Im Mai raste ein 44-Jähriger mit 150 km/h durch Berlin, spießte dabei einen Roller auf - nun der Haftbefehl wegen versuchten Mordes.
Berlin – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen Haftbefehl wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen einen 44-jährigen erwirkt. Der Mann hatte bei einer Amokfahrt am 17. Mai einen Motorroller aufgespießt und eine Frau mit einer Machete attackiert. Seit Montag befindet er sich in Untersuchungshaft.
Laut Staatsanwaltschaft soll er nach einem Ehestreit emotional aufgewühlt die Wohnung seiner Ehefrau in Tempelhof verlassen und mit seinem Mazda alkoholisiert durch Berlin gerast sein – mit einer Spitzengeschwindigkeit von bis zu 150 km/h.
Dabei raste er auch über rote Ampeln und auf Gegenfahrbahnen. Während der Amok-Fahrt soll er mehrfach angehalten haben, ausgestiegen sein und mit einer Machete auf parkende Autos eingeschlagen haben.
Aktuell ist Bushido (42) Nebenkläger im Prozess gegen Clan-Boss Arafat Abou-Chaker. Jetzt soll er selbst im Visier der Ermittler sein.
Autofahrerin mit Machete bedroht
Gegen 22.25 Uhr soll der Mann in Kreuzberg mit 95 km/h auf einen Motorroller aufgefahren sein und dabei die Vespa mit dem Wagen regelrecht „aufgespießt“ haben. Der Rollerfahrer wurde 15 bis 20 Meter über die Straße geschleudert und schwer verletzt.
Der Amokfahrer raste auch mit der Vespa auf der Motorhaube einfach weiter, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Passanten retteten den Motorroller-Fahrer.
Fünf Kilometer weiter konnten Polizisten den Fahrer stoppen. Dashcam-Aufnahmen aus dem Tatfahrzeug und weitere Ermittlungen hätten den dringenden Verdacht ergeben, dass der 44-Jährige bei seiner Fahrt „mögliche tödliche Verletzungen des Rollerfahrers billigend in Kauf genommen“ habe, so die Staatsanwaltschaft.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*