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Staatsanwaltschaft Zweibrücken - z. Geschehen vom 16.08.2020 | Zugehörigkeit z. rechten Szene
21.08.2020 Staatsanwaltschaft Zweibrücken Pressemitteilung zum Geschehen vom 16.08.2020
Hinsichtlich einer Zugehörigkeit des Beschuldigten zur rechten Szene hat sich ergänzend folgendes ergeben: Den Ermittlungsbehörden bislang nicht bekanntes Bildmaterial wurde seitens des Fachkommissariates des Polizeipräsidiums Westpfalz überprüft. Eine Auswertung ergab, dass der Beschuldigte an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene im Jahr 2019 teilgenommen hat.
Vorliegende Tat steht nach den durchgeführten Ermittlungen jedoch in keinerlei Zusammenhang mit der politischen Gesinnung des Beschuldigten.
Zum Tatvorgeschehen ergaben die weiteren Ermittlungen, dass der Beschuldigte in seiner Wohnung mit seiner Mutter einen verbalen Streit hatte und laut herumschrie, woraufhin die Mutter die Wohnung verließ.
Der Geschädigte und weitere Nachbarn hatten sich zur Wohnung des Beschuldigten begeben, um diesen wegen des in der Nachbarschaft deutliche hörbaren Streits zur Rede zu stellen. Da der Beschuldigte diesen Personen keinen Zutritt zu seiner Wohnung gewährte, verschaffte sich der Geschädigte gewaltsam Zugang zur Wohnung des Beschuldigten, wobei er dessen Wohnungstür zerstörte. Die weiteren Nachbarn hatten das Haus bereits wieder verlassen, weil ein weiterer Nachbar mitgeteilt hatte, die Polizei sei unterwegs.
Hinsichtlich des unmittelbaren Tatgeschehens gibt es keine neuen Erkenntnisse.
Die Obduktion hat als Todesursache ein Verbluten nach innen und außen ergeben. Der Stich hat neben Herzbeutel und –kammer auch den linken Leberlappen, die linke Nierenschlagader und die Vena cava verletzt. In der Bauchhöhle befanden sich 800 ml Blut. Ein Vortest auf Drogen war negativ. Alkoholgeruch war wahrnehmbar. Das Ergebnis der Alkoholuntersuchung liegt noch nicht vor.
Die Atemalkoholkonzentration des Beschuldigten betrug 0,0 ‰. Das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung liegt noch nicht vor.
Ergebnisse verschiedener kriminaltechnischer Untersuchungen und Sachverständigengutachten stehen aus. Ferner sind weitere Zeugenvernehmungen durchzuführen.
Lißmann Oberstaatsanwalt stV
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle