06.12.2017 | Flyer Vertrauliche Geburt - Informationsflyer Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt Titelseite Flyer "Vertrauliche Geburt - Informationsflyer" Herunterladen (PDF: 154,4 kB) Vorlesen
Der Flyer informiert über die mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt verbundenen Hilfsangebote und erläutert den Ablauf des Verfahrens der vertraulichen Geburt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Dieses Angebot ist ein großer Schritt. Frauen, die ihr Baby nicht behalten wollen/können, haben die Möglichkeit Anonym unter einem Pseudonym ihr Baby in einer Klinik zu entbinden. Mutter und Kind werden ärztlich betreut. Niemand muss sein Baby aussetzen oder in Babyklappen abgeben.
Das Baby, welches dann vom JA zur Adoption freigegeben wird, erhält im Alter von 16 Jahren einen verschlossenen Umschlag, der sowohl das Psyeudonym der Mutter bei der Geburt enthält, wie auch die wahre Identität der Mutter, ggf. auch weitere Informationen durch die Mutter.
Dem JA selbst ist nur das Pseudonym bekannt und meldet darunter auch die Mutter für die Geburt in einer Klinik an. Nur das Kind erfährt später die wahre Identität.
Anders als bei anderen Adoptionen, behält das Kind den Vornamen, den die Mutter ausgewählt hat, ob dieser dann als Ruf-oder zweitnamen eingetragen wird, ist unerheblich.
Bei anderen Adoptionsformen kann der Adoptierte mit 16 in Begleitung der Adoptiveltern seine Akte einsehen oder aber ab Volljährigkeit. Auch kann hier der Name komplett geändert werden.
Also werden mit der "Vertraulichen Geburt" alle Hürden aus dem Weg geräumt, die Frauen evtl. fürchten (Adoptionsvorgang, Registrierung des Namens, Fragen nach dem Vater, bei Minderjährigen werden die Eltern nicht informiert etc.)
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
27.02.2021 11:14 Vertrauliche Geburten für Mütter: Ausweg für Schwangere in Angst
Düsseldorf/Dortmund/Köln/NRW - In den vergangenen Jahren sind in Nordrhein-Westfalen 155 Babys auf vertraulichem Weg zur Welt gekommen. Das teilte das NRW-Familienministerium für den Zeitraum von Mai 2014 bis Ende 2019 auf dpa-Anfrage mit.
Die Zahlen für 2020 lagen einem Sprecher zufolge noch nicht vor.
Schwangere haben die Möglichkeit, ihr Baby vertraulich und medizinisch begleitet in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte.
Grundlage des Verfahrens ist das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Unterstützt werden Frauen, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten.
Beteiligt sind unter anderem Beratungsstellen, Kliniken und Hebammen.
Ziel sei es, heimliche Geburten ohne medizinische Begleitung zu vermeiden und zu verhindern, dass Neugeborene anonym - etwa in einer Babyklappe - abgegeben - oder sogar ausgesetzt werden, schilderte der Sprecher in Düsseldorf.
2014 habe es 9 solcher vertraulicher Geburten gegeben, 2015 dann 19 Fälle, 2016 seien 39, 2017 dann 23 Geburten registriert worden, 2018 waren es 39 Neugeborene und 2019 noch einmal 26 Geburten in NRW.
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Deutschlandweites Angebot für Schwangere
Insgesamt brachten in Deutschland laut Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) 827 Frauen ihr Kind auf vertraulichem Weg zur Welt.
Die Zahl beziehe sich allerdings auf den Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis Ende Januar 2021, sagte eine Sprecherin des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln.
Beratungsstellen nehmen die Personalien der Schwangeren vertraulich auf, leiten sie in verschlossenem Umschlag dem BAFzA zur Verwahrung zu.
Diesen Herkunftsnachweis könne das Kind im Regelfall mit 16 Jahren einsehen. Wenn die Schwangere von der Beratungsstelle an eine Klinik oder Hebamme vermittelt werde, geschehe das zur Wahrung der Anonymität unter einem von ihr gewählten Pseudonym.
Das Jugendamt nehme das Kind nach der Geburt in Obhut und kümmere sich um eine Vormundschaft.
"In NRW bestätigt die Zahl der vertraulichen Geburten die flächendeckend verbreitete hohe Qualität der Beratungsangebote der Schwangeren-Beratungsstellen", hieß es aus dem Düsseldorfer Ministerium. Zu Babyklappen gebe es auch in NRW keine behördliche Erfassung.
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Wenn ein junger Mensch das Recht hat, mit 16 oder 18 Jahren den Namen der Mutter zu erfahren und dies möchte, sollte auch der biologische Vater ermittelt werden können. Wir bekommen immer mehr DNA-basierte Datenbanken. Was ist denn z.B., wenn ein Erwachsener einen Partner / eine Partnerin kennenlernt und diese Person ein Halbgeschwister ist ? Es gibt viele Erbkrankheiten , die der Nachwuchs haben könnte. Ist ein wachsendes Problem in den USA, wo Hunderttausende im heiratsfähigen Alter durch in-vitro Fertilisation (Retortenbaby) gezeugt wurden. Da sind Erbkrankheiten nicht nur ein hausgemachtes Problem von bestimmten religiösen Gruppierungen. In D wäre das sogar eine Straftat ( Inzest). Die betroffenen Menschen können nichts dazu.
Bei der "Vertraulichen Geburt" weiß niemand den Namen der Mutter, geschweige denn des Vaters. Weder Klinik, Sozialstellen etc. erfahren etwas über die Identität. Möchte die Mutter ihrem Kind etwas mitteilen, so wird dies in einem verschlossenen Umschlag getan und dem Kind zum gewünschten Zeitpunkt (16 mit Sorgeberechtigtem oder 18 bei Volljährigkeit) übergeben. Ob sich die Mutter in diesem Brief zu erkennen gibt oder nicht, ist ihre freie Entscheidung.
Anders wäre es bei einer Adoption, denn dann sind die Adoptierten berechtigt ihre Familie 1. Grades, Eltern/Großeltern Auskunft zu erhalten. Bekommen allerdings auch keine Adresse mitgeteilt. Die Behörden kontaktieren dann die abgebenden Eltern und fragen, ob Kontakt gewünscht ist oder nicht. Zur Vorlage der Adoptionsakte ist man jedoch nicht verpflichtet.
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