Verurteilter Sex-Täter aus Fanzug plötzlich freigesprochen!
Mönchengladbach - Im Fall um die mutmaßliche Vergewaltigung in einem Fanzug ist der Angeklagte in zweiter Instanz vom Landgericht Mönchengladbach freigesprochen worden! 15.04.2018 in Mönchengladbach: Polizisten stehen auf dem Bahnhof an einem Sonderzug für Fußballfans. In dem Zug soll eine 19-Jährige vergewaltigt worden sein.
Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte, war nach Ansicht der Strafkammer für den Mann nicht ersichtlich, dass die Frau keinen Sex wollte.
Das Landgericht hob damit die Entscheidung des Amtsgerichts in Teilen auf, das den Mann wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung noch zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt hatte.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Wie der Gerichtssprecher sagte, ist der Freispruch von der Vergewaltigung bereits am 29. Mai nach zwei Verhandlungstagen gefallen.
Die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - der Angeklagte hatte noch einen anderen Fan in dem Zug geschlagen - blieb bestehen.
In ihrer neuerlichen Aussage habe das mutmaßliche Opfer vor dem Landgericht Angaben gemacht, die sich mit denen des Mannes weitgehend deckten.
Aus Sicht der Richter sei für den Mann nicht erkennbar gewesen, dass er gegen den Willen der damals 19-jährigen Frau gehandelt habe. Richter in zweiter Instanz: Gegen den Willen der Frau "nicht erkennbar" gewesen
Der heute 32-Jährige hatte die junge Frau im April 2018 auf der Rückfahrt von einem Fußball-Bundesligaspiel im sogenannten Sambawagen des Fanzugs getroffen. Laut erster Instanz war es nach einem Flirt der beiden zu einer Vergewaltigung im Zug-WC gekommen.
Der Angeklagte hatte dagegen von einvernehmlichem Sex gesprochen. Der 32-Jährige verbüßt noch eine Haftstrafe wegen einer anderen Tat und befindet sich laut Gericht zurzeit in einer Entziehungsanstalt. Zeugen berichteten damals Details aus dem Zug
"Sie war komplett verheult. Ihr ganzer Körper war am Zittern. Sie konnte nicht mehr aufrecht gehen", sagte ein 19-jähriger, der sich anschließend um die junge Frau gekümmert hatte, als Zeuge am Freitag vor dem Amtsgericht Mönchengladbach.
Ein anderer Zeuge berichtete: Zuerst habe die junge Frau sich nicht mitteilen wollen, dann habe sie gesagt: "Ich bin vergewaltigt worden." Eine andere Zeugin beschrieb, die Frau habe den Angeklagten im Tanzwagen des Fanzugs "angebaggert": "Sie hat ihn oft berührt, angehimmelt."
Ein Polizeischüler, der privat mit auf der Rückfahrt von dem Fußball-Bundesligaspiel FC-Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach war, sagte als Zeuge: "Sie hat geweint und gezittert. Sie wirkte nur geschockt."
Update, 13.31 Uhr: Staatsanwaltschaft Mönchengladbach legt Revision ein
Ein Sachverständiger hatte den mehrfach vorbestraften Angeklagten im ersten Prozess als "sozial gefährlich" bezeichnet. Alle bisherigen Straftaten habe er unter Alkoholeinfluss begangen. Das Gericht verurteilte ihn daher neben der Haftstrafe zu einer Suchttherapie.
Zurzeit ist der Mann laut Landgericht weiter in einer Entziehungsklinik untergebracht. Er muss wegen anderer Taten - darunter einer Vergewaltigung - eine Haftstrafe absitzen, die mit dem aktuellen Fall nichts zu tun hat.
Dass der Mann während des Vorfalls im Fanzug nicht bereits in Haft saß, hatte für eine Untersuchung innerhalb der Justiz gesorgt - die danach einen Fehler einräumte.
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat unterdessen Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt, wie eine Sprecherin auf dpa-Anfrage sagte. Es könnte damit zu einer dritten Verhandlung kommen.
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