Justiz Polizeimeldungen Totes Kleinkind bei Löscharbeiten entdeckt: Haftbefehl gegen Vater, grausige Details kommen ans Licht
05.05.2020 14:18 2.832 Totes Kleinkind bei Löscharbeiten entdeckt: Haftbefehl gegen Vater, grausige Details kommen ans Licht
Lennestadt - Nach einem Wohnungsbrand im nordrhein-westfälischen Lennestadt ist die Leiche eines Kleinkindes entdeckt worden. Die genaue Todesursache war unklar. Nun wurden die Obduktionsergebnisse veröffentlicht - und diese bringen grausige Details ans Licht.
Der Dreieinhalbjährige soll laut Staatsanwaltschaft an den Folgen von Gewalteinwirkung gestorben sein.
Mutmaßlicher Täter sei der Vater, "bei dem sich das Kind für einen kürzeren Besuch aufhielt", teilten Staatsanwaltschaft Siegen, Mordkommission Hagen und Kreispolizeibehörde Olpe am frühen Dienstagnachmittag mit.
Die Feuerwehr hatte den Jungen am Sonntagabend nach den Löscharbeiten in den Räumlichkeiten der Wohnung entdeckt (TAG24 berichtete).
Zudem fanden Einsatzkräfte vor dem Haus eine schwerverletzte Person. Es stellte sich heraus, dass es sich dabei um den 33 Jahre alten Tatverdächtigen handelt.
Nach bisherigem Ermittlungsstand war er aus dem Fenster seiner Wohnung gesprungen und hatte so versucht, sich das Leben zu nehmen.
Gegen den Beschuldigten wurde ein Haftbefehl beantragt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Normalerweise zieht die Redaktion es vor, nicht über mögliche Suizide beziehungsweise Beihilfe zur Selbsttötung zu berichten. Da sich der Vorfall aber im öffentlichen Raum abgespielt hat, hat sich die Redaktion entschieden, ihn zu thematisieren.
Solltet Ihr selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, bei der Telefonseelsorge findet Ihr rund um die Uhr Ansprechpartner, natürlich auch anonym. Telefonseelsorge, bundeseinheitliche Nummer: 08001110111 oder 08001110222 oder 08001110116123.
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Ermittlungen: Matratze mit leblosem Dreijährigen angezündet Aktualisiert am 03. Juni 2020, 13:58 Uhr Lennestadt (dpa/lnw) - Im Fall eines vor mehr als einem Monat in Lennestadt getöteten Kleinkindes gehen die Ermittler von heimtückischem Mord aus.
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Der tatverdächtige Vater des dreieinhalb Jahre alten Jungen soll seinen Sohn nach bisherigen Erkenntnissen gewürgt oder stranguliert haben, sagte Rainer Hoppmann von der Staatsanwaltschaft Siegen am Mittwoch. Unklar sei, ob diese Verletzungen bereits tödlich gewesen seien. Die "Westfalenpost" hatte zuvor berichtet. Das schwer verletzte Kind soll er dann auf eine Matratze in einem Abstellraum gelegt und die Unterlage angezündet haben. Dabei habe er vermutlich Brandbeschleuniger genutzt. Die Ermittler gehen nicht davon aus, dass das Kind noch bei Bewusstsein war.
Die Ermittlungen zu den Umständen und Hintergründen der Tat dauern noch an. Der Vater des Kindes und seine Mutter hatten sich vor mehr als einem Jahr getrennt, sagte Hoppmann. Seither hatte es mit der Zustimmung der Mutter bereits mehrere kurze Besuche des Kleinkindes bei dem aus Marokko stammenden Mann gegeben.
HORROR-TAT: JUNGEN GEWÜRGT UND VERBRANNT, VATER GESTEHT IM MORDPROZESS Siegen - Gut ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines dreijährigen Jungen in Lennestadt (Kreis Olpe) hat dessen Vater die Tat gestanden.
In dem Mordprozess vor dem Landgericht in Siegen sagte der 34-jährige Marokkaner am Mittwoch, er habe seinen schlafenden Sohn erdrosselt, auf eine Matratze gelegt und diese angezündet.
Die Tat sei nicht geplant gewesen. Am dem Tag im Mai habe er Alkohol und Drogen konsumiert.
Nach der Trennung von der Mutters Kindes habe er unter Druck gestanden.
Die Staatsanwaltschaft geht von heimtückischem Mord aus. Sie wirft dem Mann vor, er habe den Jungen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, ihn dann auf eine Matratze gelegt und diese mit Brandbeschleuniger angezündet.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Junge erst durch die Verbrennung auf grausamste Weise gestorben ist. Das zu klären, sei ebenfalls Gegenstand der Hauptverhandlung, erläuterte eine Gerichtssprecherin.
Das Kind war zu Besuch bei seinem Vater. Er und die Mutter des Dreijährigen hatten sich zuvor getrennt.
Die Frau lebte in einer neuen Beziehung und war schwanger.
Es sei alles sehr schnell gegangen. "Ich schäme mich sehr, ich wäre besser gestorben."
Der Mann hatte sich laut Anklage nach der Tat oberflächliche Schnittverletzungen im Brustbereich zugezogen und war aus dem Fenster aus etwa 3,50 Meter Höhe gesprungen. Er kam damals schwer verletzt ins Krankenhaus.
In seiner Wohnung fanden die Ermittler einen Abschiedsbrief, der am Mittwoch vorgelesen wurde.
Darin schrieb der Mann, er wolle neben seinem Sohn sterben. Die Kammer werde auch prüfen, ob ein Suizidversuch vorlag, erläuterte eine Gerichtssprecherin.
Weitere Termine bis zum 18. Dezember sind eingeplant.
ZitatDer Mann hatte sich laut Anklage nach der Tat oberflächliche Schnittverletzungen im Brustbereich zugezogen und war aus dem Fenster aus etwa 3,50 Meter Höhe gesprungen. Er kam damals schwer verletzt ins Krankenhaus.
3,50 m ist aber keine Höhe um einen Selbstmord zu begehen. Und an oberflächlich beigebrachten Schnittverletzungen stirbt man auch nicht. Ich glaube dem Mann nicht.
ZitatTödliche Stürzen aus dem 1. Obergeschoss wurden in 23 % der Fälle als Suizid eingestuft, bei Stürzen aus dem 3. Stock 77 %, bei Stürzen aus dem 4.–8. Stock 83 %, bei Stürzen aus dem 9.–15. Stock 92 % und bei allen Stürzen aus noch höheren Stockwerken 100 %.
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