Teilen Autor hat kein Bild Alois Ecker 02. Januar 2024 - 20:01 Uhr
Die schreckliche Tat, die seit November vom Landgericht Frankenthal in einem zweiten Anlauf aufgerollt wird, liegt mehr als dreieinhalb Jahre zurück. Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, ein 17-jähriges Mädchen am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und ermordet zu haben. Die Strafkammer verhängt gegen ihn im August 2022 die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren. Der Bundesgerichtshof kassiert in der Revision Teile des Urteils. So muss der Freispruch vom Vorwurf einer weiteren Vergewaltigung ebenso erneut überprüft werden wie die Frage, ob für den heute 20-Jährigen eine Sicherheitsverwahrung in Betracht kommt.
Frankenthal/Pfalz Mord und Vergewaltigung von 17-Jähriger: Weiteres Urteil Aktualisiert am 22.04.2024, 19:27 Uhr
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Von Deutsche Presse-Agentur Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Frankenthal/Pfalz - Mehr als vier Jahre nach dem Tod einer 17-Jährigen an einem Weiher in Ludwigshafen ist erneut ein Urteil gegen den Täter verhängt worden.
Das Landgericht Frankenthal verurteilte den heute 21-Jährigen am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Jugendstrafe von insgesamt zehn Jahren, wie das Gericht mitteilte. Es befand ihn des Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen für schuldig und ordnete darüber hinaus den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung an. Das heißt, dass er nach Verbüßung der Haft in einer sozialtherapeutischen Einrichtung nicht automatisch freikommt.
Der Haftbefehl gegen den jungen Mann sei aufrechterhalten worden, teilte das Gericht weiter mit. Zwei Monate der Strafe gelten nach Angaben des Gerichts bereits als vollstreckt wegen einer "rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung".
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Einheitsjugendstrafe von zehn Jahren und die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung beantragt sowie plädiert, im Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Ein Verteidiger hatte sich in seinem Plädoyer am Montag laut Gericht für eine Jugendstrafe von neun Jahren ohne Vorbehalt der Sicherungsverwahrung und bei dem in diesem Prozess neu verhandelten Fall einer Vergewaltigung für einen Freispruch ausgesprochen
Der junge Mann war bereits 2022 wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Bei einer ihm zusätzlich vorgeworfenen Vergewaltigung sprach das Landgericht ihn frei. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverwahrung lehnte es damals ab.
Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob es zum Teil auf: Während das Urteil wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen rechtskräftig ist, musste über den Vorwurf der weiteren Vergewaltigung und eine mögliche Sicherungsverwahrung neu entschieden werden. Das ist nun geschehen. Im Fall der weiteren Vergewaltigung gab es erneut einen Freispruch, der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wurde diesmal angeordnet. Aus Jugendschutzgründen war der Prozess nicht öffentlich.
Dem Urteil des Landgerichts von 2022 zufolge hatte der Mann als 17-Jähriger im März 2020 ein 17-jähriges Mädchen am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem hatte er als 16-Jähriger Sexualverkehr mit zwei 13-jährigen Mädchen.
Mord am Willersinweiher: Sicherungsverwahrung "unter Vorbehalt" für jungen Täter Stand 22.4.2024, 18:21 Uhr
Im Revisionsprozess um den Mord und die Vergewaltigung einer 17-jährigen im März 2020 am Willersinnweiher in Ludwigshafen haben die Richter am Landgericht Frankenthal den sogenannten Vorbehalt der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Das heißt, der jetzt 20-jährige Täter muss sich nach seiner Haft einer neuen Gerichtsverhandlung stellen. In der wird dann entschieden, ob er für die Allgemeinheit weiter gefährlich ist oder nicht und ob er entsprechend weiter in Haft bleiben muss.
Der 20-Jährige wurde wegen Mordes und Vergewaltigung und dreifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Davon werden nach Angaben des Gerichts die Zeit der Untersuchungshaft und weitere zwei Monate abgezogen.
Der Verteidiger hatte gegen den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung und für nur neun Jahre Haft plädiert. Der 20-Jährige soll die Jugendstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung absitzen.
Mord am Willersinnweiher in Ludwigshafen: Täter bekommt Höchststrafe Der Angeklagte hatte für die Tat bereits vor zwei Jahren, im August 2022, die höchste Jugendstrafe bekommen: Zehn Jahre Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil vergangenen Juli bestätigt und dennoch einen neuen Prozess angeordnet. Er folgte in dieser Entscheidung der Revision der Staatsanwaltschaft Frankenthal: Sie hatte nach dem Urteil beanstandet, dass die Richter keine anschließende Sicherungsverwahrung verfügt hatten.
Um diese Frage ging es jetzt seit November im Revisionsprozess am Landgericht Frankenthal. Am Montag trafen die Richter ihre Entscheidung.
17-Jährige am Willersinnweiher gewürgt und vergewaltigt
Der heute 20-Jährige wurde verurteilt, weil er im März 2020 als damals 17-Jähriger am Willersinnweiher in Ludwigshafen ein gleichaltriges Mädchen vergewaltigt und gewürgt hat. Das Mädchen erlitt schwerste Hirnverletzungen und verstarb am nächsten Tag in einer Ludwigshafener Klinik. Ein Spaziergänger hatte am Tattag den leblosen Körper der 17-Jährigen am Ufer des Ludwigshafener Willersinnweihers entdeckt. Der Zeuge hatte zudem beobachtet, wie ein junger Mann vom Tatort flüchtete. Der Tatverdächtige und inzwischen Verurteilte wurde kurz darauf festgenommen.
Nach eigenen Aussagen hatte er mit dem Opfer eine kurze Beziehung. Angehörige der 17-Jährigen sagten in Interviews mit einem privaten Fernsehsender, das Mädchen habe den Angeklagten im Internet kennengelernt. Beide hätten miteinander gechattet und sich schließlich zu einem ersten Treffen an dem Weiher in Ludwigshafen verabredet.