POL-KA: (KA) Waghäusel - Polizei fahndet nach versuchtem Tötungsdelikt am Bahnhof Waghäusel nach geflüchtetem Tatverdächtigen
Waghäusel (ots)
Nach bisherigem Ermittlungsstand von Polizei und Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde ein noch nicht identifizierter Mann am Dienstagabend bei einer Auseinandersetzung am Bahnhof Waghäusel von einem Täter ins Gleisbett gestoßen. Er wurde von einem herannahenden Zug erfasst und schwer verletzt. Die Polizei fahndet nach einem männlichen Tatverdächtigen, der vom Bahnhofsgelände zunächst in nördliche Richtung flüchtete.
Laut Aussagen von Zeugen kam es gegen 18 Uhr zu den Streitigkeiten der beiden Männer. Nachdem der Geschädigte vom Täter ins Gleisbett gestoßen wurde, versuchte er noch, auf den Bahnsteig zurück zu gelangen, wurde aber vom heranfahrenden Zug erfasst. Ersthelfer versorgten den Mann. Ein Rettungshubschrauber brachte ihn schließlich in ein Krankenhaus. Die Bahnstrecke wurde vorübergehend gesperrt. Beamte der Kriminaltechnik Karlsruhe betrieben Spurensicherung am Tatort.
Die Polizei leitete mit insgesamt 20 Streifenwagenbesatzungen und zwei Polizeihubschraubern eine groß angelegte Fahndung ein. Der Gesuchte ist zirka 185 cm groß und hatte kurze Haare. Er war komplett schwarz gekleidet, wohl mit einem Jogginganzug der Marke Nike. Er trug eine grüne OP-Maske und hatte laut Zeugen ein orientalisches Aussehen.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen eines versuchten Tötungsdelikts aufgenommen und sucht Zeugen, die insbesondere zum Tatverdächtigen und der Fluchtrichtung Aussagen machen können. Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter Telefon 0721 666-5555 entgegen.
Einer reißt einen Mann von der Bank am Bahnhof und stößt ihn in die Gleise, der andere sichert das Gelände ab. Ein Güterzug rast heran. So soll es im Sommer geschehen sein. Die Aufarbeitung folgt nun vor Gericht. Dabei wird es auch um die Frage nach dem Grund gehen.
Karlsruhe (dpa/lsw) - Weil er einen Mann am Bahnhof in Waghäusel (Landkreis Karlsruhe) vor einen einfahrenden Güterzug auf die Gleise gestoßen haben soll, wird einem 26-Jährigen der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Mit Schlägen und Tritten habe er Ende Juli vergangenen Jahres den 54-Jährigen daran gehindert, sich auf den Bahnsteig zu retten. Der Zug erfasste den Mann, der schwer verletzt wurde. Mit dem mutmaßlichen Haupttäter soll ab dem heutigen Mittwoch dessen 23 Jahre alter Bruder auf der Anklagebank im Karlsruher Landgericht sitzen, der wegen Beihilfe angeklagt ist. Er habe den Tatort abgesichert, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.
Das Opfer hatte seinerzeit auf der Wartebank am Bahnhof gesessen und angegeben, ohne erkennbaren Grund unvermittelt angegriffen worden zu sein. Die Polizei nahm das tatverdächtige Brüderpaar aus Syrien in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber fest. Für den Prozess sind bislang vier Termine bis 23. April angesetzt.
Versuchter Mord am Bahnhof Waghäusel muss teilweise neu verhandelt werden
Beschluss vom 2. November 2021 – 1 StR 291/21
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe teilweise stattgegeben. Dieses hatte den Angeklagten A. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Den jüngeren Bruder des Angeklagten A., den Angeklagten Al., hatte es wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen des Schwurgerichts trafen die beiden Angeklagten am 28. Juli 2020 am Bahnhof Waghäusel zufällig auf einen ihnen unbekannten 54-jährigen Frührentner, der auf dem Bahnsteig wartete. Der Angeklagte A. ließ spontan seine Wut und Enttäuschung über seine Lebenssituation in Deutschland an dem Geschädigten aus und stieß ihn in das Gleisbett hinunter. Befreiungsversuche des Geschädigten verhinderte der Angeklagte A. mit Tritten und Schlägen selbst dann noch, als sich ein Güterzug mit hoher Geschwindigkeit dem Geschädigten näherte. Beide Angeklagten flohen. Der Geschädigte überlebte schwer verletzt. Das Landgericht hat das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt angesehen.
Der 1. Strafsenat hat auf die Revisionen der Angeklagten die Schuldsprüche aufgehoben, weil die Feststellungen zu deren Vorstellungsbild widersprüchlich waren. Die Verurteilung des Angeklagten A. konnte auch deshalb keinen Bestand haben, weil das Landgericht die Schuldfähigkeit dieses Angeklagten rechtsfehlerhaft beurteilt hat. So wurde eine paranoide Schizophrenie nicht ausreichend untersucht, weil das Landgericht die Auffälligkeiten in seiner Lebensführung im Tatzeitraum nur unzureichend gewürdigt hat. Zudem lassen die Ausführungen des Landgerichts eine – sich aufdrängende – Auseinandersetzung mit einer drogeninduzierten Psychose vermissen.
Die Feststellungen des Landgerichts zum objektiven Tatgeschehen hat der Senat bestehen lassen, da die Beweiswürdigung des Landgerichts diesbezüglich nicht zu beanstanden war. In der neuen Verhandlung wird vor allem eine mögliche geistige Erkrankung des Angeklagten A. eingehend zu prüfen sein und damit auch, ob der Angeklagte A. gegebenenfalls in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.
Vorinstanz:
LG Karlsruhe – Urteil vom 22. April 2021 – 1 Ks 100 Js 28230/20
Karlsruhe, den 28. Dezember 2021
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