BKA liest Nachrichten per Whatsapp-Synchronisation mit
Mit physischem Zugriff auf das Smartphone fügt das BKA manchen Whatsapp-Installationen einen weiteren Client hinzu. Artikel veröffentlicht am 21. Juli 2020, 10:35 Uhr , Moritz Tremmel
Wenn das Bundeskriminalamt (BKA) Zugriff auf eine Whatsapp-Installation hat, beispielsweise weil die Ermittelnden ein entsperrtes Smartphone in die Hände bekommen, können sie nicht nur die aktuellen, sondern auch die zukünftigen Chats mitlesen. Hierzu synchronisiert die Strafverfolgungsbehörde die App mit dem Webdienst oder dem Desktopclient von Whatsapp, wie BR und WDR erfahren haben. Dazu muss aus Whatsapp heraus ein QR-Code gescannt werden. In der Folge können alle eingehenden und ausgehenden Nachrichten über den Webdienst oder den Desktopclient von Whatsapp mitgelesen oder sogar Nachrichten abgesetzt werden. Stellenmarkt
Letztlich nutzt das BKA hier eine ganz normale Funktion, mit der Whatsapp auf verschiedenen Geräten gleichzeitig verwendet werden kann. Die starke Verschlüsselung durch das Signal-Protokoll bleibt unangetastet - die Nachrichten werden weiterhin verschlüsselt übertragen, nur eben an mehrere Endgeräte.
Allerdings können die Nutzer in den Whatsapp-Einstellungen die verwendeten Clients einsehen und die Synchronisation direkt aus der App heraus unterbinden. Wirklich unbemerkt mitlesen kann man auf diese Weise also nicht. Die Methode funktioniert prinzipiell auch mit allen anderen Messengern, die auf mehreren Geräten genutzt werden können.
Das BKA sieht in der Methode eine reguläre Telekommunikationsüberwachung gemäß Paragraf 100a Strafprozessordnung, die nur nach einer richterlichen Anordnung durchgeführt werden darf. Aus Sicherheitskreisen haben die Medien erfahren, dass die Whatsapp-Synchronisation durch das BKA bisher kaum genutzt wird, da sie nur mit vergleichbar hohem Aufwand umzusetzen und daher für viele Ermittlungsverfahren nicht praktikabel ist.
Aus Sicherheitskreisen wird derweil fast schon gebetsmühlenartig immer wieder eine Abschaffung der Verschlüsselung von Messengern gefordert, damit die Inhalte der Kommunikation mitgelesen werden können. Im vergangenen Jahr hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer laut Berichten angedacht, Messenger zur Einrichtung einer Abhörschnittstelle zu zwingen oder die Anbieter andernfalls zu blockieren.
In den vergangenen Jahren wurde in etlichen Polizeigesetzen zudem der Einsatz von Trojanern ermöglicht, mit welchen Strafverfolgungsbehörden die Geräte übernehmen und so die Nachrichten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung mitlesen können. Der Trojaner-Einsatz soll laut einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums auch allen Geheimdiensten erlaubt werden. Obendrein sollen die Internetprovider zur Mithilfe beim Aufspielen der Schadsoftware verpflichtet werden.
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