Schon 32 IS-Mitglieder sind zurück in Hamburg Stand: 25.11.2019 | Lesedauer: 2 Minuten
Wer sind die IS-Mitglieder, die nach Deutschland zurückkehren? Eine Auswertung des Senats gibt – auf Anfrage der AfD – für Hamburg Auskunft über Alter, Geschlecht und Nationalität der Menschen.
Für Diskussionen im politischen Raum sorgten in den vergangenen Wochen mehrere Fälle von IS-Rückkehrerinnen, darunter eine Konvertitin aus Hamburg-Tonndorf, die aus der Türkei nach Deutschland abgeschoben werden soll, sobald die Identität der beiden bei ihr lebenden Kinder geklärt ist. Die Frau ist nach Angaben des Senats der einzige bekannte Fall aus Hamburg.
Wie eine Anfrage der Bürgerschaftsfraktion der AfD jetzt aber zeigt, gab es in der Vergangenheit eine Reihe ähnlich gelagerter Fälle. Der Afd-Fraktionsvorsitzende Dirk Nockemann hatte gefragt: „Wie viele Personen, von denen für den Zeitraum von 2012 bis 2019 eine Ausreise mit dem Ziel bekannt ist, sich im Ausland dem IS oder einer anderen islamischen Terrororganisation anzuschließen, sind nach Kenntnis des Senats nach Deutschland zurückgekehrt?“
Darauf antwortete der Senat: „Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg liegen Erkenntnisse vor, dass derzeit 32 Personen zurückgekehrt sind.“ Darunter seien 29 Männer und drei Frauen, die größte Altersgruppe ist dabei die der 26 bis 34 Jahre alten Personen (19 Fälle). 28 von ihnen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, wobei hiervon wiederum 21 eine doppelt Staatsangehörigkeit besaßen.
IS-Rückkehrerin „Ich will nur in mein altes Leben zurück, sonst nichts“
Nockemann fordert deswegen, dass die Behörden die Art und Weise der IS-Unterstützung aufarbeiten, „damit der Rechtsstaat die Terrorunterstützer zur Rechenschaft ziehen kann. Wichtig ist, dass unser Sicherheitsapparat hier in Deutschland diese Personen nicht aus den Augen lässt.“
Bereits am Sonntag hatte die Hamburger FDP-Fraktionsvorsitzende Anna von Treuenfels-Frowein dem Senat vorgeworfen, dass dieser auf die Rückkehrer-Frage nicht ausreichend vorbereitet sei. Sie hatte an den Senat eine Kleine Anfrage zum Umgang mit den Rückkehrern aus den ehemaligen Gebieten des selbsternannten „Islamischen Staats“ (IS) gestellt, die derzeit in der Türkei inhaftiert sind und abgeschoben werden sollen.
In seiner Antwort verwies der Senat auf die Einrichtung neuer Koordinierungsstellen – etwa der „Arbeitsgemeinschaft Rückkehrer“. Sie soll sicherstellen, dass die unterschiedlichen Hamburger Institutionen sich im Umgang mit Rückkehrern aus dem IS-Gebiet aufeinander abstimmen. Zum Umgang mit rückkehrenden Kindern teilte der Senat mit, Kinder seien nur dann Gegenstand von Deradikalisierungsmaßnahmen, wenn sie selbst radikalisiert seien.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Die Polizei nimmt in Berlin-Tegel aus der Türkei abgeschobene Personen in Empfang Quelle: dpa/Christoph Soeder
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Habe den Bericht gesehen und bin auch sehr skeptisch, wie das hier dann weitergehen soll.
Deutsche Staatsbürger müssen ja zurückgeholt werden, sobald sie in Not geraten. Die Kosten werden aber nur vorgestreckt und man hat es zurückzuzahlen. Aber wie verhält sich das mit den IS-Anhängern, die sich ja freiwillig in dieser Situation befinden? Sie haben sich dem IS in einem fremden Land angeschlossen und wären sicher auch noch "tätig", wären sie nun nicht in den Lagern. Verstehe ich auch, dass sie nun doch lieber wieder in Deutschland sein möchten, als in diesen Übergangslangern. Dass sie jedoch ihre Einstellung geändert haben, bezweifle ich.
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Die haben ihre Einstellung nicht geändert........... und die haben so viel hinter sich, da ist die Empathie gleich Null. Die meisten sind psychisch gar nicht mehr in der Lage, hier in Deutschland ein normales Leben zu führen.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle