Die Corona-Regeln in Ihrem Bundesland - Was ist jetzt erlaubt und was verboten?
02.11.2020 - 12:03 Uhr
Deutschland macht dicht. Fast: Ab Montag schließen Restaurants, Bars, Museen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Kletterhallen, Kinos, Theater und Opern.
Dazu kommen strenge Vorschriften, wie viele Menschen sich noch treffen dürfen - drinnen und draußen.
Die Bundesländer haben die meisten Bund-Länder-Beschlüsse eins zu eins übernommen.
Es gibt aber auch Unterschiede zwischen den Ländern.
KONTAKTE
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“ bezeichnet.
BAYERN: In Bayern gelten diese Regeln explizit auch für Treffen im privaten Raum. BADEN-WÜRTTEMBERG: Die Beschränkung auf zwei Haushalte und maximal zehn Personen im privaten Raum gilt auch in Baden-Württemberg.
BERLIN: Kinder bis zwölf Jahren sind von der Regel, dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten und maximal zehn Personen treffen dürfen, ausgenommen.
BREMEN: Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen sich maximal fünf Personen treffen, ausgenommen sind Zusammenkünfte von Personen aus zwei Haushalten.
HAMBURG: Ausnahmen bei der Zahl der Haushalte gibt es nur für sogenannte Patchwork-Familien und für Kinder unter zwölf Jahren.
SACHSEN: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen - auch aus verschiedenen Hausständen.
GASTRONOMIE
Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen werden bundesweit geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen. FREIZEIT
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
BAYERN: Veranstaltungen aller Art werden untersagt. Ausgenommen sind lediglich Gottesdienste und Demonstrationen.
BERLIN: Außenanlagen von Zoos oder Tierparks bleiben geöffnet.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Zoos und Tierparks bleiben bis Ende November geschlossen. Auch Martinsumzüge sind verboten.
SACHSEN-ANHALT: Tierparks, Zoos und Botanische Gärten sollen im November weiter besucht werden können.
THÜRINGEN: Zoos und Tierparks können noch Besucher empfangen - allerdings nur in den Außenbereichen. Eine Sonderregelung gibt es auch für Museen, die zumindest für entgeldfreie, bildungsbezogene Angebote öffnen können.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*