Blaulicht Frankfurt: Mutmaßliche IS-Terroristin festgenommen Epoch Times27. Juli 2020 Aktualisiert: 27. Juli 2020 11:24 Eine Frau, die 2015 mit ihrer Tochter zum Islamischen Staat nach Syrien ausgereist war, ist in Frankfurt am Flughafen festgenommen worden. Zuletzt saß sie in der Türkei in Abschiebehaft.
Der Generalbundesanwalt hat am Frankfurter Flughafen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin festnehmen lassen. Die Deutsche hatte sich zuletzt in der Türkei in Abschiebehaft befunden, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte.
Sie wurde demnach bereits am Freitag durch Beamte des Polizeipräsidiums Köln festgenommen und noch am selben Tag zum Haftrichter gebracht. Inzwischen befindet sie sich in Untersuchungshaft.
Die Frau soll 2015 ihre vierjährige Tochter mit nach Syrien genommen haben, um sich dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen. Dort habe sie über ein „Heiratsbüro“ der Terrororganisation einen ebenfalls aus Deutschland kommenden IS-Terroristen geheiratet und mit diesem eine Familie gegründet.
Das Paar soll mit seinen Kindern in insgesamt fünf Wohnungen gelebt haben, deren rechtmäßige Eigentümer der IS getötet oder vertrieben hatte. Außerdem soll die Frau die Dienste einer versklavten Jesidin als Putzkraft in Anspruch genommen habe, die eine Freundin auf Wunsch bei ihren regelmäßigen Besuchen mitgebracht habe.
Die Bundesanwaltschaft wirft der Festgenommenen deshalb auch ein Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Die Frau, deren Alter nicht mitgeteilt wurde, war mit ihrer Familie in kurdische Gefangenschaft geraten. Rückholung von deutschen IS-Kämpfern ist zum Erliegen gekommen
Die Rückholung von deutschen IS-Kämpfern in Syrien und im Nordirak ist weitgehend zum Erliegen gekommen. Seit Ende August 2019 wurde nach offiziellen Angaben nur eine deutsche Frau mit ihren drei Kindern zurückgeholt, wie es aus der Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht, über die die Funke-Zeitungen berichten. In ihr erklärt die Regierung, sie könne „derzeit keine zeitliche Prognose für künftige Rückholungen treffen“.
Ein Grund dafür dürfte die Corona-Pandemie sein: Grenzübergänge und Flughäfen in der Region sind nach Angaben der Regierung geschlossen. Das Problem werde „weiter von der Bundesregierung ausgesessen“, kritisierte die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic.
Sie warnte, die unübersichtliche Lage berge die Gefahr, dass ehemalige Kämpfer unkontrolliert zurückkommen könnten „und hier womöglich schwerste Straftaten begehen“. Von 629 islamistischen Gefährdern in Deutschland sind nach Angaben der Regierung 109 Rückkehrer aus Syrien und dem Irak.
Mihalic forderte die Bundesregierung auf, die Bundesbürger kontrolliert zurückzuführen, um ihnen hier den Prozess zu machen. Ferner müsse dafür Sorge getragen werden, „dass die Kinder schnellstens ausreisen können und nicht länger für die Straftaten ihrer Eltern in den Lagern unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten werden“.
Laut Bundesregierung sind mehr als 1.070 Islamisten aus Deutschland Richtung Syrien und den Irak gereist. Zu jedem zweiten lägen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie für Terrorgruppen gekämpft oder diese zumindest unterstützt haben.
Über 450 Personen halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Ausland auf – mutmaßlich in Syrien oder im Irak. Alle übrigen sind entweder gestorben – schätzungsweise mehr als 260 – oder zurück in Deutschland.
Von den 450 haben 158 neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft, in 32 Fällen die marokkanische, in 27 die türkische, in 17 die tunesische und in 14 die afghanische.
In keinem Fall wurde einem Doppelstaatler der deutsche Pass entzogen. Der Bundestag hatte zwar im Frühsommer 2019 das Gesetz entsprechend verschärft: Wer im Ausland für eine Terrormiliz in den Kampf zieht, muss seither mit dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft rechnen.
Allerdings gilt dies nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Fälle. Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, sind insgesamt 111 Personen mit Deutschlandbezug in Nordsyrien wegen Terrorismusverdacht in Gefangenschaft oder in Gewahrsam. (dpa/dts/nh)
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25.04.2022 - 18:29 Uhr München/Karlsruhe – Paukenschlag aus Karlsruhe! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen eine deutsche ISIS-Rückkehrerin am 21. April aufgehoben. Sandra M. (37) war im Oktober 2021 am Flughafen in Frankfurt (Hessen) verhaftet worden.
Ein BGH-Sprecher zu BILD: „Ich kann bestätigen, dass der Haftbefehl aufgehoben wurde. Die schriftlichen Gründe der Entscheidung werden kurzfristig nachgereicht.“
Zitat M.s Anwalt Dr. Nicolas Frühsorger zu BILD: „Der Verteidigung ist es in einer Vielzahl an Vernehmungen gelungen, den Ermittlungsbehörden gegenüber aufzuzeigen, dass es sich bei Frau M. gerade nicht um eine gefährliche oder radikale ISIS-Braut handelt. Von daher war es im Ergebnis vollkommen richtig, dass der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen meine Mandantin nicht nur außer Vollzug gesetzt, sondern mangels dringenden Tatverdachts sogar aufgehoben hat.“
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