Bundespolizei verhaftet Drogendealer (23) bei Lindau
Am Samstagnachmittag hat die Bundespolizei einen senegalesischen Busreisenden in Lindau festgenommen. Nach dem Mann wurde unter anderem wegen schwerer Drogendelikte gefahndet.
Schon am Morgen kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Lindau-Ziegelhaus einen Insassen eines Fernbusses, der aus Rom kam. Der in der italienischen Region Latium wohnhafte Afrikaner legte zur Kontrolle gültige italienische Dokumente vor. Gegenüber der Polizei gab er an, auf dem Weg zum Besuch seines Bruders zu sein.
Die Beamten stellten allerdings fest, dass es sich bei dem 22-jährigen Senegalesen tatsächlich um einen 23-jährigen Gambier handelt, der seit vier Monaten per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.
Im Mai hatte das Amtsgericht Mannheim den Mann wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im besonders schweren Fall zu einem Jahr Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt. Daraufhin saß der Straftäter bereits über fünf Monate in Untersuchungshaft, so die Polizei. Außerdem suchte ihn das Ausländeramt Ostfildern, weil er gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatte.
Der Gambier war erstmals im März 2016 nach Deutschland eingereist. Ab 2017 wurde er durch Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Aufenthaltsgesetz straffällig. Dem aufgrund fehlender Reisedokumente in Deutschland geduldete Ausländer war bereits im Februar 2019 die Abschiebung angedroht worden. Zuvor war sein Asylantrag abgelehnt worden. Mit Ablauf seiner Duldung im August 2019 war der ausreisepflichtige Migrant dann untergetaucht, teilt die Polizei weiter mit.
Die Bundespolizisten brachten den Verurteilten in die JVA nach Kempten. Die Beamten informieren nun die zuständige Ausländerbehörde über den Fall und Verbleib des Migranten. Diese sind für etwaige Rückführungsmaßnahmen zuständig.
ZitatDie Beamten stellten allerdings fest, dass es sich bei dem 22-jährigen Senegalesen tatsächlich um einen 23-jährigen Gambier handelt, der seit vier Monaten per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.
ZitatDer Gambier war,t. Ab 2017 wurde er durch Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Aufenthaltsgesetz straffällig. Dem aufgrund fehlender Reisedokumente in Deutschland geduldete Ausländer war bereits im Februar 2019 die Abschiebung angedroht worden. Zuvor war sein Asylantrag abgelehnt worden. Mit Ablauf seiner Duldung im August 2019 war der ausreisepflichtige Migrant dann untergetaucht, teilt die Polizei weiter mit.
Und trotzdem ist er hier noch unterwegs? Warum erhält man bei abgelehntem Asyl trotzdem eine Duldung? Nur weil er keine Dokumente hatte? Er konnte ohne hier rein, also sollte er ohne auch wieder raus
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*