Niedersachsen: Millionenbetrug mit Flüchtlingsheimen! Mit dieser dreisten Masche sollen drei Männer richtig Kohle kassiert haben
Niedersachsen: Drei Männer müssen sich ab Montag vor dem Landgericht in Hildesheim verantworten. Ihnen wird Millionenbetrug an Flüchtlingsheimen vorgeworfen! (Archivbild)Foto: dpa/Holger Hollemann 18.05.2020, 17:18 UHR
Hildesheim. Drei Männer (36, 37 und 46 Jahre alt) müssen sich von diesem Montag an vor dem Landgericht Hildesheim (Niedersachsen) verantworten.
Der Vorwurf: Millionenbetrug mit Flüchtlingsheimen in Niedersachsen. Und das mit einer besonders dreisten Masche.
Niedersachsen: Drei Männer wegen Millionenbetrug vor Gericht! Der 36-Jährige war zwischen Januar 2016 und April 2017 Fachbereichsleiter und Ansprechpartner für Flüchtlingsunterkünfte bei einer Tochterfirma des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Hannover. Er soll mit dem bereits Ende 2019 verurteilten Geschäftsführer der ASB-Tochterfirma in neun Fällen eine besonders schwere Untreue begangen haben.
Den anderen beiden Angeklagten wird Beihilfe in zehn Fällen vorgeworfen. Der 37-Jährige war Betreiber eines Sicherheitsdienstes, der 46-Jährige soll ihn steuerlich beraten haben. Alle drei befinden sich nach Gerichtsangaben nicht in Untersuchungshaft.
Angeklagte sollen Geld in die eigene Tasche gewirtschaftet haben Laut Anklage sollen die drei Männer gemeinsam mit dem schon verurteilten 47 Jahre alten ASB-Geschäftsführer die pauschale Abrechnungsweise des niedersächsischen Innenministeriums ausgenutzt und Scheinrechnungen für Bewachungsdienstleistungen von Flüchtlingsheimen ausgestellt haben. Dabei ging es um Rechnungen in Höhe von insgesamt 3,41 Millionen Euro.
Der Chef des Sicherheitsdienstes soll die Beträge in bar abgehoben haben. Von dem Geld soll der 36 Jahre alte damalige ASB-Fachbereichsleiter knapp 110 000 Euro, der 46-jährige Berater gut 210 000 Euro und der frühere ASB-Geschäftsführer knapp 60 000 Euro erhalten haben.
Landgericht: Ex-Geschäftsführer bereits verurteilt Das Urteil gegen den Ex-Geschäftsführers, der im November 2019 eine sechseinhalbjährige Haftstrafe erhielt, ist bereits rechtskräftig. Gleiches gilt für das Urteil gegen einen damals mitangeklagten weiteren ASB-Mitarbeiter. Beide hatten das vom Innenministerium überwiesene Geld für private Zwecke genutzt - der Geschäftsführer etwa 6,85 Millionen Euro, der Mitarbeiter 1,5 Millionen Euro. (dpa/abr)