Kriminologie befasst sich mit der Beschreibung, dem Verstehen und der Erklärung von normabweichendem Verhalten und Kriminalität. Sie untersucht dabei sowohl Persönlichkeit, Verhalten und Interaktion von Tätern und Opfern, als auch Bedingungen und Formen informeller und formeller Sozialkontrolle.
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Kriminologie (lat. crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen; griech. logos: Lehre) bedeutet die Lehre vom Verbrechen. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften, wie u.a. Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaft und Ökonomie. Zentrale Betrachtungspunkte der Kriminologie sind Verbrechen, Täter, Verbrechensopfer sowie Verbrechenskontrolle bzw. -verhütung.
Ausführliche Erklärung
1. Begriff: Kriminologie (lat. crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen; griech. logos: Lehre) bedeutet die Lehre vom Verbrechen. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften, wie u.a. Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaft und Ökonomie. Zentrale Betrachtungspunkte der Kriminologie sind Verbrechen, Täter, Verbrechensopfer sowie Verbrechenskontrolle bzw. -verhütung. Der Begriff Kriminologie ist von „Kriminalistik“ zu unterscheiden. Beide Wissenschaften können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen betrachtet werden. Während primäres Ziel der Kriminologie die generelle, vom Einzelfall abstrahierende Erkenntnisgewinnung über Ursachen und Erscheinungsformen von Kriminalität ist, zielt die Kriminalistik auf das Ermitteln und forensische Beweisen von Straftaten bzw. auf Verhütung (Prävention), Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten. Die Erforschung der Ursachen von Kriminalität spielt im Alltag eine wichtige Rolle.
2. Richtungen in der Kriminologie:
a) Kritische Kriminologie: Sie thematisiert Kontroll- und Kriminalisierungsprozesse. Diese Richtung ist explizit sozialwissenschaftlich orientiert. Sie versteht - entsprechend der Mehrdeutigkeit des Ursprungsbegriffs crimen - Kriminalität einerseits als Gesamtheit der Aktionen und Interaktionen zwischen den für Rechtsetzung und -durchsetzung zuständigen Institutionen und andererseits die Gesamtheit der Delinquenten und ihren Opfern.
b) Kriminalpolitische Kriminologie: Sie zielt auf die Optimierung strafrechtlicher und gesellschaftlicher Kriminalprävention. Wenn Kriminologie überhaupt einen Einfluss auf die Gesetzgebung nimmt, dann die dieser Richtung.
c) Angewandte Kriminologie: Sie ist Einzelfall-Kriminologie, ihr Praxisfeld ist die Strafrechtspflege.
d) Viktimologie (lat. victima: Opfer; Opferforschung): Sie ist eine Unterdisziplin der Kriminologie, ihr Gegenstand sind die Persönlichkeitsstrukturen der Opfer, der Prozess des Opferwerdens, die Beziehungsstrukturen zwischen Opfer und Tätern und die Folgen für die Opfer einer Straftat.
Kriminalistik (aus lateinisch crimen Beschuldigung, Vergehen) ist die Lehre von den Mitteln und Methoden der Bekämpfung einzelner Straftaten und des Verbrechertums (der Kriminalität) durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende (repressive) Maßnahmen. Eingeschlossen sind die dazu erforderlichen, am Einzelfall orientierten, rechtlich zulässigen, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken. Zielsetzung der Kriminalistik ist demnach das Ermitteln und forensischen (gerichtsfeste) Beweisen von Straftaten bzw. die Abwehr von Verbrechensgefahren und das Verhindern von Straftaten. Sie kann aufgeteilt werden in:
Kriminalstrategie[/*]
Kriminaltaktik[/*]
Kriminaltechnik[/*]
Kriminaldienstkunde[/*]
Kriminalprävention[/*]
Kriminalstrategie
Die Kriminalstrategie befasst sich mit der Planung des Vorgehens bei der allgemeinen Verbrechensbekämpfung. Darunter fallen auch Vorbeugungsmaßnahmen der Kriminalität und einzelner Straftaten. Die Zweckmäßigkeit hat sich dabei nach Recht und Gesetz zu richten.
Kriminaltaktik
Die Kriminaltaktik befasst sich mit dem planmäßigen und zweckmäßigen Vorgehen bei der Verbrechensbekämpfung. Hier ist besonders das ermittlungstaktische Vorgehen zu nennen, beispielsweise die Vernehmungstaktik.
Kriminaltechnik
Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und empirischer Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehören:
Kriminaldienstkunde
Die Kriminaldienstkunde gehört nur für die Sicherheitsorganisationen zum Bestandteil der Kriminalistik. Sie hat die in Verwaltungsanordnungen, Erlassen und Dienstanweisungen reglementierte Handhabung der kriminalpolizeilichen Mittel und die Regelung des Dienstbetriebes zum Gegenstand.
Abgrenzung zur Kriminologie
Kriminalistik muss als selbständige Disziplin von der Kriminologie abgegrenzt werden. Unter Kriminologie versteht man die Lehre von den Ursachen (Kriminalätiologie) und Erscheinungsformen (Kriminalphänomenologie) der Kriminalität. Beide Disziplinen können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen gesehen werden.
Aus den Erkenntnissen von Kriminalistik und Kriminologie können sich neben den unmittelbaren Folgen für Verdächtige auch Einflüsse und Auswirkungen auf
1.die Kriminalpolitik im Hinblick auf die Gestaltung des formellen und materiellen Strafrechts, des Strafvollzugsrechts und 2.die Kriminalstrategie
ergeben.
Geschichte und Begriffsgeschichte
Bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein wurden die Begriffe Kriminalistik und Kriminalist in einem ganz anderen Sinne als heute verwendet: Als Kriminalistik galt die gesamte Materie des Strafrechts und der strafrechtlichen Grenzgebiete (z.B. der Kriminologie). In einem ähnlichen Sinne umfasste etwa die Zivilistik das gesamte Zivilrecht und die Germanistik den gesamten Bereich des (gemeinen) deutschen Rechts, im Unterschied etwa zur Romanistik, die sich mit dem Römischen Recht beschäftigte. Dieses Verständnis von Kriminalistik lag auch noch der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung (IKV) zugrunde, die sich nicht mit Kriminalistik im heutigen Sinne, sondern mit Fragen des Strafrechts, der Kriminalpolitik und der Kriminologie beschäftigte. Seit Jacob Grimm begann sich ein Verständnis des Begriffs Germanist durchzusetzen, das auch Wissenschaftler bezeichnete, die sich mit der deutschen Geschichte und Sprache befassten. Doch noch gegen Ende des 19. Jahrhunderts bezeichnete das Wort Kriminalistik die Gesamtheit der Normen und Wissenschaften, die mit dem Strafrecht und seiner Durchsetzung zusammenhingen. Die Geschichte der Wissensbestände, Methoden und Strategien, die heute unter den Begriff der Kriminalistik fallen, geht weit vor den Ursprung des Begriffs des Wortes Kriminalistik zurück bis zu den ersten systematischen Versuchen der Ermittlung und Überführung von Straftätern. Für Peter Becker etwa beginnt die Vorgeschichte der Kriminalistik mit der Folter und der Verhörpsychologie. [1] Mit der Gründung der Kriminalpolizei in verschiedenen europäischen Staaten entwickelte sich ab dem Beginn des 19. Jahrhunderts die moderne Kriminalistik. Seit 1811 ermittelten am Berliner Criminalgericht Polizeibeamte in Verbrechensfällen. 1818 wurde in Frankreich die Sûreté gegründet. Ihr erster Direktor war der ehemalige Straftäter Eugène François Vidocq (1775-1857). 1829 gründete man in England die Metropolitan Police (besser bekannt als "Scotland Yard"). Dem ersten modernen Kriminalisten Württembergs im Sinne des heutigen Sprachgebrauchs, dem Sulzer Oberamtmann Jacob Georg Schäffer (1745-1814), ging es nicht nur darum, Verbrechen aufzuklären: Er forschte sowohl nach ihren gesellschaftlichen Ursachen als auch nach den Gründen des Einzelnen. Der Begründer der ersten Mordkommission in Deutschland, so wie sie heute bei vielen Polizeibehörden eingerichtet ist, war der Berliner Kriminalist Ernst Gennat (1880-1939). Das Schema zur Abarbeitung wichtiger Schritte im Zuge der Aufklärung von Tötungsdelikten basiert auf seiner Ausarbeitung. Dieses Schema wird heute noch von der Kriminalpolizei angewendet.
Sonstiges
In der Kriminalistik kann das Spurenbild gebildet werden. Dies zeigt die Tatumstände sowie die Beweislage auf.