Krefeld Tatverdächtige sollen sich in Krefeld aufgehalten haben. Polizei sucht nach Zeugen, die von Gesprächen etwas mitbekommen haben und denen Goldschmuck und andere Wertsachen angeboten oder verkauft worden sind. Belohnung in Höhe von 3000 Euro ausgesetzt.
Nach einem mutmaßlichen Tötungsdelikt am Bodensee bereits im Sommer des vergangenen Jahres führen Spuren nach Krefeld. Ein 51-jähriger Mann, der bereits Anfang Juni aus seinem gewohnten Lebensumfeld in Gaienhofen-Hemmenhofen bei Radolfzell am Bodensee verschwand und seitdem vermisst wird, ist laut Polizei mutmaßlich Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Nachdem sich bei ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen die Hinweise verdichteten, dass der Mann einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, wurden am 27. Juli 2019 zwei Personen aus dem privaten Umfeld des Vermissten vorläufig festgenommen. Später wurde eine weitere Person aus dem Umfeld des 51-Jährigen vorläufig festgenommen. Auch gegen diese Person hatte das zuständige Amtsgericht unmittelbar auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft angeordnet. Bislang konnte jedoch der Verbleib des Vermissten nicht geklärt werden. Nachweislich hätten sich zwei der Tatverdächtigen, die der Drogenszene zugerechnet würden, nach dem Verschwinden des Mannes überwiegend, der dritte Beschuldigte zumindest zeitweise, in Krefeld aufgehalten. Die dortigen Strafverfolgungsbehörden haben nun eine Belohnung von 3000 Euro ausgesetzt und fragen: Wer kann Hinweise zur Tat geben? Wo und mit wem wurde in Krefeld über den Fall gesprochen? Wo sind im Juni/Juli 2019 im Raum Krefeld Goldschmuck und andere Wertsachen angeboten oder verkauft worden?
Hinweise nimmt die Sonderkommission unter Telefon 07541/701 3434 entgegen.
Bodensee-Mord ohne Leiche! Versteckten die Killer Toten in Krefelder Altbau? von: Benjamin SACK und Uwe WOJTUSCHAK veröffentlicht am 01.12.2020 - 07:25 Uhr
Verdächtiger festgenommen : Kripo klärt Mord am Bodensee – aber wo steckt die Leiche?
12.06.2024 - 14:01 Uhr
Gaienhofen/Krefeld – Fünf Jahre lang ermittelte die Kripo im Fall des ermordeten Jan Heisig († 51) vom Bodensee. Jetzt ist der Fall wahrscheinlich geklärt: Offenbar hat die Polizei den mutmaßlichen Killer gefasst – der Ex-Schwager des Opfers sitzt in Haft.
ZitatRückblick: Im Juni 2019 verschwand Jan Heisig. Die Soko „Hase“ geht von einem Tötungsdelikt aus, obwohl es von der Leiche bislang keine Spur gab......
Heisigs Ex-Schwager kam wegen einer anderen Sache in den Knast, wurde erst kürzlich wieder entlassen. Doch laut „Südkurier“ konnte er seine wiedergewonnene Freiheit nur kurze Zeit genießen. Halbschwester und Ex-Mitbewohner auch unter Verdacht?
ZitatAm späten Donnerstagnachmittag rückte ein Spezialeinsatzkommando mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz in Nordrhein-Westfalen an und nahm ihn fest. Polizeisprecherin Nicole Minge bestätigt gegenüber BILD: „Wir haben einen Tatverdächtigen festgenommen.“ Zuvor soll der Verdächtige verdeckten Ermittlern angedeutet haben, wie und wo Heisigs Leiche entsorgt wurde. Doch diese wurde noch immer nicht gefunden.
ZitatLaut „Südkurier“ soll Heisigs Halbschwester bei der Planung des Mordes beteiligt gewesen sein. Zudem soll ein ehemaliger Mitbewohner von Jan Heisig bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben. Ob die beiden ebenfalls festgenommen wurden, wollte die Polizei auf Anfrage nicht sagen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Mord ohne Leiche - Prozess gegen 48-Jährigen beginnt
Seit 2019 wird ein Mann aus der Bodensee-Region vermisst. Eine Leiche wurde nie gefunden. Jetzt startet ein Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.
Im Fall eines seit 2019 vermissten Mannes aus der Bodensee-Region muss sich ein 48-Jähriger ab heute vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Die Anklage legt dem Mann, der zuletzt in Kleve in Nordrhein-Westfalen lebte, Mord zur Last. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll er das 51 Jahre alte Opfer "heimtückisch und aus Habgier" am 2. Juni 2019 in dessen Haus in Gaienhofen (Landkreis Konstanz) ermordet haben. Ziel sei es gewesen, an Geld und Wertgegenstände zu gelangen.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte dem 51-Jährigen, der in seiner Wohnung im Bett lag, mit mehreren massiven Faustschlägen mit beringten Fingern in das Gesicht und gegen den Rumpf geschlagen. Dies habe zu inneren und äußeren stark blutenden Verletzungen geführt. Daran sei das Opfer in einem Zeitraum von bis zu zwei Tagen gestorben.
Anschließend habe der Angeklagte - mutmaßlich mithilfe weiterer Beteiligter - den Toten an einem unbekannten Ort beseitigt. Die Leiche wurde bis heute nicht gefunden.
Insgesamt sind 15 Verhandlungstage anberaumt. Zahlreiche Zeugen und einige Sachverständige sind dazu geladen. Der Tatverdächtige war am 6. Juni dieses Jahres, also fast genau fünf Jahre nach der Tat, in seiner Wohnung in Kleve festgenommen worden. Er sitzt in Untersuchungshaft.
BGH hält richterlichen Hinweis für unnötig Schwere der Schuld liegt bei kaltblütigem Mord nahe von Luisa Berger 25.11.2024
Keine Aussicht auf Entlassung nach 15 Jahren: Bei einem besonders perfiden Mord für den Angeklagten keine Überraschung, meint der BGH. Foto: lettas/Adobe.stock.com
Ein Mann tötete einen Freund hinterrücks aus Habgier und zerstückelte dessen Leiche. Das Landgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, ohne den Angeklagten zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Zu recht, sagt der BGH.
Ein Gericht muss nicht explizit darauf hinweisen, dass es die besondere Schwere der Schuld feststellen wird. Bei der Anklage wegen eines brutalen Mordes sei diese Feststellung für den Angeklagten ohnehin nicht überraschend, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Er verwarf die Revision eines Mannes, der darin einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren sah (Beschl. v. 11.09.2024, Az. 3 StR 109/24). Zugleich bestätigte der 3. Strafsenat damit eine Verurteilung des Mannes wegen Mordes in einem kaltblütigen Fall von Habgier.
Der finanziell klamme Mann hatte erfahren, dass einer seiner Freunde Bargeld im Wert von 18.000 Euro und Goldschmuck im Wert von mindestens 5.000 Euro bei sich zu Hause aufbewahrt. Er fasste den Plan, dadurch seine Geldsorgen zu beseitigen. Er holte seinen Freund vom Flughafen ab und begleitete ihn für ein gemeinsames Frühstück in dessen Wohnung. Dort bedrohte der Angeklagte ihn mit einer Pistole und forderte ihn auf, das Versteck der Wertgegenstände zu verraten. Der aber versuchte stattdessen zu fliehen. Das ließ der Angeklagte nicht zu, er erschoss seinen Freund von hinten.
Mit Hilfe einer weiteren Person zerstückelte er anschließend die Leiche, verpackte sie in mehrere Plastiktüten und vergrub sie in einem Wald. Um seine Spuren zu verwischen, setzte der Angeklagte später auch die Wohnung des Opfers in Brand.
Vertrauen auf maximal 15 Jahre? Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen heimtückischen Mordes aus Habgier und wegen besonders schwerer Brandstiftung. Das Landgericht (LG) Kleve verurteilte den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Mordmerkmal der Heimtücke sah es nicht als verwirklicht an und wertete die Brandstiftung zudem als einfache statt als besonders schwere Tatbegehung. Auf diese rechtliche Beurteilung hatte in der Hauptverhandlung auch nach § 265 Strafprozessordnung hingewiesen. Demnach darf das Gericht nur dann von der Anklage abweichen, wenn es zuvor auf die Veränderung der rechtlichen Würdigung oder der Sachlage hingewiesen hat.
Anders ging das LG in einem Punkt vor, der die Folgen der Verurteilung betraf: Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Davon war bis zur Urteilsverkündung nicht die Rede. Weder wurde in der Anklage, durch den Richter oder seitens der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklägervertreter in deren Plädoyers darauf hingewiesen.
Der Angeklagte war nun der Meinung, das Gericht hätte ihn auf diese Möglichkeit nach § 265 StPO aufmerksam machen müssen. Denn nur dann hätte er sich angemessen verteidigen können. So habe er darauf vertraut, dass die besonders schwere Schuld nicht festgestellt werden würde und somit auch die Möglichkeit der Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung nach 15 Jahren noch möglich bleibe. Wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt, bleibt der lebenslänglich Verurteilte meist länger als 15 Jahre in Haft. Das Interesse der Allgemeinheit an einer Verlängerung der Haftdauer wird zwar auch dann immer wieder evaluiert, eine Obergrenze existiert dabei allerdings nicht.
Den BGH überzeugte das jedoch nicht. Das LG hat nach Auffassung der Karlsruher Richter die richterliche Hinweispflicht nicht verletzt. § 265 Abs. 1 StPO sei auf diesen Fall bereits dem Wortlaut nach nicht anwendbar. Der Angeklagte war nicht auf Grund eines "anderen Strafgesetzes" verurteilt worden. "Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist systematisch kein Teil der Entscheidung zu Schuld- und Strafausspruch", so der BGH. Sie diene nicht der Bemessung der Sanktion, sondern vielmehr der Vorbereitung einer Entscheidung über die mögliche Aussetzung ihrer weiteren Vollstreckung.
BGH: Feststellung der Schuldschwere konnte nicht überraschen Auch § 265 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1 StPO greift hier nach Auffassung des 3. Strafsenats nicht ein. Danach muss auch dann ein Hinweis erfolgen, "wenn sich erst in der Verhandlung vom Strafgesetz besonders vorgesehene Umstände ergeben, welche die Strafbarkeit erhöhen". Hierbei gehe es insbesondere um Qualifikationen und Regelbeispiele für besonders schwere Fälle, die sich erst im Laufe des Verfahren ergeben, so der BGH, nicht aber um den Ausspruch der besonders schweren Schuld.
Auch § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO konnte dem Angeklagten in diesem Fall nicht helfen. Der sieht einen richterlichen Hinweis bei Veränderung der Sachlage vor, wenn "dies zur genügenden Verteidigung des Angeklagten erforderlich ist". Vorliegend sei dies nicht der Fall. Auch eine analoge Anwendung komme mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht.
Letztlich stellte der BGH noch klar, dass die Feststellung der besonderen Schuldschwere für den Angeklagten wohl kaum überraschend gewesen sei. "Ihm ist in der Anklage die Erfüllung zweier Mordmerkmale sowie die Begehung eines weiteren tatmehrheitlich begangenen Verbrechens zur Last gelegt worden. Bereits hierdurch war für den verteidigten Angeklagten erkennbar, dass eine Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe konkret drohte und das Gericht daher auch eine Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld zu treffen hatte." Der Angeklagte habe daher nicht darauf vertrauen können, dass die besonders schwere Schuld nicht mehr festgestellt werden würde.
Höri-Mordprozess: Polizei findet Leiche nach fünf Jahren Stand 27.11.2024, 16:06 Uhr Tina Löschner Esther Leuffen Im Prozess um den sogenannten Höri-Mordfall ohne Leiche gibt es wohl einen Durchbruch: Nach einem Hinweis des Angeklagten hat die Polizei in Hemmenhofen eine Leiche gefunden.
Fünf Jahre lang hatte die Polizei im sogenannten Höri-Mordfall ohne Leiche nach den sterblichen Überresten des Opfers gesucht. Nun haben die Ermittler sie wohl gefunden. Wie das Landgericht Konstanz am Mittwoch mitteilte, fand die Polizei am mutmaßlichen Tatort, einem Grundstück in Hemmenhofen auf der Halbinsel Höri (Kreis Konstanz), eine Leiche. Der Leichnam werde nun in der Rechtsmedizin untersucht. Der Angeklagte hatte den Ermittlern einen Hinweis darauf gegeben, wo er die Leiche des Opfers vergraben habe.
Angeklagt ist ein 48-jähriger Mann. Er muss sich seit Oktober vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Ihm wird vorgeworfen, einen 51-Jährigen vor fünf Jahren getötet zu haben.
Hat der Angeklagte die Leiche chemisch aufgelöst? Was ist mit der Leiche eines getöteten 51-Jährigen aus Hemmenhofen auf der Höri (Kreis Konstanz) geschehen? Diese Frage beschäftigt die Ermittler seit gut fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt: der Mann, der sich wegen des Mordes aus Habgier an dem 51-Jährigen vor dem Landgericht Konstanz verantworten muss, habe die Leiche zerstückelt und in einer chemischen Substanz aufgelöst. Stimmt nicht, sagte der Angeklagte nun und brach damit erstmals sein Schweigen.
Er habe die Leiche nur vergraben. Daraufhin führte er die Ermittler zur Leiche. Die Polizei hatte in den vergangenen Jahren immer wieder ergebnislos nach der Leiche gesucht. Der Angeklagte, ein Ex-Freund der Halbschwester des Opfers, war erst in diesem Sommer in seiner Wohnung in Kleve in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden, nachdem er verdeckten Ermittlern entsprechende Hinweise zur Tat geliefert hatte.
Sendung von heute 16:30 Uhr, SWR4 BW Studio Friedrichshafen