Chronik Meidling: Mann starb durch Stich in Brust Der Mann, der Mittwochnachmittag schwer verletzt auf der Straße in Wien-Meidling gelegen und kurz danach gestorben ist, wurde durch fremde Hand getötet. Die Polizei ermittelt nun wegen Mordes. Das Opfer starb laut den Ermittlern durch einen Stich in die Brust.
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Die Obduktion ist somit abgeschlossen. Allerdings ist die Identität des Mannes weiterhin unklar. Tatwaffe konnte bisher laut Polizeiangaben keine sichergestellt werden. Der Mann war gegen 14.00 Uhr schwer verletzt in der Sechtergasse von einem Passanten gefunden worden. Die eingetroffenen Polizisten leisteten vor Ort unverzüglich erste Hilfe, welche durch den Notarzt der Wiener Berufsrettung fortgesetzt wurde.
Der Mann erlag noch im Rettungswagen seinen schweren Verletzungen. Obwohl der mögliche Tatort in einer Wohngegend in Meidling liegt, haben sich bisher keine Zeugen bei der Polizei gemeldet, die eine Auseinandersetzung oder Schreie wahrgenommen hätten.
20.11.2020 06:00 | Bundesländer > Wien Viele Fragen offen Tödlicher Messerangriff in Wiener Messie-Haus Video: Andi Schiel
Mysteriöser Messermord in Meidling! In einer Ziegelbaracke inmitten eines Wohngebietes im 12. Wiener Bezirk wurde Mittwochmittag - wie berichtet - ein etwa 25-jähriger Mann erstochen. Ein Passant entdeckte den Verletzten, er wurde reanimiert, starb aber im Rettungswagen. Noch stehen die Ermittler vor einem Kriminalrätsel. Artikel teilen
Von außen scheint das Meidlinger Mordhaus im Dornröschenschlaf zu liegen. Überwucherte Mauern inmitten einer Grünoase, umzäunt von einem Gemeindebau, eingesäumt von Wohnblöcken und an einen Kinderspielplatz grenzend. Doch sobald man die Schwelle der Ziegelbaracke überschreitet, machen sich Ekel, Grauen und Beklommenheit breit. Vor allem wenn man weiß, dass hier vor 24 Stunden ein Mann offenbar Opfer eines Messerangriffs wurde. Und wenig später sein Leben im Rettungsauto aushauchte.
Von einem Streit oder Schreien habe ich gar nichts gehört. Ich gehe aber davon aus, dass es eine Einzeltat war.
Ein Anrainer, der Augenzeuge des Rettungsversuchs war
Suche nach Tatwaffe bislang ohne Erfolg Dass unter Bergen von modrigem Müll und Unrat vorerst weder Spuren zur Identität des Toten noch die Tatwaffe sichergestellt werden konnten, verwundert nicht. Anrainer erzählen: „Dieses Messie-Haus war Treffpunkt für Obdachlose, Alkoholiker und Giftler.“
„Vor 15 Jahren hab ich hier in der Nähe gewohnt. Jetzt bin ich aber froh, meinen morgigen 67. Geburtstag nicht mehr hier verbringen zu müssen“, sagt eine Passantin, die aus Neugierde ihre alte Wohngegend aufsuchte, „um zu schauen, wo die Bluttat passiert ist“.
Die Obduktion soll Aufschluss über den mutmaßlichen Messermord bringen.
Mord in Meidling offenbar geklärt Die Wiener Polizei hat den jüngsten Mord in Meidling offenbar geklärt. Vergangenen Mittwoch war ein Mann auf offener Straße mit Stichverletzungen gefunden worden. Er ist kurz darauf gestorben. Jetzt hat die Polizei eine 27-jährige Verdächtige festgenommen.
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Die Tat dürfte sich im Suchtgift- und Obdachlosenmilieu abgespielt haben. Auf dieses konzentrierten sich auch die Beamten des Landeskriminalamts Wien. Das Opfer, zwischen 20 und 30 Jahre alt und aller Wahrscheinlichkeit nach kein österreichischer Staatsbürger, war dort gut bekannt. Allerdings hatte er weder einen Ausweis bei sich, noch konnten seine Fingerabdrücke bisher zugeordnet werden. „Wir wissen seine Identität zu 99 Prozent, haben aber noch keine Gewissheit“, sagte Christopher Verhnjak, Pressesprecher der Wiener Polizei.
Im Zuge der Ermittlungen kam man auf die Österreicherin, die zu den Bezugspersonen des Getöteten gehörte. Bei ihrer Einvernahme am Samstag gab sie von sich aus die Tat zu, woraufhin sie gegen 17.00 Uhr festgenommen wurde. Es habe einen Streit in einem Abbruchhaus in der Sechtergasse gegeben, im Zuge dessen habe die 27-Jährige dem Mann mit einem Messer in die Brust gestochen.
Passant fand Schwerverletzten Das genaue Motiv wollten die Kriminalisten nun bei weiteren Befragungen herausfinden. Der Tatwaffe will sich die Frau entledigt haben, die Polizei suchte diese auch noch am Sonntag rund um den Tatort. Obwohl der mögliche Tatort in einer Wohngegend liegt, gab es vorerst keine Zeugen, die eine Auseinandersetzung oder Schreie wahrgenommen hätten. Der Mann war am vergangenen Mittwoch gegen 14.00 Uhr in der Sechtergasse in Meidling gefunden worden. Polizisten begannen eine Reanimation, der Mann starb jedoch im Rettungswagen. Wie die Obduktion später ergab, starb der Mann durch einen Stich in die Brust.
28-Jährige wegen Mordes vor Gericht Am Wiener Landesgericht muss sich heute eine 28-Jährige wegen Mordes verantworten. Die Angeklagte soll im November 2020 in einem Abbruchhaus in Meidling einen 36-Jährigen erstochen haben.
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Die Angeklagte und das Opfer waren obdachlos und kannten sich seit Juni 2020. Sie verband eine lose Freundschaft. Nachdem sie Wein gekauft hatten, begaben sie sich am 18. November 2020 mit dem Alkohol in das leer stehende Gebäude, das von Wohnungslosen genutzt wurde. Gegen 14.00 Uhr wurde dort der Schwerstverletzte aufgefunden. Er verstarb wenig später auf dem Weg ins Krankenhaus an den Folgen eines Messerstichs in die Brust.
Die Angeklagte hatte den Tatort zumindest gegen 13.30 Uhr verlassen. Die Tatwaffe soll sie in die Neue Donau geworfen haben. Die Frau konnte nach intensiven Ermittlungen des Landeskriminalamts einige Tage später als Tatverdächtige ausgeforscht und festgenommen werden.
Staatsanwalt sieht Schutzbehauptung Die Frau, die infolge jahrelanger Drogenabhängigkeit an einer hochgradigen kombinierten Persönlichkeitsstörung leidet, hat im Ermittlungsverfahren erklärt, sie habe sich gegen einen Vergewaltigungsversuch gewehrt.
Die Staatsanwaltschaft wertet diese Angaben als Schutzbehauptung. Weder an der Leiche noch am Tatort fanden sich Spuren, die auf einen sexuellen Übergriff hingedeutet hätten. Abgesehen davon lehnte die 28-Jährige eine gynäkologische Untersuchung und auch weitere Beweisaufnahmen ab, die ihre Version hätten stützen können.
Chronik Mord durch Messerstich: 18 Jahre Haft Eine 28-jährige Frau ist am Landesgericht zu 18 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Die Angeklagte soll im November 2020 in einem Abbruchhaus in Meidling einen 36-Jährigen erstochen haben.
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Die Frau wird wegen einer Persönlichkeitsstörung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil der Geschworenen erfolgte einstimmig nach nur zwei Stunden und ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien gaben keine Erklärung ab. Die Geschworenen haben der Abgeklagten keinen Glauben geschenkt, dass sie in Notwehr zustochen hat, wie sie behauptete. Die 27-Jährige brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus.
Am Wiener Landesgericht muss sich eine 28-Jährige wegen Mordes verantworten. Die Angeklagte soll im November 2020 in einem Abbruchhaus in Meidling einen 36-Jährigen erstochen haben. ORF Die Angeklagte im Gerichtssaal Lose Freundschaft in Obdachloseneinrichtungen Die Angeklagte und das Opfer kannten sich seit Juni 2020. Sie verband eine lose Freundschaft, die beiden trafen einander immer wieder in diversen Obdachloseneinrichtungen. Man habe bei schönem Wetter draußen gesessen und gegessen. „Ich hab’ ihn schon gern gehabt“, sagte die Angeklagte über den 36-jährigen Tschechen. Am 18. November lief ihr der Mann wieder über den Weg.
Die beiden beschlossen, in ein Abbruchhaus in der Sechtergasse zu gehen, das von Wohnungslosen genutzt wurde. Nachdem sie zwei Flaschen Wein und drei Äpfel gekauft hatten, begaben sie sich in das leer stehende Gebäude. „Aber Sie haben ja auch ein Messer mitgehabt“, sagte die Richterin. „Das haben wir gemeinsam gekauft, um die Äpfel zu schälen“, so die Beschuldigte, die an diesem Tag bereits eine Flasche Vodka getrunken und zwei Tabletten des Angstlösers Praxiten eingenommen hatte.
„Mit voller Wucht zugestochen“ Im Abbruchhaus angekommen, legten sich die beiden auf eine Matratze, um einvernehmlich Sex zu haben. Obwohl die Frau über den 36-Jährigen gebeugt war, „hatte ich Todesangst“, sagte die Frau. Es sei eine aggressive Stimmung gewesen. „Aber wovor hatten Sie Todesangst, sie sitzen ja auf ihm drauf?“, fragte die Richterin. Die Beschuldigte: „Er hat die Augen so aufgerissen.“ Der Mann habe sie an der Schulter packen und wegstoßen wollen. Seine Hände habe er in ihre Richtung ausgestreckt. „Hat er Sie angegriffen?“, fragte die Richterin. „Nein, er war kurz davor.“ Sie habe reflexartig „mit voller Wucht zugestochen“, das Messer war im Rucksack, der neben ihr stand. „Ich glaube nicht, dass ich anders hätte handeln können“, rechtfertige sie ihre Verantwortung der Notwehr.
Danach flüchtete sie hastig aus dem Haus. Auf dem Parkplatz dachte sie noch: „Beruhig dich, du hast etwas Schlimmes getan. Hol die Rettung“, erzählte sie vor Gericht. „Ich hab’ mich geekelt vor mir selbst.“ Hilfe holte sie allerdings nicht. Der 36-Jährige, der sich noch schwer verletzt verletzt vom ersten Stock zum Eingang schleppte, wurde von einem Mann dort entdeckt, der die Rettung verständigte. Obwohl ein Notarzt an Ort und Stelle den Brustkorb des Verletzten öffnete und den Stich ins Herz noch zunähte, starb der gebürtige Tscheche am Weg ins Spital. Drei Tage später wurde die 27-Jährige wegen Mordverdachts festgenommen.
Frau sprach zunächst von Vergewaltigung In den ersten Einvernahmen behauptete die Angeklagte, sie habe zugestochen, um sich gegen einen Vergewaltigungsversuch zur Wehr zu setzen. Die Staatsanwaltschaft wertet diese Angaben als Schutzbehauptung. Weder an der Leiche noch am Tatort fanden sich Spuren, die auf einen sexuellen Übergriff hingedeutet hätten. Abgesehen davon lehnte die 27-Jährige eine gynäkologische Untersuchung und auch weitere Beweisaufnahmen ab, die ihre Version hätten stützen können. Vor Gericht sprach sie noch von einem bevorstehenden Angriff.
Das Opfer wurde allerdings in seinem Bekanntenkreis als „sehr gutgläubig und sehr gutmütig“ beschrieben, schilderte der Staatsanwalt. Abwehrverletzung wurden bei der Leiche laut medizinischem Gutachter Daniele Risser nicht gefunden.
Die psychiatrische Gutachterin Gabriele Wörgötter habe bei der Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung festgestellt, sie sei zudem schwer drogenabhängig, griff der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer vor. Dadurch habe sie u.a. eine verminderte Impulskontrolle und eine stark eingeschränkte Empathiefähigkeit. Zum Tatzeitpunkt war sie zurechnungsfähig. Aber unter Einfluss der Krankheit werde sie mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder solche Taten begehen, zitierte der Ankläger die Gutachterin.
Gutachterin: Zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig Die psychiatrische Gutachterin Gabriele Wörgötter stellte bei der Angeklagten eine schwere psychische Erkrankung, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung in Kombination mit Drogenmissbrauch, fest. Die 27-Jährige sei vor zehn Jahren in die Drogenszene abgelitten und habe an Suchtgift „alles“ konsumiert und das „im beträchtlichen Ausmaß“.
Dadurch habe sie u.a. eine verminderte Impulskontrolle und eine stark eingeschränkte Empathiefähigkeit. Zum Tatzeitpunkt war sie zurechnungsfähig, so Wörgötter. Aber unter Einfluss der Krankheit werde sie mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder solche Taten begehen, erklärte die Gutachterin. Die Voraussetzung für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (Paragraf 21 Absatz 2 StGB) sei für Wörgötter erfüllt.