19.11.2020 10:52 836 Vergewaltigung und Freiheitsberaubung: "Spiritueller Führer" angeklagt
Duisburg - Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat wegen zahlreicher schwerer Straftaten Anklage gegen einen "spirituellen Führer" erhoben. Dem 57 Jahre alten Niederländer aus Hamminkeln am Niederrhein würden unter anderem Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zur Last gelegt, sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Landgerichts Duisburg. Die mutmaßlichen Taten richteten sich gegen Mitglieder der von ihm begründeten Gemeinschaft. Der "spirituelle Führer" muss sich am Landgericht Duisburg wegen mehrerer Straftaten verantworten.
Der Angeschuldigte sitzt in Untersuchungshaft. Er soll "spiritueller Führer" eines "Balance Recovery Life Center" gewesen sein, dessen Zweck eine esoterisch-spirituelle Lebensberatung und die Therapierung von Lebenskrisen gewesen sein soll.
Das Gericht muss jetzt über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Über den Fall hatte t-online.de berichtet.
Bei den Straftaten aus dem Zeitraum Januar 2016 bis Juli 2020 handelt es sich allein um 20 Fälle von gefährlicher Körperverletzung. Dazu kommen vorsätzliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Vergewaltigung in fünf Fällen sowie sexuelle Nötigung in drei Fällen.
Insgesamt gehe es um zehn Geschädigte, darunter auch einen 16-Jährigen, sagte die Sprecherin. Angeklagter soll massiv Gewalt angewendet haben
Der Angeklagte hatte den Angaben zufolge Wohnungen in Wesel und Hamminkeln. In Wesel habe er auch eine Gastronomie im Gasthaus "Constanze" betrieben. Wenn Mitglieder der Gemeinschaft Arbeiten nicht ordentlich erledigten, soll der Angeklagte sie mit Metallstangen, Regenschirmen, Schöpfkellen und Metallpfannen geschlagen und sie darüber hinaus getreten haben.
Auch habe er Gemeinschaftsmitglieder mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen und ihnen Brandwunden zugefügt. Einmal soll er sie bis zu fünf Tage lang in ein Gartenhaus gesperrt haben. Zudem habe er sie zu sexuellen Handlungen an sich und untereinander gezwungen. Die Vergewaltigungen beziehen sich auf Oralverkehr.
Der Fall hat nichts zu tun mit dem eines 58-jährigen Niederländers, der sich selbst als "Propheten" bezeichnet und in Goch festgenommen worden war. Gegen ihn sei noch keine Anklage erhoben worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kleve.
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