15.09.2020 14:31 925 Schüler (19) von rasendem Auto getötet: Mordprozess um illegales Autorennen
Hof - Ein 19-jähriger Schüler wird in Selb von einem Auto überfahren - wurde er Opfer eines illegalen Autorennens?
Das Landgericht Hof möchte das nun klären.
Im Prozess um einen überfahrenen 19-Jährigen hat der Fahrer des Unfallwagens bestritten, an einem illegalen Autorennen teilgenommen zu haben.
Er sei zu schnell gefahren und habe nicht mehr ausweichen können, sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt am Dienstag vor dem Landgericht Hof.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen vor, durch das Rasen billigend in Kauf genommen zu haben, einen Unfall und damit einhergehend den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Die Anklage lautet daher auf Mord.
Der Deutsche aus dem Landkreis Wunsiedel hatte den Schüler Anfang Februar 2020 im Stadtgebiet von Selb frontal erfasst.
Der junge Mann aus Kulmbach starb trotz sofortiger Reanimationsversuche noch an der Unfallstelle. Im Laufe der Ermittlungen gab es Hinweise auf ein illegales Autorennen, das vor dem Unfall stattgefunden haben soll.
Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass das Rennen beendet war, als der Angeklagte erneut beschleunigte und an einer Gruppe Berufsschüler mit 80 bis 90 Kilometern pro Stunde vorbeiraste.
Vermutlich habe er mit seiner riskanten Fahrweise den jungen Leuten imponieren wollen, heißt es in der Anklage.
Angeklagter (21) kann sich nicht vorstellen, jemals wieder ein Auto zu teuern
"Ich bedauere unendlich, dass dieser Unfall passiert ist", sagte der 21-jährige Fahrer unter Tränen und entschuldigte sich bei den Angehörigen. Er könne sich nicht vorstellen, jemals wieder ein Auto zu steuern.
Für das Verfahren sind zwölf Fortsetzungstermine angesetzt. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war, wurde die Anklage bei der Jugendkammer des Landgerichts Hof erhoben. Ob bei dem 21-Jährigen Jugendstrafrecht oder Erwachsenenrecht angewendet wird, will das Landgericht im Laufe des Verfahrens entscheiden.
Kommt es zu einer Verurteilung wegen Mordes nach Jugendstrafrecht, droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, nach Erwachsenenstrafrecht lebenslange Haft.
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