10.08.2020 Staatsanwaltschaft Koblenz Schwere Körperverletzung am 08.08.2020 in der Nähe einer Grillhütte in Ochtendung
-Erstmitteilung-
Wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen einen 22 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz.
Der Beschuldigte ist verdächtig, am späten Abend des 08.08.2020 einem 21 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Mayen-Koblenz im Bereich einer Grillhütte in Ochtendung mit einem Schlag einer Machete die linke Hand abgetrennt und ihn am Kopf verletzt zu haben. Der lebensgefährlich Verletzte wurde in einem Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt und befindet sich seit dem frühen Nachmittag des 09.08.2020 außer Lebensgefahr.
Der Beschuldigte räumt die Tat ein. Er lässt sich ein, er habe sich in seiner Gartenlaube aufgehalten und mit seiner Machete Feuerholz gehackt. Dabei habe er bemerkt, dass ein schwarzer PKW auf dem in der Nähe befindlichen Waldweg einen Unfall gehabt habe. Da er dem Fahrer habe helfen wollen, habe er sich mit seiner Machete zu dem PKW begeben. Der Fahrer habe jedoch für ihn völlig überraschend eine Schusswaffe aus dem Handschuhfach genommen und wiederholt auf ihn geschossen. Daraufhin habe er ihm mit der Machete eine Hand abgeschlagen. Mehrere Minuten danach sei ein größerer PKW aus Richtung der Grillhütte gekommen, aus dem zwei Männer ausgestiegen seien. Diese hätten ihm mehrfach ins Gesicht geschlagen. Aufgrund von der Polizei festgestellter Verletzungen wurde auch der Beschuldigte zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Bei der in Rede stehenden Waffe hat es sich um eine Schreckschusswaffe gehandelt.
Der geständige Beschuldigte wurde nach der Tat vorläufig festgenommen, befindet sich jedoch seit dem Mittag des 09.08.2020 wieder auf freiem Fuß. Denn nach den bislang durchgeführten Ermittlungen, insbesondere den Aussagen der bereits vernommenen Zeugen und der vorliegenden Spuren am Tatort kann eine Notwehrlage derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere werden weitere Zeugen zu vernehmen, Tatort und Tatwerkzeuge eingehend zu untersuchen sowie rechtsmedizinische Gutachten einzuholen sein. Weitergehende Auskünfte können daher und angesichts des noch unklaren Sachverhalts auf absehbare Zeit auch auf Nachfrage nicht erteilt werden.
Rechtliche Hinweise:
Eine schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB liegt u.a. vor, wenn die Körperverletzung zur Folge hat, dass die verletzte Person ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauerhaft nicht mehr gebrauchen kann. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Gemäß § 32 StGB handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
gez. Harald Kruse Leitender Oberstaatsanwalt
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Auf einem Grillplatz Mann hackt Autofahrer mit Machete die Hand ab
von: Kai Franzke und Lisa Goedert veröffentlicht am 11.08.2020 - 09:47 Uhr
Ochtendung – Ein 22 Jahre alter Mann soll im Rheinland-Pfälzischen Ochtendung dem 21-jährigen Niclas R. aus Mendig (Kreis Mayen-Koblenz) die Hand mit einer Machete abgehackt haben!
Wie die Polizei am Montag mitteilte, kam es am späten Samstagabend in der Nähe einer Grillhütte zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Der 22 Jahre alte Mann gab an, dass er mit der Machete in seiner Gartenlaube Holz gehackt habe, als er einen Autounfall auf einem nahen Feldweg bemerkte.
Als er dem Autofahrer helfen wollte, habe dieser plötzlich eine Schusswaffe aus dem Handschuhfach geholt und mehrfach auf ihn geschossen. Aus Notwehr habe er dem Fahrer dann die Hand abgetrennt.
Minuten später seien zwei Männer aus der Richtung des Grillplatzes gekommen und hätten ihm mehrmals ins Gesicht geschlagen.
Das Opfer schwebte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zweitweise in Lebensgefahr, ist inzwischen jedoch stabil. Der 22-Jährige befindet sich wieder auf freiem Fuß.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
ZitatDer 22 Jahre alte Mann gab an, dass er mit der Machete in seiner Gartenlaube Holz gehackt habe, als er einen Autounfall auf einem nahen Feldweg bemerkte.
Als er dem Autofahrer helfen wollte, habe dieser plötzlich eine Schusswaffe aus dem Handschuhfach geholt und mehrfach auf ihn geschossen. Aus Notwehr habe er dem Fahrer dann die Hand abgetrennt.
Wenn er zum helfen hingelaufen ist und sich mit einer Schusswaffe bedroht sieht, hat er in der Situation reagiert, Notwehr. Warum zieht ein verunfallter Autofahrer eine Waffe?
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Ich vermute, dass der Autofahrer 1) irgendwie unter Schock stand, da er ja wo gegen gebrettert ist und 2) wird der Angst bekommen haben, als der junge Mann mit der Machete auf ihn zugelaufen kam.
Die hatten wohl beide Angst und so ist dass dann passiert. Jeder dachte wohl vom anderen, dass er ihm was böses tun will.
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13.08.2020 - 20:06 Uhr Nach Macheten-Angriff abgetrennt - Arzt erklärt: So konnte die Hand gerettet werden
Nach Macheten-Angriff abgetrennt Arzt erklärt: So konnte die Hand gerettet werden Mutter des Opfers lobt Chirurgen und berichtet, wie es ihm geht
13.08.2020 - 18:41 Uhr
Ein 22-jähriger Deutscher hackte Niclas R. (21) in Ochtendung (Rheinland-Pfalz) mit einer Machete die linke Hand ab (BILD berichtete). 16 Stunden lang kämpften Ärzte des Bundeswehr-Zentralkrankenhauses in Koblenz um seine Hand, konnten sie in einer Marathon-Operation tatsächlich wieder annähen.
Prof. Dr. Benedikt Friemert (57) ist Experte für Umgang mit Amputationsverletzungen am Bundeswehrkrankenhaus in Ulm. In BILD erklärt er, wie die Ärzte die Hand erstmal retten konnten und warum das schlimme Kapitel noch nicht beendet ist. Lesen Sie dazu auch bei BILDplus, wie es Niclas jetzt geht.
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Schwere Körperverletzung am 08.08.2020 in der Nähe einer Grillhütte in Ochtendung
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 22 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Nach dem Ergebnis der geführten Ermittlungen liegt ein hinreichender Tatverdacht, der allein die Erhebung einer Anklage rechtfertigt, nicht vor.
Die Ermittlungen haben folgenden Sachverhalt ergeben:
Am 08.08.2020 befand sich ein 21 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Mayen-Koblenz gemeinsam mit einer Vielzahl weiterer Personen auf einer privaten Feier an einer Grillhütte in Ochtendung. Kurz nach 22:00 Uhr verließ er unter Alkoholeinfluss die Örtlichkeit mit seinem Kraftfahrzeug und befuhr den Wirtschaftsweg an der L98 von der Grillhütte Ochtendung aus in Fahrtrichtung Oberwertsmühle. Nach ca. 500 Metern kam er mit dem Fahrzeug vom Weg ab und prallte gegen einen Stein. Zu dieser Zeit befand sich der Beschuldigte in unmittelbarer Nähe auf einem seiner Familie gehörenden Grundstück, wo er mit einer Machete Holz hackte. Von den Geräuschen des Unfalls aufgeschreckt, begab er sich zum Fahrzeug des Geschädigten. Dabei behielt er die Machete in seiner Hand. Der Geschädigte sah den sich von hinten dem Fahrzeug nähernden Beschuldigten, nahm eine berechtigt von ihm mitgeführte Schreckschusswaffe aus dem Handschuhfach und schoss in schneller Folge drei Mal aus der geöffneten Fahrertür in die Richtung des Beschuldigten. Dieser suchte daraufhin Schutz hinter dem Kofferraum des Fahrzeugs. Der Geschädigte verließ nun mit der Waffe in der Hand sein Fahrzeug. Im Bereich des Fahrzeughecks begegnete er dem Beschuldigten. Weil dieser seinen Angaben zufolge eine weitere Schussabgabe befürchtete, schlug er mit der Machete in Richtung des Geschädigten. Dadurch trennte er dessen linke Hand in Höhe des Handgelenkes ab. Als er bemerkt hatte, was er mit dem Schlag angerichtet hatte, versuchte er dem Geschädigten zu helfen. Hierzu rief er auch dreimal bei der Integrierten Rettungsleitstelle an.
Der dargestellte Sachverhalt bis zur Schussabgabe des Geschädigten entspricht der übereinstimmenden Schilderung beider Tatbeteiligter. An den nachfolgenden Ablauf kann sich der Geschädigte nicht mehr erinnern.
Der Beschuldigte hat sich eingelassen, er habe sich zum Fahrzeug begeben, um nach dem Unfall Hilfe anzubieten. Als er bemerkt habe, dass der am Fahrzeugheck vor ihm auftauchende Geschädigte auch weiterhin seine Schusswaffe mit sich führte, habe er aus Angst vor einer bevorstehenden weiteren Schussabgabe versucht, dem Zeugen die Waffe mit der Machete aus der Hand zu schlagen. Hierbei sei es zur Abtrennung der Hand gekommen, was ihm sehr leidtue.
Diese Einlassung des Beschuldigten ist mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht zu widerlegen. Insbesondere bestätigt der Fundort der blutverschmierten Pistole die Darstellung, dass der Geschädigte die Waffe in der Hand gehabt habe, als es zu dem Schlag mit der Machete gekommen ist. Rechnete jedoch der Beschuldigte mit einer Schussabgabe – dass es sich lediglich um eine Schreckschusswaffe gehandelt hat, war für ihn nicht erkennbar – durfte er diese Gefahr unter dem Gesichtspunkt der Notwehr abwenden. Dies gilt auch dann, wenn eine weitere Schussabgabe durch den Geschädigten nicht beabsichtigt gewesen sein sollte. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte Putativnotwehr, in der das Handeln des Beschuldigten über die Rechtsfigur des in dieser Situation für ihn nicht vermeidbaren sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtums entschuldigt ist.
Eine strafgerichtliche Verurteilung des Beschuldigten ist bei dieser Sachlage nicht zu erreichen, so dass das Ermittlungsverfahren einzustellen war.