11.11.2020 16:30 2.549 Kinder in Haus gelockt: Ermittlungen gegen 37-Jährigen wegen Verdachts auf Kindesmissbrauch
Koblenz - Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen einen 37 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Mayen-Koblenz wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der sexuellen Belästigung, der Nötigung sowie des Besitzes kinderpornografischer Schriften.
Der Mann sei am Dienstag festgenommen und einer Ermittlungsrichterin vorgeführt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Diese habe Haftbefehl erlassen. Der 37-jährige Deutsche sei in Untersuchungshaft gekommen.
Der Mann soll im Mai auf einer Straße in Polch im Landkreis Mayen-Koblenz einem 13-jährigen Mädchen an die Brust gegriffen haben.
Im Juli dieses Jahres soll der 37-Jährige in Pillig im Landkreis Mayen-Koblenz zwei Mädchen im Alter von elf Jahren und einen zwölfjährigen Jungen angesprochen und sich mit ihnen in ein leer stehendes Haus begeben haben.
Hier soll er vor den drei Kindern sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen haben.
Bei der Durchsuchung der Wohnungen des Beschuldigten wurden laut Staatsanwaltschaft unter anderem elektronische Beweismittel sichergestellt.
Dabei ergab sich der Verdacht, dass der Beschuldigte auf seinem Mobiltelefon mehrere Dateien besessen haben soll, die Bilder mit sexuellen Handlungen an Kindern enthalten.
Der Beschuldigte bestreitet den Angaben zufolge die Vorwürfe.
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Polch. Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 37 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der sexuellen Belästigung, der Nötigung sowie des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Er soll unter anderem Taten in Polch und Pillig begangen haben. Das teilt die Staatsanwaltschaft Koblenz mit.
Am 28. Mai 2020 soll der Beschuldigte auf einer Straße in Polch einem 13-jährigen Mädchen über dessen Kleidung an die Brust gegriffen haben und am 26.Juli 2020 soll er sich mit seinem E-Bike in Pillig aufgehalten haben, wo er zwei Mädchen im Alter von elf Jahren und einen zwölfjährigen Jungen angesprochen und sich mit ihnen in ein leer stehendes Haus begeben haben soll. Hier soll er sodann vor den drei Kindern sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen haben. Als die Kinder aufgrund des von ihnen wahrgenommenen Geschehens aus dem Haus fliehen wollten, soll der Beschuldigte ein Mädchen am Arm ergriffen haben, um es an der Flucht zu hindern. Dem Mädchen gelang es jedoch sich aus dem Griff zu befreien und gemeinsam mit den anderen Kindern aus dem Haus zu flüchten.
Nachdem sich aufgrund einer Öffentlichkeitsfahndung und weiterer intensiver Ermittlungen der Kriminalinspektion Mayen ein Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten ergeben hatte, wurden Ende August 2020 zwei von dem Beschuldigten genutzte Wohnungen durchsucht. Dabei wurden neben einem E-Bike und Kleidungsstücken auch elektronische Beweismittel sichergestellt, die in der Folgezeit ausgewertet wurden. Dabei ergab sich der Verdacht, dass der Beschuldigte auf seinem Mobiltelefon mehrere Dateien besessen haben soll, die Bilder mit sexuellen Handlungen an Kindern enthalten. Auch soll der Beschuldigte nach Angaben eines Anfangs September 2020 vernommenen Mannes aus dem Familienkreis bereits zwischen Ende Mai 2000 und Ende Mai 2002 in zwei Fällen sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen und dies in einem weiteren Fall versucht haben. Seinerzeit waren der Beschuldigte zwischen sechzehn und achtzehn sowie das mutmaßliche Opfer zwischen zwölf und vierzehn Jahre alt.
Der Beschuldigte bestreitet alle möglichen Taten. Nachdem sich im Rahmen der weiteren Auswertung der Asservate Anfang November 2020 Hinweise darauf ergeben hatten, der Beschuldigte plane möglicherweise weitere Missbrauchshandlungen, wurde er am 10. November 2020 auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Koblenz vorläufig festgenommen und der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ am selben Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz einen Haftbefehl wegen Wiederholungs- und Fluchtgefahr. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.