Sohn (39) gesteht Doppelmord auf Polizeirevier „Ich habe eben meine Eltern getötet“
Artikel von: Alex Heinen veröffentlicht am 31.12.2019 - 13:07 Uhr
Rostock – Blutiges Geständnis am Silvestermorgen! Ein 39-jähriger Mann erscheint im Polizeipräsidium Rostock, will eine Aussage machen. Den schockierten Beamten erklärt er: „Ich habe eben meine Eltern getötet!“
Sofort machen sich die Polizisten auf den Weg in einen Plattenbau im Stadtteil Dierkow, um die schockierenden Angaben des Mannes zu überprüfen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
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Urteil des Landgerichts Rostock wegen Doppelmords eines Sohnes an seinen Eltern rechtskräftig
Beschluss vom 23. März 2021 – 6 StR 100/21
Das Landgericht Rostock hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld bejaht.
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der noch in seinem "Jugendzimmer" lebende 39 Jahre alte Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 31. Dezember 2019 seine Eltern. Zunächst schlug er seinem schlafenden Vater mit einem Hammer auf den Kopf, fügte ihm dann 21 Messerstiche zu und stach anschließend 41 Mal auf seine gerade erst erwachte Mutter ein. Der Angeklagte tötete seine Eltern aus niedrigen Beweggründen, weil er ihre Aufforderung, auszuziehen, nicht hinnehmen wollte. Heimtückisch handelte er, indem er die Arg- und Wehrlosigkeit beider Elternteile bewusst zur Tötung ausnutzte.
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Rostock -Urteil vom 22. September 2020 – 13 Ks 56/20 (1)
Karlsruhe, den .26. März 2021
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Mit Schlosserhammer 40-Jähriger brachte eigene Eltern um – lebenslange Haft
26.03.2021, 14:17 Uhr | dpa Urteil nach Doppelmord an Eltern: Lebenslange Haft für 40-Jährigen.
Die Richter haben eine besondere Schwere der Schuld festgestellt: Ein Mann in Rostock ist für den Mord an seinen Eltern verurteilt worden. Er tötete sie mit einem Hammer und einem Messer.
Wegen Doppelmordes an seinen Eltern muss ein inzwischen 40-jähriger Rostocker eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom September 2020 verworfen, wie eine Sprecherin des Landgerichts am Freitag mitteilte.
Zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe hatten die Richter die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Deutsche hatte gestanden, seine Eltern in der Nacht vor Silvester 2019 in ihrer Wohnung, in der er mit ihnen wohnte, erschlagen beziehungsweise erstochen zu haben. Demnach schlug er erst auf seinen 62-jährigen Vater mit einem Schlosserhammer ein und versetzte ihm dann 21 Stiche mit einem Jagdmesser. Die 61-jährige Mutter tötete er danach mit 41 Stichen. Als Motiv hatte der Angeklagte in seinem Geständnis jahrelange Demütigungen durch seine Eltern angegeben.
Quelle: T-Online
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