Verletzungen der anderen verantwortlich zu sein.
Er bedauere dies, hieß es in der Verteidigererklärung.
Der Angeklagte schildert demnach das Geschehen in der Asylunterkunft so, dass auch er von den späteren Opfern angegriffen worden sei. Er habe niemanden mit dem Messer verletzen wollen.
Für den Prozess sind sechs weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte Ende Januar verkündet werden
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Montag, 07. Dezember 2020 Blutbad wegen Scheidung - Mann gibt Mord und Mordversuche zu
Er habe niemanden verletzen wollen, erklärte der Angeklagte vor Gericht.
Weil seine Frau die Scheidung will, richtet ein Afghane in einem Flüchtlingsheim ein Blutbad an. Seinem Schwager schneidet er den Hals durch, weitere Menschen verletzt er schwer. Doch so aggressiv, wie die Staatsanwaltschaft meint, will der Mann nicht sein.
Ein 30 Jahre alter Mann hat vor dem Landgericht Augsburg zugegeben, seinen 15 Jahre alten Schwager getötet und mehrere weitere Angehörige mit einem Messer verletzt zu haben. Der Angeklagte muss sich nun in dem Prozess wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verantworten.
Er soll im April in einem Augsburger Flüchtlingsheim innerhalb der Familie seiner Ehefrau ein Blutbad angerichtet haben, weil sich die Frau scheiden lassen wollte. Dem 15-Jährigen schnitt der Mann laut Anklage den Hals durch. Die Schwiegermutter erlitt bei dem Angriff lebensbedrohliche Verletzungen und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Ihr Ehemann sowie zwei Töchter erlitten ebenfalls Schnittverletzungen.
Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger, lebte zuletzt im oberbayerischen Freilassing. Die Familie seiner Ehefrau wohnte damals mit dem fünfjährigen Sohn des 30-Jährigen in Augsburg. Die Frau soll sich laut Staatsanwaltschaft wenige Monate zuvor getrennt haben, nachdem ihr Mann bereits gewalttätig geworden sei.
Er soll wegen der beabsichtigten Scheidung dann geplant haben, seine Ehefrau, deren Mutter sowie den Bruder der Ehefrau zu töten. Mit einem Küchenmesser mit einer knapp 22 Zentimeter langen Klinge soll der Mann auf die Angehörigen seiner Frau losgegangen sein. Die Ehefrau selbst war damals nicht in der Familienwohnung.
Frau wurde mit zwölf Jahren verheiratet
Laut der Anklage machte der 30-Jährige die Schwiegermutter für die Trennung verantwortlich. Der jugendliche Schwager sollte laut Staatsanwaltschaft sterben, weil er für die afghanische Familie als einziger männlicher Nachkomme eine besondere Bedeutung habe. Zum Auftakt des Prozesses legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab. Sein Anwalt verlas eine Erklärung, wonach der 30-Jährige zugab, für den Tod des Jugendlichen und die Verletzungen der anderen verantwortlich zu sein. Er bedauere dies.
Der Angeklagte schildert demnach das Geschehen in der Asylunterkunft als einen Tumult. Allerdings sei er selbst von den späteren Opfern auch angegriffen worden, als er eigentlich das Heim verlassen wollte. Er habe niemanden verletzen wollen, erklärte der Angeklagte. Vielmehr habe er das Küchenmesser nur zur Drohung gezückt. Weitergehende Fragen der Prozessbeteiligten zu dem Geschehen beantwortete er nicht.
Der 30-Jährige war nach eigener Erzählung als Kind von Afghanistan in den Iran gegangen. Dort kam es auch vor mehr als zehn Jahren zur Heirat. Die Ehefrau des Mannes war damals nach den Ermittlungen erst 12 oder 13 Jahre alt. Später war der Afghane dann zunächst nach Schweden geflüchtet. Nachdem dort sein Asylantrag abgelehnt wurde, reiste er nach Deutschland weiter. Er ging davon aus, hier leichter Asyl erhalten zu können.
Für das Verfahren sind sechs weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte Ende Januar verkündet werden.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Er habe niemanden verletzen wollen, erklärte der Angeklagte vor Gericht.
(Foto: picture alliance/dpa)
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ZitatDer 30-Jährige war nach eigener Erzählung als Kind von Afghanistan in den Iran gegangen. Dort kam es auch vor mehr als zehn Jahren zur Heirat. Die Ehefrau des Mannes war damals nach den Ermittlungen erst 12 oder 13 Jahre alt.
Sie 12 oder 13 Jahre alt, ein Kind und er dann ca. 19/20. Es ist wirklich unfassbar.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Blutbad wegen Scheidung: Mann gibt Mord und Mordversuche zu
Er habe niemanden verletzen wollen, erklärte der Angeklagte vor Gericht.
Weil seine Frau die Scheidung will, richtet ein Afghane in einem Flüchtlingsheim ein Blutbad an. Seinem Schwager schneidet er den Hals durch, weitere Menschen verletzt er schwer. Doch so aggressiv, wie die Staatsanwaltschaft meint, will der Mann nicht sein.
Ein 30 Jahre alter Mann hat vor dem Landgericht Augsburg zugegeben, seinen 15 Jahre alten Schwager getötet und mehrere weitere Angehörige mit einem Messer verletzt zu haben. Der Angeklagte muss sich nun in dem Prozess wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verantworten.
Er soll im April in einem Augsburger Flüchtlingsheim innerhalb der Familie seiner Ehefrau ein Blutbad angerichtet haben, weil sich die Frau scheiden lassen wollte. Dem 15-Jährigen schnitt der Mann laut Anklage den Hals durch. Die Schwiegermutter erlitt bei dem Angriff lebensbedrohliche Verletzungen und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Ihr Ehemann sowie zwei Töchter erlitten ebenfalls Schnittverletzungen.
Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger, lebte zuletzt im oberbayerischen Freilassing. Die Familie seiner Ehefrau wohnte damals mit dem fünfjährigen Sohn des 30-Jährigen in Augsburg. Die Frau soll sich laut Staatsanwaltschaft wenige Monate zuvor getrennt haben, nachdem ihr Mann bereits gewalttätig geworden sei.
Er soll wegen der beabsichtigten Scheidung dann geplant haben, seine Ehefrau, deren Mutter sowie den Bruder der Ehefrau zu töten. Mit einem Küchenmesser mit einer knapp 22 Zentimeter langen Klinge soll der Mann auf die Angehörigen seiner Frau losgegangen sein. Die Ehefrau selbst war damals nicht in der Familienwohnung.
Frau wurde mit zwölf Jahren verheiratet
Laut der Anklage machte der 30-Jährige die Schwiegermutter für die Trennung verantwortlich. Der jugendliche Schwager sollte laut Staatsanwaltschaft sterben, weil er für die afghanische Familie als einziger männlicher Nachkomme eine besondere Bedeutung habe. Zum Auftakt des Prozesses legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab. Sein Anwalt verlas eine Erklärung, wonach der 30-Jährige zugab, für den Tod des Jugendlichen und die Verletzungen der anderen verantwortlich zu sein. Er bedauere dies.
Der Angeklagte schildert demnach das Geschehen in der Asylunterkunft als einen Tumult. Allerdings sei er selbst von den späteren Opfern auch angegriffen worden, als er eigentlich das Heim verlassen wollte. Er habe niemanden verletzen wollen, erklärte der Angeklagte. Vielmehr habe er das Küchenmesser nur zur Drohung gezückt. Weitergehende Fragen der Prozessbeteiligten zu dem Geschehen beantwortete er nicht.
Der 30-Jährige war nach eigener Erzählung als Kind von Afghanistan in den Iran gegangen. Dort kam es auch vor mehr als zehn Jahren zur Heirat. Die Ehefrau des Mannes war damals nach den Ermittlungen erst 12 oder 13 Jahre alt. Später war der Afghane dann zunächst nach Schweden geflüchtet. Nachdem dort sein Asylantrag abgelehnt wurde, reiste er nach Deutschland weiter. Er ging davon aus, hier leichter Asyl erhalten zu können.
Für das Verfahren sind sechs weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte Ende Januar verkündet werden.
Mann tötet 15-Jährigen in Augsburger Asylheim: War es ein Ehrenmord? In einem Asylbewerberheim in Göggingen wurde im April ein 15-Jähriger ermordet. Nun steht der Schwager des Getöteten vor dem Landgericht Augsburg.
PLUS Ein 30-jähriger Afghane hat im April in einer Asylunterkunft ein Blutbad angerichtet und seinen 15-Jährigen Schwager getötet. Die Anklage wirft ihm vor, er habe das aus Rache getan - weil sich seine Frau getrennt hatte.
22.02.2021 17:55 3.013 Blutbad in Flüchtlingsheim: Kam Angeklagter nur nach Deutschland, um Todesstrafe zu umgehen?
Augsburg - Mit einem Messer hatte ein 30 Jahre alter Mann im April vergangenen Jahres in einem Flüchtlingsheim in Augsburg ein wahres Blutbad angerichtet. Die Staatsanwaltschaft will die höchstmögliche Strafe, der Verteidiger sieht das ganz anders.
Der 30-jährige Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, seinem 15-jährigen Schwager den Hals durchgeschnitten zu haben.
Die Staatsanwaltschaft forderte, den 30-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes zu verurteilen. Zudem verlangte der Staatsanwalt in dem Prozess vor dem Augsburger Landgericht am Montag die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, so dass voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger, hatte in dem Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, seinem 15 Jahre alten Schwager den Hals durchgeschnitten zu haben.
Vier weitere Angehörige seiner Ehefrau, die sich vor der Tat getrennt hatte, hatte der Mann ebenfalls mit dem Messer verletzt. TAG24 berichtete damals über den blutigen Familienstreit.
Der Angeklagte sagte aber aus, dass er von dem Jugendlichen angegriffen worden sei.
Der Verteidiger wertete daher die Tötung des 15-Jährigen in seinem Plädoyer als Notwehr.
Die weiteren Taten seien jeweils als gefährliche Körperverletzung zu sehen, einen Tötungsvorsatz gebe es nicht. Ein konkretes Strafmaß verlangte der Anwalt des Angeklagten nicht.
Das Gericht will das Urteil am 2. März verkünden.
Staatsanwalt Michael Nißl bescheinigt Angeklagtem "menschenverachtende Kälte"
Nach Ansicht von Staatsanwalt Michael Nißl hat der Angeklagte seine Ehefrau ein Jahrzehnt lang misshandelt und wie eine Leibeigene behandelt. Als sich die Frau trennte, habe er sich an der Familie seiner Ex-Partnerin gerächt.
Der Mann, der lange im Iran lebte, ist nach Ansicht des Anklägers sogar nur deswegen nach Deutschland gekommen, weil ihn hier nur eine Haftstrafe von 10 bis 15 Jahren statt einer Todesstrafe erwarte. Nißl bescheinigte dem Mann eine "menschenverachtende Kälte".
Ursprünglich war der 30-Jährige wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes angeklagt. Nach der Hauptverhandlung bewertete der Staatsanwalt die Messerangriffe auf die Familienmitglieder der Ehefrau jedoch nur noch als Mord, versuchten Mord, versuchten Totschlag und in zwei Fällen als gefährliche Körperverletzung.
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