stiz Mord Mann liegt tot in Wohnung: Polizei nimmt nach Leichen-Fund drei Verdächtige fest!
27.03.2020 16:14 3.773 Mann liegt tot in Wohnung: Polizei nimmt nach Leichen-Fund drei Verdächtige fest!
Kaufbeuren - Nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes in Kaufbeuren hat die Polizei drei Verdächtige festgenommen.
Ein 29-Jähriger soll den schwerkranken und pflegebedürftigen 50-Jährigen in dessen Wohnung gefesselt haben, um einen vierstelligen Bargeldbetrag zu rauben. Anschließend soll er das hilflose Opfer zurückgelassen haben.
Das teilte die Polizei am Freitag mit.
Die Obduktion habe ergeben, dass der 50-Jährige erstickt sei. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde am Donnerstag gegen den Verdächtigen Haftbefehl wegen Mordes erlassen.
Auch ein 21 Jahre alter Bekannter des Opfers, der den Mann tot in der Wohnung fand, muss sich wegen Mordes verantworten. Ihm wird derzeit vorgeworfen, auf einem Online-Portal den Kontakt zwischen dem späteren Opfer und dem 29-Jährigen hergestellt zu haben, damit dieser in die Wohnung gelangt, wie eine Polizeisprecherin sagte.
Ein dritter, 23 Jahre alter Verdächtiger, soll in der Nacht vom 14. auf den 15. März darüber hinaus dabei geholfen haben, die schreckliche Tat zu verschleiern und die Beute zu verstecken.
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Mord in Kaufbeuren: 29-jähriger Angeklagter muss lebenslang hinter Gitter Erstellt: 03.12.2020Aktualisiert: 03.12.2020, 13:28 Uhr
Von: Selma Höfer Kaufbeuren/Kempten – Eine lebenslange Freiheitsstrafe muss der 29-jährige Angeklagte nach dem Prozess wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub mit Todesfolge verbüßen.
Am Abend des 14. März 2020 wurde ein schwer herzkranker, nahezu blinder und gehbehinderter Mann nach einem Raubüberfall, gefesselt und geknebelt in seiner Wohnung in Kaufbeuren zurückgelassen. Der 50-Jährige konnte sich nicht selbst befreien. Er erstickte qualvoll an seiner Zahnprothese, die sich durch den Knebel in seinem Mund tief in seinen Rachen verschob, so die Ausführungen eines Rechtsmediziners. Wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub mit Todesfolge musste sich seit Montag ein aus Syrien stammender Mann (29) vor dem Landgericht Kempten verantworten.
Arglistig und heimtückisch sei der wehrlose Mann aus Habgier überfallen, gefesselt und geknebelt worden, so die Staatsanwaltschaft. „Es ging nicht um Mord, sondern um Raub. Das einzige Motiv war Geld“, führte der Vertreter der Staatsanwaltschaft Kempten aus. Der Tod des 50-jährigen Mannes durch Ersticken soll der Angeklagte und ein mittlerweile verstorbener weiterer Tatverdächtiger billigend in Kauf genommen haben. „Dass der Knebel extrem lebensgefährlich ist, hätte man erkennen müssen“, untermauerte der Staatsanwalt seine Anklage. Er forderte für den Beschuldigten eine lebenslange Haftstrafe.
Drohungen ausgesprochen Der 29-jährige Mann bekam mit Verhandlungsbeginn die Gelegenheit, sich zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen zu äußern. Aus seiner Sicht sei er selbst das Opfer. „Ich wollte nicht dabei sein“, beteuerte er. Er sei von seinem Freund, der zur Tatzeit 21 Jahre alt war, erpresst worden. Der Freund habe ihm gedroht, er würde seiner Familie etwas Schlimmes antun, wenn er nicht mitmache. „Er hat mich benutzt und ausgenutzt“, erklärte der Angeklagte. Der Bekannte, der auch aus Syrien stammte, kann zu den Anschuldigungen keine Aussage mehr machen, da er sich Anfang August in der Untersuchungshaft das Leben genommen hat. Der Verstorbene war allem Anschein nach die Schlüsselfigur bei dem Verbrechen.
Der erst als Zeuge befragte junge Mann wurde durch eine Auswertung der digitalen Daten zum Hauptverdächtigen, erklärte ein Polizeibeamter vor Gericht. Kurz vor seinem Suizid habe der 21-Jährige ein Geständnis abgelegt. So sei der Plan gewesen, den 50-jährigen Mann auszurauben. Als Grund nannte der ursprünglich Tatverdächtige bei der Vernehmung Geldsorgen. Er habe die Tat geplant und der 29-jährige Angeklagte habe den Überfall in der Wohnung durchgeführt. Der junge Mann, so der Polizeibeamte, zeigte sich in dem Verhör bestürzt über die Brutalität seines Komplizen. So habe er gehofft, der überfallene Mann überlebe und werde rechtzeitig gefunden, so die damalige Aussage des 21-Jährigen.
Er brauchte einen Mittäter Der verstorbene Tatverdächtige und das Opfer kannten sich seit etwa zwei Jahren über die Nachbarschaftshilfe, so die Staatsanwaltschaft. Der junge Mann habe den Pflegebedürftigen mehrmals wöchentlich besucht, ihn im Alltag unterstützt, Besorgungen übernommen und ihm Gesellschaft geleistet. Der bisexuell veranlagte 50-Jährige habe trotz seiner schweren Erkrankungen zahlreiche sexuelle Kontakte gehabt. Für die Anbahnung solcher Treffen nutzte er zudem verschiedene Internetplattformen. Doch aufgrund seiner Sehbehinderung brauchte er dafür Unterstützung. Der junge Betreuer half ihm sogar dabei. Durch den intensiven, freundschaftlichen Kontakt der beiden Männer, so die Ausführungen in der Anklageschrift, hatte der Betreuende Kenntnis von dem Vermögen, das sich in der Wohnung befand – mehrere Tausend Euro und Schmuckstücke. Um seine finanziellen Verpflichtungen begleichen zu können, habe der verstorbene Tatverdächtige Vorbereitungen für einen Raub getroffen. Er habe einen Mittäter gebraucht, um unerkannt zu bleiben, erklärte der Staatsanwalt.
Über einen neu eröffneten Account auf einer Dating-Plattform habe sich der Beschuldigte als potenzieller Sexpartner ausgegeben und Kontakt mit dem kranken Mann aufgenommen. Es wurde ein Treffen in den Abendstunden vereinbart. Vor der Zusammenkunft sei mit dem 50-Jährigen über die Verwendung von Fesseln und Knebeln gesprochen worden, um das spätere Opfer in Sicherheit zu wiegen, so die Erkenntnisse der Ermittler. Der Pflegebedürftige habe dem Angeklagten arglos die Wohnungstüre geöffnet, in Erwartung eines Sex-Dates. Der 29-Jährige soll den wehrlosen, körperbehinderten Mann auf brutalste Weise gefesselt und geknebelt haben. Anschließend soll er das Schlafzimmer durchsucht und Geld und Schmuck entwendet haben. Nach 20 Minuten soll er die Wohnung wieder verlassen und das hilflose Opfer zurück gelassen haben, so die Staatsanwaltschaft. Sein Komplize soll im Auto vor der Wohnungstür gewartet haben. Erst am nächsten Morgen sei ein Notruf des 21-Jährigen bei der Polizei eingegangen. Das Opfer wurde leblos in seiner Kaufbeurer Wohnung aufgefunden.
Zahlreiche am Tatort gesicherte Spuren konnten der DNA des 29-Jährigen zugeordnet werden, erklärte ein Sachverständiger der Rechtsmedizin Ulm. Zudem fand sich eine vollständige DNA des Beschuldigten in der Wohnung. Doch auch dazu hatte der Angeklagte eine Erklärung. Sein Komplize habe bei dem Überfall seine Baumwoll-Handschuhe getragen und so seien seine DNA-Spuren in die Wohnung gelangt. Für den Sachverständigen sei dies „sehr unwahrscheinlich“. Übertragene Spuren von rauen Flächen, wie von den Baumwollhandschuhen, auf glatte Flächen, wie von Schrank oder Kommode haften „sehr, sehr schlecht“. „Eine DNA kann nicht vollständig übertragen werden“, so der Gutachter.
Angeklagter war bei der Terrororganisation Al-Qaida Der Beschuldigte, der in Damaskus geboren ist und bis zu seinem 17. Lebensjahr in Syrien gelebt hat, wurde schon in jungen Jahren mit Gewalt konfrontiert. Sein Vater sei gefoltert und hingerichtet worden, so seine festgehaltene Aussage in dem psychiatrischen Gutachten des Bezirkskrankenhauses (BKH) Kaufbeuren. Er habe sich eineinhalb Jahre vor Kriegsbeginn freiwillig zur Armee gemeldet, kam in Gefangenschaft, sei misshandelt worden und habe sich dann der Terrororganisation Al-Qaida angeschlossen. Zwei Jahre später sei er in die Türkei und weiter nach Deutschland geflohen, gemeinsam mit seinem Bruder. Auffällig sei das emotionale Verhalten des Angeklagten, so der Arzt für Psychiatrie vom BKH Kaufbeuren. Er zeige kein Mitgefühl, keine Empathie, sondern nur Gleichgültigkeit zur Tat und zum Tod seines Freundes.
Sein Freund habe ihn gezwungen Der 29-jährige Mann stritt bis zum Ende der Verhandlung die Vorwürfe ab. Der Freund sei der Rädelsführer gewesen und habe auch die Tat begangen. Er selbst sei nie in der Wohnung gewesen und habe nie mit dem späteren Opfer telefoniert. Der verstorbene Tatverdächtige habe die Handys ausgetauscht, um ihm die Tat anzulasten. Sein Freund habe ihn gezwungen, mitzumachen. Zudem stellte der Angeklagte die Untersuchungsberichte und Auswertungen der Sachverständigen, sowie die Ausführungen des Staatsanwaltes in Frage. Es seien fehlerhafte Ermittlungen. „Niemand hat die Fehler acht Monate lang gefunden“, so der beschuldigte Mann. „Ich trete hier offensiv auf, weil ich unschuldig bin. Ich habe Angst, dass Sie ein ungerechtes Urteil fällen.“
Auch der Bruder (23) des Beschuldigten war angeklagt, wegen Hehlerei und Begünstigung. Er soll einen Teil der Beute in seiner Wohnung versteckt und auch Geld erhalten haben. Er legte ein Geständnis über seinen Verteidiger ab. Zudem habe er 1200 Euro mitgebracht, um die ausstehende Schadenssumme zu begleichen, erklärte sein Anwalt. „Es tut mir leid, die 21 Tage im Knast möchte ich nie wieder erleben wollen“, entschuldigte sich reumütig der junge Mann.
Am Donnerstag fiel das Urteil nach drei Verhandlungstagen. Der 29-jährige Syrer wurde wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Daneben wurde sein Bruder wegen Begünstigung in Tateinheit mit Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.