Potsdam/Rathenow (BRAWO) Immer wieder bat Omid F., aus dem psychiatrischen Krankenhaus entlassen zu werden, in dem er vorläufig untergebracht ist. Er schrieb Briefe an die Richter, auch in seinem Schlusswort vor dem Landgericht Potsdam erwähnte er seinen Wunsch. Die drei Berufsrichter und zwei Schöffen aber entschieden anders: Für unbestimmte Zeit muss der vermutlich 19-Jährige in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Er sei zwar wegen einer Schizophrenie schuldunfähig, aber deshalb auch gefährlich.
"So können wir sie nicht in Freiheit lassen", sagte Richter Jörg Tiemann am Mittwoch, das "verträgt sich nicht mit dem Schutz von Bürgern und der Allgemeinheit". Auch die Staatsanwaltschaft und F.s Pflichtverteidiger Jürgen Schindler-Clausner hatten in ihren Plädoyers keine Alternative gesehen, beide hatten die Einweisung in die Psychiatrie beantragt. Jetzt wird jährlich überprüft, ob F. Fortschritte macht, ob er also die Behandlungsangebote an- und die verordneten Medikamente einnimmt.
Die Tat, wegen der er vor Gericht stand, hatte im September 2019 in Rathenow für Aufsehen gesorgt. Danach soll eine Frau in der Straße An der Gasanstalt von hinten mit einem Messer angegriffen worden sein. Die Staatsanwaltschaft warf F. versuchten Mord vor. Statt Anklage zu erheben, startete sie aber vor Gericht ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Das geschieht, wenn sie den möglichen Täter von vornherein für schuldunfähig hält. Ermittelt wird das Geschehene dabei wie in einem normalen Prozess. Am Ende kann keine Haftstrafe stehen, sondern eine Sicherungsmaßnahme – wie hier die Einweisung in die Psychiatrie.
Wie das Gericht feststellte, musste die Rathenowerin an diesem September-Tag mit zwei Stichverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Eine an der Halswirbelsäule war dabei lebensgefährlich, in einer Not-Operation wurde ihr Leben gerettet. Die Frau lebte mit ihren Eltern in einem Haus im Süden der havelländischen Kreisstadt. Als Familie hatte sie mehrere Asylbewerber aufgenommen, manche hatten Einzelzimmer, andere teilten sich einen Raum. Unter ihnen war auch F. Der gebürtige Afghane war mit seiner Familie im Iran aufgewachsen, er kam 2015 nach Deutschland. Als er eine Schule in Friesack besuchte, war jene Frau seine Lehrerin, die er drei Jahre später so schwer verletzen sollte.
Seine psychischen Probleme wurden mit der Zeit erkennbarer. So sah er sich bestärkt, dass Engel und Teufel in seinem Körper leben, er sah Schatten und Dschinns – die orientalische Variante der Geister. Auch der Drogengebrauch nahm zu. Nachdem F. in dem Haus aus- und später wieder eingezogen war, eskalierte an jenem 10. September 2019 die Situation in F.s "angstbesetzter Welt", wie Richter Tiemann sie bezeichnete. Er schlug auch mit einer Flasche gegen seinen Kopf, um seine Gedanken zu verändern, und verletzte sich an den Armen. Aber er hatte auch drei Messer gekauft und unter seinem Kopfkissen versteckt. Das wiederum ängstigte seine Mitbewohner, die den "Herbergsvater" drängten, dass F. sich wieder in ärztliche Behandlung begeben sollte. F. schlug daraufhin den Hausherren zwei Mal. Als seine Tochter am Fenster stehend auf den herbeigerufenen Rettungswagen wartete, stach F. ihr von hinten mit einem Küchenmesser in den Rücken.
Rechtlich waren laut Gericht ein versuchter Totschlag und eine gefährliche Körperverletzung verwirklicht. Aber wie viel kann der Mann dafür? Nach Ansicht der Richter, die sich auf ein psychiatrisches Gutachten stützten, ziemlich wenig. Die Steuerungsfähigkeit sei vollständig aufgehoben gewesen, die Einsichtsfähigkeit stark beeinträchtigt. Die Geschädigte, seine frühere Lehrerin habe er wohl auch als Feindin wahrgenommen, wie auch zuvor den Hausherren. Den hatte F. vorher, ein grünes Buch in der Hand haltend, gefragt: "Bist Du mein Feind?". Der Hausherr wiederum, der Jude ist, hatte dies für einen Koran gehalten. Von einem religiösen Konflikt oder einen antisemitischen Hintergrund ging das Gericht nicht aus – es sah dieses Ereignis nicht als tragendes Element an.
Wie alt F. tatsächlich war, blieb letztlich offen. Die Potsdamer Richter am hatten sich über eine Altersfeststellung des Amtsgerichts Rathenows gewundert. Wie ihr Rathenower Richter-Kollege genau darauf kam, blieb offen – ursprünglich hatte man den Afghanen, dessen Asylantrag inzwischen abgelehnt ist, der aber derzeit nicht abgeschoben werden kann, aufgrund von dessen Angaben für älter gehalten.
Streit in Rathenow: Mann geht mit Messer auf Frau los
Diese Auseinandersetzung eskalierte: Bei einem Streit hat ein 23-jähriger Mann in Rathenow seinen Vermieter mit der Faust zu Boden geschlagen. Danach ging er auf dessen 28-jährige Tochter mit einem Messer los und verletzte sie.
Zwischen einem 23-Jährigen und seinem 58-jährigen Vermieter kam es am Dienstag gegen 23 Uhr in Rathenow-Süd zu einer Auseinandersetzung. Nachdem der Mieter in letzter Zeit den Hausfrieden erheblich störte, suchte der 58-Jährige das Gespräch.
Im Zuge der Unterhaltung wurde der Mieter aggressiv und griff seinen Vermieter an. Er versetzte ihm zwei Faustschläge, woraufhin der 58-Jährige zu Boden fiel. Er verließ daraufhin das Haus und alarmierte die Polizei.
Die 28-jährige Tochter des Vermieters und ein 22-jähriger Mitbewohner versuchten, den Angreifer zu beruhigen. Dies gelang nicht, der Mann griff nach einem Küchenmesser und stach auf die 28-Jährige ein. Sie wurde am Rücken und im Nacken verletzt.
Durch laute Schreie wurden zwei Nachbarn auf die Auseinandersetzung aufmerksam und kam der Frau und dem Mann zu Hilfe. Gemeinsam überwältigten sie den Angreifer konnten ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Der Angreifer wurde auf Weisung der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen und befindet sich derzeit in Polizeigewahrsam. Die 28-Jährige wurde mit schweren, aber nicht lebensbedrohlichen Verletzungen von einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, wo sie notoperiert werden musste. Kriminaltechniker sicherten vor Ort Spuren.
Die Befragung des Beschuldigten und der Zeugen dauert derzeit noch