Nachrichten Politik Deutschland Er hatte keine Chance! Tochter tötet pflegebedürftigen Vater in Badewanne
30.09.2020 16:44 700 Er hatte keine Chance! Tochter tötet pflegebedürftigen Vater in Badewanne
Dortmund - Eine 47-Jährige soll ihren Vater getötet haben: Das ist der Vorwurf an eine Frau, gegen die am Mittwoch ein Totschlagsprozess vor dem Dortmunder Landgericht begonnen hat.
Der Prozess gegen eine 47-Jährige hat am Mittwoch vor dem Landgericht Dortmund begonnen. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft wirft der angeklagten Serbin vor, im März den Mann in der Badewanne seiner Wohnung getötet zu haben. Zu Prozessbeginn erklärte die Frau aus Hamm, sie wolle vorerst keine Angaben zur Sache machen.
Laut Anklage suchte die 47-Jährige ihren 75 Jahre alten und pflegebedürftigen Vater am Mittag des 30. März in dessen Wohnung auf. Im Badezimmer soll es dann zu einem heftigen Streit gekommen sein.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte ihren Vater dann gewaltsam in die Badewanne verbrachte und dort mit einem Messer und anderen Gegenständen attackierte.
Neben Stichverletzungen erlitt der Rentner mehrere Schädelbrüche, die von wuchtigen Schlägen mit einer bis heute unbekannten Waffe herrühren sollen.
Das Opfer hatte keine Chance, den Angriff zu überleben.
Die Angeklagte war einige Tage nach der Tat festgenommen worden. Die Polizei hatte sie zunächst als Zeugin befragt. Später erhärtete sich aber offenbar der Tatverdacht gegen die 47-Jährige.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Sachsenschleife Nach brutalem Mord an Vater: Urteil gegen 47-jährige Tochter ist gefallen Aktualisiert: 04.05.21 - 07:01
Nach wochenlanger Unterbrechung des Prozesses ging plötzlich alles ganz schnell. Das Dortmunder Schwurgericht hat am Montag die 47-jährige Frau verurteilt, die im März 2020 ihren pflegebedürftigen Vater in der Badewanne getötet hat. Die Strafe: neun Jahre Haft wegen Totschlags.
Dortmund/Hamm – Die Angeklagte hatte die Bluttat im Verlaufe des Prozesses gestanden und zuletzt noch einmal ausführliche Angaben bei dem psychiatrischen Sachverständigen Marc-Philipp Lochmann gemacht. Doch ihre Hoffnungen, dass die Richter sie für vermindert schuldfähig erklären und die Strafe deshalb massiv abmildern würden, erfüllten sich nicht.
Schädelbruch, blutende Schnitt- und Platzwunden Klar ist: Die 47-Jährige geriet am Tattag mit ihrem Vater in einen heftigen Streit, drängte ihn ins Badezimmer und schlug dort mehrmals mit einer scharfkantigen Holzlatte auf seinen Kopf ein. Der Rentner erlitt einen Schädelbruch und zahlreiche blutende Schnitt- und Platzwunden und starb noch am Tatort.
Fest steht auch, dass die Angeklagte seit Jahren schwer depressiv ist und regelmäßig viele Medikamente einnimmt. Den Grad einer verminderten Schuldfähigkeit erreichte sie damit aber nicht. Laut Psychiater Lochmann sprach vor allem ihr zielgerichtetes und besonnenes Nachtatverhalten dagegen. Immerhin war die 47-Jährige im Anschluss an die Bluttat seelenruhig einkaufen gegangen.
Werbung
Werbung Frage nach Motiv nicht endgültig geklärt Was die Richter jedoch auch am Urteilstag umtrieb, war der Umstand, dass der Prozess nicht alle Unklarheiten beseitigen konnte. „Es herrscht immer noch einige Dunkelheit“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kelm in der Urteilsbegründung. Vor allem die Frage des Motivs sei von der Angeklagten nicht zufriedenstellend beantwortet worden. „Wir sind nicht glücklich damit, können aber nichts dagegen unternehmen“, so Kelm weiter.
Die 47-Jährige hatte im Prozess erklärt, zwischen ihr und ihrem Vater habe es seit Jahren nicht mehr gestimmt. Als Tochter sei sie von dem Senior nicht ernst genommen worden. Und bis zuletzt habe dieser sie auch immer mal wieder geschlagen.
Schwurgericht bleibt unter Forderung der Staatsanwaltschaft Was aber genau der Auslöser für die Bluttat war, konnte oder wollte sie den Richtern nicht schildern. In ihrer von Verteidiger Karsten Possemeyer abgegebenen Erklärung hieß es dazu nur: „Mein Vater hat mich an diesem Tag auf seine gewohnt hämische Art beleidigt.“
Ob die 47-Jährige gegen das Urteil Revision einlegen wird, steht noch nicht fest. Verteidiger Possemeyer hatte in seinem Plädoyer mit maximal sechseinhalb Jahren jedoch eine deutlich geringere Strafe beantragt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte dagegen die Verhängung von mehr als elf Jahren Haft gefordert.