IS-Mütter: CDU-Politikerin fordert genaue Prüfung der Fürsorgepflicht Hessische Justizministerin Kühne-Hörmann für härteres Vorgehen
Wiesbaden - Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, Eltern auch strafrechtlich in Verantwortung zu nehmen, wenn sie ihre Kinder von Deutschland aus in Gebiete der Terrormiliz IS gebracht haben.
Erst vor einer Woche kehrte eine IS-Mutter mit ihren drei Kindern nach Deutschland zurück. (Symbolfoto)
"Wer sein Kind in einer religiös extremistischen Art und Weise erzieht, wer es bewusst gesundheitlichen Gefahren in Konfliktgebieten aussetzt oder wer seine Kinder den Erziehungsmethoden des IS ausliefert, der sollte sich dafür auch strafrechtlich verantworten müssen", sagte die Politikerin am Samstag.
Zuvor hatte "tagesschau.de" darüber berichtet.
Der Schutz des Kindeswohls sei unter anderem durch den Strafrechtsparagrafen 171 abgesichert, sagte Kühne-Hörmann.
Das Gesetz sehe bei Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflichten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.
"Dieser strafrechtliche Schutz reicht aber im Moment noch nicht aus, auch die Konstellationen der IS Mütter hinreichend zu erfassen", sagte die Ministerin.
Schutz des Kindeswohl neu definiert?
Die CDU-Politikerin Eva Kühne-Hörmann äußerte sich am Samstag zu dem Thema.
Sie schlug vor, die bisher geltende Eingrenzung auf Sexualstraftaten oder an Kinder verabreichte Drogen aufzuheben und unter anderem auf den Bereich des Extremismus zu erweitern.
Dies solle etwa für Eltern gelten, "die ihre Kinder bewusst von Deutschland aus in den Dschihad mitnehmen und sie dadurch nicht nur den gesundheitlichen Gefahren aussetzen, die es in Kriegsgebieten gibt, sondern sich auch darum bemühen, eben diese Kinder in einer Ideologie von Terrororganisationen wie die des IS aufwachsen zu lassen."
Vor einer Woche war eine in vom IS kontrolliertes Gebiet ausgereiste Frau mit drei Kindern am Frankfurter Flughafen angekommen.
Gegen die aus Mittelhessen stammende IS-Rückkehrerin wird nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ermittelt.
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