Insasse überredete ihn Anwalt schmuggelt Betäubungsmittel in Gefängnis
14.08.2020, 16:30 Uhr | dpa Berlin: Anwalt schmuggelt Betäubungsmittel in Gefängnis – Bewährungsstrafe. Die JVA Berlin-Moabit: Ein Anwalt hat seinem hier inhaftierten Mandanten Betäubungsmittel gebracht.
In Berlin ist ein Anwalt verurteilt worden, weil er seinem Mandanten Betäubungsmittel ins Gefängnis gebracht haben soll. Dieser hatte über starke Schmerzen geklagt und seinen Rechtsvertreter so überredet.
Ein Rechtsanwalt, der Betäubungsmittel in ein Berliner Gefängnis gebracht und seinem damaligen Mandanten übergeben hatte, ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 42-Jährige habe sich der versuchten unerlaubten Abgabe von Arzneimitteln sowie der fahrlässigen Abgabe von Betäubungsmitteln schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Freitag.
Der Jurist hatte zuvor erklärt, er sei davon ausgegangen, dass es sich bei den Tabletten um ein Mittel gegen die massiven Schmerzen des Mannes handelte. Er habe sich überreden lassen und bereue sein Verhalten, so der Angeklagte.
129 Tabletten gebracht
Der Angeklagte hatte im Februar 2019 laut Ermittlungen 129 Tabletten des Drogenersatzstoffes Subutex dabei, als er seinen Mandanten in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit besuchte. Die Tabletten seien in Folie verpackt gewesen, so der Angeklagte. Sein Mandant habe sich in einem "verheerenden" Zustand befunden und über erhebliche Schmerzen geklagt. "Ich bereue sehr, nicht standhaft geblieben zu sein", so der Anwalt. Die Tabletten habe er kurz zuvor auf dem Weg zum Gefängnis von einer Person aus dem Umfeld des damaligen Mandanten erhalten.
Unmittelbar nach dem Besuch seines damaligen Verteidigers war bei dem Empfänger der Tabletten eine routinemäßige Kontrolle durchgeführt worden. Die körperliche Kontrolle habe zum Auffinden eines Handys sowie von zwei Tüten mit Tabletten geführt, hieß es in der Anklage. Das synthetische Opioid Subutex wird ähnlich wie Methadon in der Drogenersatztherapie eingesetzt.
Das Urteil gegen den Rechtsanwalt erging auf Antrag des Staatsanwalts per Strafbefehl, weil wichtige Zeugen nicht zum Prozess erschienen waren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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Anwalt versorgte Häftling in JVA Moabit mit Drogen
Anwälte sind allein den Interessen des Mandanten verpflichtet – Drogenschmuggel in den Knast zählt natürlich nicht dazu. Freitag wurde der bekannte Rechtsanwalt Kay R. (42) aus Zehlendorf zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Jurist hatte einen Mandanten mit Opiaten versorgt.
Sein Geständnis vor dem Amtsgericht Moabit: „Die Vorwürfe der Anklage sind richtig. Ich bereue mein Verhalten zutiefst“, so Kay R. in seiner Stellungnahme.
Der Fall: Am 15. Februar 2019 wurde der Untersuchungshäftling Suphi S. (39, 5 Kinder) direkt nach seinem Anwaltsbesuch in der JVA Moabit kontrolliert. Sofort fanden die Beamten ein Handy und 129 ovale Tabletten. Es war Subutex, ein extrem starkes Opiat.
Die Justiz hatte den Anwalt Kay R. im Verdacht, seinem drogenabhängigen Mandanten mit Rauschmitteln zu versorgen. Anzeige. Freitag legte der Jurist ein Geständnis ab. Ein teurer Lebensfehler.
2004 hatte der Anwalt Suphi S. im Fitnessstudio kennengelernt. In der Folgezeit vertrat er den Mann mit ungeklärter Staatsangehörigkeit vor Gericht. Kay R.: „Er saß unschuldig in Haft, war von Frau und Kindern getrennt. Er sprach von Suizid, von permanenten Schmerzen, die mit den Tabletten in der Haft nicht weggehen.“
Der Anwalt nahm die Androhung vom Selbstmord sehr ernst und übergab ihm die Tabletten – in der Annahme, dass diese nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Der Richter glaubte ihm und nahmen an, dass der Jurist nur benutzt wurde. Er verurteilte ihn zu acht Monaten Freiheitsstrafe – auch, weil Kay R. nur noch Verkehrssachen bearbeiten will. Doch damit ist es nicht getan: Den Anwalt erwartet die „Doppelbestrafung“! Er kommt noch vor das Standesgericht der Anwaltskammer. Da wird noch eine Geldstrafe erwartet werden.
Sein Mandant Suphi S. saß unschuldig in U-Haft, er wurde aber inzwischen wegen des Drogenvergehens zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.