Justiz Polizeimeldungen 23-Jähriger soll 13-Jährige in Hausflur vergewaltigt haben
27.07.2020 19:11 6.740 23-Jähriger soll 13-Jährige in Hausflur vergewaltigt haben
Dortmund - Ein junger Mann soll in Dortmund in einem Hausflur eine 13-Jährige vergewaltigt haben.
Der Verdächtige wurde festgenommen.
Das berichtete am Montag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der 23-Jährige soll das Mädchen am Freitag in den Flur gelockt haben, dann soll es zur Tat gekommen sein.
Der Verdächtige sei am frühen Samstagmorgen gefasst worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sitze er nun in Untersuchungshaft wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung.
Ob er sich bereits zu dem Vorwurf äußerte, war zunächst nicht klar. Auch weitere Einzelheiten wurden zunächst nicht genannt.
Zuvor hatten die "Ruhr Nachrichten" über den Fall berichtet.
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Dortmund: Mädchen (13) in Hausflur vergewaltigt - Täter soll bereits zuvor zugeschlagen haben
29.07.20, aktualisiert: 10:28
In Dortmund soll ein Mann ein 13-jähriges Mädchen in einen Hausflur gelockt und vergewaltigt haben. Jetzt kommt eine weitere Tat ans Licht.
◦In der Nordstadt in Dortmund soll es am Freitag zu einem schrecklichen Verbrechen gekommen sein. ◦Ein 13-jähriges Mädchen wurde in einen Hausflur gelockt und dann vergewaltigt. ◦Der mutmaßliche Täter soll bereits einen Monat zuvor zugeschlagen haben.
Update, Mittwoch (29. Juli), 9.55 Uhr: Dortmund – Der Mann, der in einem Hausflur in Dortmund ein Mädchen vergewaltigt haben soll, ist bereits zuvor mit einer ähnlichen Tat aufgefallen. Mittlerweile sitzt er in Untersuchungshaft.
Dortmund: Vergewaltiger schlug bereits ein zweites Mal zu - U-Haft
Das berichtet die Bild unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Dortmund. Demnach soll er sich nur einen Monat zuvor an einem damals 11-jährigen Mädchen in Dortmund vergangen haben.
Weil er zuvor jedoch nur wegen Drogendelikten bekannt war und einen festen Wohnsitz hatte, kam er nach wenigen Tagen aus der U-Haft frei. Fluchtgefahr habe demnach nicht bestanden.
Nach der zweiten Tat lieferte das Opfer jedoch eine genaue Beschreibung des Vergewaltigers, der noch am selben Abend gefasst wurde. Er sitzt nun erneut in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird laut dem Bericht wegen sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung ermittelt.
Hilfe nach sexuellem Missbrauch: Kostenlose Hotlines für Opfer und Angehörige
Sie haben selbst sexuellen Missbrauch erlebt oder glauben, dass ihr Kind misshandelt wurde? Dann können sie sich an diese kostenlosen und anonymen Hilfetelefone wenden:
◦Nummer gegen Kummer (Kinder): 0800/111 0 333 ◦Hilfetelefon für Jugendliche und Erwachsene: 0800/22 55 530
Mutmaßlich 11-Jährige vergewaltigt, aus U-Haft entlassen, dann 13-Jährige vergewaltigt, Afghane wieder in Haft
30.07.2020
Dortmund. In der Nacht vom 24. Juli auf den 25. Juli 2020 ist ein Mann wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung von der Polizei in Dortmund festgenommen worden.
Das Amtsgericht Dortmund hat am 25. Juli 2020 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ein zur Tatzeit dreizehnjähriges Mädchen am Nachmittag des 24. Juli 2020 in ein Haus gelockt und dort vergewaltigt zu haben. Aufgrund der Personenbeschreibung des Mädchens konnte der Beschuldigte im Rahmen einer gezielten Fahndung in der Nacht vom 24.07.2020 auf den 25.07.2020 festgenommen werden.
Der Beschuldigte ist zudem verdächtig, bereits in der Nacht vom 19. Juni auf den 20. Juni 2020 ein zur Tatzeit elfjähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Nachdem die Geschädigte die Tat zur Anzeige gebracht hatte, wurde der Beschuldigte am 21. Juni 2020 von der Polizei in Dortmund vorläufig festgenommen und am 22. Juni 2020 dem Haftrichter vorgeführt. Der Haftrichter des Amtsgerichts Dortmund erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung sowie aufgrund einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz.
In dem Haftprüfungstermin am 3. Juli 2020 traten Umstände zutage, die zum damaligen Zeitpunkt Zweifel an den Angaben des Tatopfers begründen konnten. Bestehen blieb jedoch ein dringender Tatverdacht wegen der Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz. Das Amtsgericht Dortmund setzte deswegen den Vollzug der Untersuchungshaft aus, weswegen der Beschuldigte an diesem Tag aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.
Einzelheiten zu den jeweiligen Tatgeschehen können aus ermittlungstaktischen Gründen und zum Schutz der kindlichen Tatopfer nicht gemacht werden.
Hinweis der Redaktion: Dass es sich beim Tatverdächtigen um einen Afghanen handelt, ist Medienberichten, z. B. Welt.de, entnommen.