Justiz Mord Streit endet in Familiendrama: Sohn soll Mutter getötet haben und ruft dann selbst die Polizei
05.08.2020 15:35 1.195 Streit endet in Familiendrama: Sohn soll Mutter getötet haben und ruft dann selbst die Polizei
Mudersbach - Im rheinland-pfälzischen Mudersbach (Landkreis Altenkirchen) soll sich am Dienstagabend ein schreckliches Familiendrama abgespielt haben.
Ein Flatterband mit der Aufschrift "Polizeiabsperrung" (Symbolbild).
Wie ein Sprecher der Polizei am Mittwoch mitteilte, sei es in einem Wohnhaus im Ortsteil Niederschelderhütte zu einem Streit zwischen einem 37-jährigen Mann und seiner ebenfalls in dem Haus lebenden Mutter (61) gekommen.
In Folge dieser verbalen Auseinandersetzung sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen, die ein dramatisches Ende nahmen. Letztlich soll der 37-Jährige seine Mutter "durch massive Gewalteinwirkung in den Halsbereich getötet haben", wie ein Polizeisprecher bestätigte.
Wie es weiter hieß, soll der Mann die Tat bereits gestanden haben, auch die Polizei soll er nach dem tragischen Zwischenfall selbst alarmiert haben. Er wurde umgehend von den Einsatzkräften festgenommen und noch am Dienstagabend dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt.
Dieser erließ einen Haftbefehl, da akute Fluchtgefahr bestehe. Nun sitzt der 37-Jährige wegen des Verdachts auf Totschlages in Untersuchungshaft.
Nun sollen ein rechtsmedizinisches Gutachten sowie mögliche Zeugenaussagen bei der genaueren Rekonstruktion des Tatherganges helfen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
30.10.2020 Staatsanwaltschaft Koblenz Tötungsdelikt am 04.08.2020 in Mudersbach Niederschelderhütte
Folgemitteilung - 2070 Js 46707/20-
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 37 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus Mudersbach Niederschelderhütte Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz wegen des Verdachts des Totschlags erhoben.
In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird dem seit dem 04.08.2020 in Untersuchungshaft befindlichen Angeschuldigten zur Last gelegt, am Mittag des 04.08.2020 seine 61 Jahre alte Mutter in dem gemeinsam bewohnten Haus in Mudersbach Niederschelderhütte vorsätzlich getötet zu haben. Nach vorangegangenen Streitigkeiten soll der Angeschuldigte sich zunächst ein haushaltsübliches Messer und danach ein Beil ergriffen haben, mit denen er jeweils auf den Kopf sowie den Rücken- und Halsbereich eingestochen bzw. geschlagen haben soll.
Der Angeschuldigte räumt die ihm zur Last gelegte Tat ein, behauptet jedoch, sich an den genauen Geschehensablauf nicht erinnern zu können.
Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Bitte wenden Sie sich insoweit und zu weiteren Fragen zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich gemäß § 212 Absatz 1 Strafgesetzbuch strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
PROZESSBEGINN AM LANDGERICHT KOBLENZ Angeklagter soll seine Mutter mit Beil getötet haben Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, der seine Mutter in Mudersbach im Westerwald getötet haben soll. Vor Gericht gab er die Tat zu. Allerdings könne er sich nicht mehr daran erinnern.
Mann soll seine Mutter getötet haben Mann soll seine Mutter getötet haben 2 Min
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Der Mann habe mit seiner Mutter in Mudersbach im Kreis Altenkirchen zusammengelebt, heißt es in der Anklage. An dem Tag im August hätten sie sich so stark gestritten, dass der Mann schließlich zu einem Messer gegriffen und seiner Mutter in den Kopf, den Hals und den Nacken gestochen habe. Anschließend sei er mit einem Beil aus der Küche auf die 61-Jährige losgegangen - bis sie zu Boden fiel und dort verblutet sei.
Der Mann rief laut Anklage anschließend selbst die Polizei und ließ sich festnehmen. Er habe die Tat gestanden, aber gesagt, er könne sich nicht mehr an den genauen Ablauf erinnern.
Das bestätigte der Angeklagte auch in seiner Aussage am Montag vor Gericht. Er erinnere sich nur noch daran, dass er vor der Tat seiner Mutter erst mit der Faust mehrfach ins Gesicht und dann mit einem Porzellanteller auf den Kopf geschlagen habe.
Am Tag vor der Tat zur Mutter gezogen Ab da habe der 38-Jährige einen totalen Flimriss und sei erst wieder richtig zu sich gekommen, als er sie in der Blutlache gefunden habe. Er habe kein gutes Verhältnis zu seiner Mutter gehabt. Trotzdem sei er einen Tag vor der Tat zu ihr gezogen. Am Tattag gab es schon morgens Streit. Die Mutter wollte, dass er aufsteht und Kisten wegräumt. Er wollte aber im Bett liegen bleiben.
Der Angeklagte erzählte außerdem, dass er sich regelmäßig selbst verletze, wenn er viel Frust hat und nicht weiß, wohin damit. Etwa, wie er sich nach einem weiteren Streit am Vormittag selbst mit einem spitzen Damenschuh gegen den Kopf geschlagen hat – und zwar so hart, dass er stark blutete.
Drei Prozesstage terminiert Der 38-Jährige war sofort nach der Tat festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er ist wegen Totschlags angeklagt und gilt vorerst als schuldfähig. Das Landgericht Koblenz hat zunächst drei Prozesstage bis zum 3. Februar terminiert.
Sendung vom Mo, 18.1.2021 19:30 Uhr, SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, SWR Fernsehen RP