In einem Internetcafé in Ingolstadt ist am späten Freitagabend ein Mann erschossen worden. Der mutmaßliche Täter verließ anschließend das Lokal, ließ sich aber ohne Widerstand von den Einsatzkräften festnehmen, wie ein Sprecher der Polizei am Samstag sagte. Vermutlich habe der 37-Jährige aus dem Kreis Eichstätt auf die Polizei gewartet, um sich zu stellen.
Zuvor hatten Zeugen gemeldet, Schüsse aus dem Internetcafé gehört zu haben. Die Beamten fanden das Opfer mit lebensgefährlichen Verletzungen vor. Der 50-jährige Ingolstädter starb trotz Reanimationsversuchen noch am Tatort.
Zum Zeitpunkt der Tat befanden sich noch weitere Gäste in dem Geschäft. Laut Angaben der Polizei bestand für diese aber keine unmittelbare Gefahr. Die beiden Männer hätten sich offenbar gekannt, das Motiv liege ersten Erkenntnissen zufolge "im persönlichen Bereich".
Am Samstag erging ein Haftbefehl wegen Mordverdachts gegen den mutmaßlichen Täter. Der Türke wurde in eine bayerische Justizvollzugsanstalt gebracht, wie der Polizeisprecher sagte. Der Leichnam des 50-Jährigen sollte noch am Samstag routinemäßig obduziert werden.
23.02.2021, 05:13 Uhr Tödliche Schüsse in Internetcafé: Mordprozess in Ingolstadt In einem Internetcafé in Ingolstadt geht ein Mann auf einen anderen zu, zieht eine Pistole und schießt gezielt auf ihn – mehrmals. Das Opfer stirbt. Ob die Tat als Mord geahndet wird, muss nun das Landgericht Ingolstadt entscheiden.
Das Landgericht Ingolstadt verhandelt nun den mutmaßlichen Mord in einem Internetcafé. Im vergangenen Juni hatte ein Mann aus dem Kreis Eichstätt in einem Ingolstädter Lokal offenbar einen Bekannten erschossen.
Anklage glaubt an "Ehren-Mord" Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist die Tat als Mord zu werten. Der 38-jährige Angeklagte habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung ein paar Tage zuvor habe der Mann mit der Tat seine Ehre wiederherstellen wollen.
Schütze ergibt sich nach Schüssen Bewaffnet mit einer Pistole vom Typ Ceska, Kaliber 7.65 zog der Mann an einem Freitagabend in dem Internetcafé seine Pistole und erschoss seinen 50-jährigen Bekannten. Als die Polizei dort eintraf, stand der Angeklagte mit erhobenen Händen vor dem Internetcafé und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Opfer stirbt noch vor Ort Im Geschäftsraum des Lokals lag derweil das lebensbedrohlich verletzte Opfer. Trotz der Bemühungen der Beamten und eines Notarztes starb er noch im Internetcafé. Der Mediziner wie auch die Polizei waren rasch vor Ort, denn bei der Einsatzzentrale waren gleich nach den Schüssen mehrere Notrufe eingegangen.
Schütze drückt gezielt ab Als die Schüsse fielen, waren noch andere Menschen im Lokal. Wie die Polizei kurz nach der Tat bekanntgab, waren sie aber nicht unmittelbar gefährdet. Offenbar hatte der mutmaßliche Täter die Schusswaffe gezielt auf sein Opfer gerichtet. Mit einem Urteil wird Ende März gerechnet.
22.03.2021, 19:58 Uhr Prozess um Internetcafé-Mord: Anklage nennt Tat "heimtückisch" Im Prozess um den sogenannten Mord im Internetcafé sprach die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer von einer "heimtückischen" Tat. Angeklagt ist ein Bauarbeiter. Er soll mitten in einem Internetcafé einen türkischen Landsmann erschossen haben.
Vor dem Landgericht Ingolstadt haben am Montag Staatsanwaltschaft und Verteidigung bis zum Abend im Prozess um den "Mord im Internetcafé" plädiert. Angeklagt ist ein 38-jähriger Mann. Vor mehreren Zeugen hatte er im vergangenen Juni in einem Internetcafé einen türkischen Landsmann erschossen. Die Staatsanwaltschaft spricht von "Mord".
Racheakt: Vier Schüsse auf das Opfer Als Motiv nennt die Staatsanwaltschaft einen Streit, bei dem der Angeklagte mindestens einen Faustschlag kassierte. Um seine "falsch verstandene" Ehre wiederherzustellen und "aus Rache" schoss der Geschlagene ein paar Tage danach viermal auf seinen türkischen Landsmann. Für die Anklage ist das ein niedriger Beweggrund und damit Mord. Zudem bewertet die Anklage die Tat auch als heimtückisch. Denn das Opfer sei von der Attacke völlig überrascht worden und hätte deshalb keine Chance gehabt, sich zu wehren.
Verteidigung: Kein Mord, sondern vorsätzliche Tötung Der Verteidiger des Angeklagten plädiert dagegen auf vorsätzliche Tötung - ohne die Mordmerkmale. Dass sich sein Mandant durch den Streit stark gekränkt gefühlt und deshalb zur Pistole gegriffen habe, will er nicht als niedrigen Beweggrund einstufen. Er verweist in diesem Kontext auf "sozio-kulturelle Einflüsse", die den Angeklagten geprägt hätten. Der habe seine Jugend in der Türkei verbracht und sei eben anders aufgewachsen als Jugendliche hierzulande.
Das Urteil soll am kommenden Montag (29.03.21) verkündet werden.
29.03.2021, 19:35 Uhr "Mord im Internetcafé": Täter muss lebenslang in Haft Das Landgericht Ingolstadt hat heute das Urteil im sogenannten "Mord im Internetcafé"-Prozess gesprochen: Lebenslang. Angeklagt war ein 38-Jähriger, der im Juni 2020 vor mehreren Zeugen in einem Internetcafé einen Mann erschossen hat.
Das Landgericht Ingolstadt hat heute den Schützen im Internetcafé wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 38-Jährige hatte im vergangenen Juni einen türkischen Landsmann mit vier Pistolenschüssen getötet. Nach Überzeugung der Strafkammer tötete der arbeitslose Mann aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch.
Streit um Schulden Mit der Tat wollte der Verurteilte seine Ehre wiederherstellen. Wenige Tage vor den Schüssen hatte ihm der Getötete bei einem Streit einen Faustschlag verpasst. Bei der Auseinandersetzung zwischen den beiden ging es unter anderem um die Schulden, die der Mörder bei seinem späteren Opfer hatte.
Wehrloses Opfer war völlig überrascht Der Schütze hatte sein Opfer mit der Tat völlig überrascht. Der 50-jährige Werkstattbesitzer saß mit fünf Bekannten an einem Tisch in dem türkischen Café, als der Schütze die Pistole zog und aus einer Entfernung von maximal zwei Meter auf den Mann feuerte. Vor den Schüssen gab es zwischen den Beteiligten weder einen verbalen Austausch noch einen Blickkontakt. Eine Möglichkeit, sich gegen diese tödliche Attacke zu wehren, hatte er damit nicht. Einer der Schüsse durchschlug ihm die linke Schulter und zerfetzte die Halsschlagader. Der Getroffene verblutete noch in dem Café.
Rache für früheren Streit Wann der Mann den Entschluss fasste, seinen Gläubiger zu erschießen, lässt sich nach Ansicht des Gerichts nicht mehr genau ermitteln. Für die Strafkammer steht jedoch fest, dass der Mann handelte, um sich für den vorangegangenen Streit zu rächen. Der Angeklagte ist in der türkischen Gemeinde in Ingolstadt bekannt. Bei vielen hatte er sich Geld geliehen. Vielen von ihnen hatte der Werkstattbesitzer deshalb von dem Streit berichtet. Seine klare Haltung gegen den säumigen Schuldner wurde dort unterstützt.
Wiederherstellung der Ehre als Motiv Als Motiv für die Tat nannte das Gericht die Wiederherstellung der Ehre des Angeklagten, Rache für die Kränkungen und das blaue Auge, das ihm der 50-Jährige durch den Faustschlag verpasst hatte. Auch die Tatsache, dass die türkische Community von dieser Auseinandersetzung erfahren hatte, habe bei den Angeklagten Wut und Zorn ausgelöst.
Mörder pflegte "parasitären Lebensstil" Nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters hat der Mann, der immer wieder Geld für seinen Kokainkonsum braucht, "in der türkischen Community einen parasitären Lebensstil gepflegt“. Als besonders verwerflich bezeichnete es der Richter, dass der Angeklagte die "vermeintliche Verletzung seiner Ehre über das Leben eines Menschen gestellt hat, noch dazu eines Menschen, der ihm über Jahre hinweg immer wieder geholfen hat", der ihm Geld geliehen hatte und ihn zeitweise auch bei sich hatte wohnen lassen. Auf die soziokulturellen Umstände des Mannes komme es bei der juristischen Bewertung der Tat nicht an, betonte das Gericht.
Mörder trug Tatwaffe seit seiner Jugend Der Schütze hatte die Tat im Wesentlichen gestanden, in vielen Details hatte er sich aber auch widersprüchlich geäußert. So glaubt die Strafkammer zum Beispiel nicht seiner Aussage, dass er die Pistole aus Angst vor seinem späteren Opfer bei sich trug. Gegenüber einem psychologischen Sachverständigen hatte der Mann versichert, dass er die Tatwaffe bereits seit seiner Jugend in der Türkei sehr häufig mit sich führte. Bei den tödlichen Schüssen hatte der Mann Kokain im Blut. Allerdings hat das nach Überzeugung des Gerichts nicht seine Schuldfähigkeit beeinflusst.
Besondere Schwere der Schuld abgelehnt Der Verteidiger des Mannes hatte auf Totschlag plädiert.
Der Staatsanwalt hatte dagegen eine Verurteilung wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld gefordert. Dafür hatte die Strafkammer jedoch keine Anhaltspunkte gefunden. Der Nebenkläger, der die drei Kinder des Ermordeten vertritt, hatte exakt - wie das Gericht heute urteilte - auf lebenslang wegen Mordes plädiert.
Sorge: Kurzes Lebenslang in der Türkei Nach der Bekanntgabe des Urteils äußersten einige Freunde und Angehörige des Ermordeten ihre Sorgen. Sie befürchten, dass die Verurteilung zu lebenslanger Haft für den Angeklagten in der Praxis nur eine sehr kurze Freiheitsstrafe bedeuten könnte, vor allem wenn der Mann sich zum Haftvollzug in die Türkei überstellen lässt. Auch der Nebenkläger hält diese Variante für "nicht unwahrscheinlich".