In JVA Moabit Anwalt soll Drogen in Shampoos in den Knast geschmuggelt haben Wagner Anne Losensky 22. November 2019 06:26
Wie ein Anwalt Shampoo in den Knast gebracht haben und nun eingeseift werden soll
Seit 2016 schlägt das Verfahren Blasen in der Berliner Justiz, jetzt schäumt es richtig hoch: Der prominente Strafverteidiger Detlev Müllerhoff (70) drückt die Anklagebank (Az. 537 KLs 12/19), sitzt zwischen Kriminellen, die zum Prozess aus dem Knast herbei geholt werden: Ibrahim A. (33, 10 Jahre und 3 Monate Haft), Youssef F. (28, 3 Jahre Haft), Sönmez B. (40, 2 Jahre und 4 Monate Haft).
Die Anklageschrift ist drei Jahre alt. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem Strafverteidiger vor, die Seiten gewechselt zu haben und selbst kriminell geworden zu sein: Er soll „gemeinschaftlich handelnd gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben“ haben in „nicht geringer Menge“.
Der Anwalt soll bereit gewesen sein, in „Hygieneartikeln“ versteckte Drogen in die JVA Moabit zu schmuggeln. Laut Anklage winkten ihm dafür 50 bis 100 Euro „Entlohnung“. Wer die Summen kennt, die bei hochkarätigen Strafverteidigern sonst so im Briefumschlag über die Tische gehen, hält das für einen schlechten Witz.
Einmal sollen es 50 Gramm Haschisch in einer Flasche Shampoo gewesen sein. Zwei weitere Shampoo-Flaschen der Marke Schauma mit 100 Gramm Haschisch seien dem Anwalt „zu groß für seine Tasche“ gewesen, so die Anklage. Deshalb seien die Drogen in zwei Flaschen „Hautklar 3 in 1“ der Marke Garnier umgepackt worden, die sich aber nicht dicht verschließen ließen laut Anklage. Eine Flasche „leckte“, so die Anklage. Der Anwalt habe sie gar nicht erst mitgenommen, gleichwohl aber 100 Euro bekommen. Strafverteidiger bestreitet die Vorwürfe vehement
„Er hat nur eine Hautcreme von Garnier einem Mandanten aus der JVA übergeben“, sagt Müllerhoffs Verteidiger Eckart Fleischmann. „Die ist auch gefunden worden und enthielt ausschließlich Creme, keine Drogen.“ Die Staatsanwaltschaft meint dennoch, die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) der Beteiligten werde eine Verstrickung des Anwalts beweisen.
Der Verteidiger: „Nur weil sich zwei Knackis unterhalten, heißt das noch lange nicht, dass mein Mandant etwas davon wusste.“ Natürlich dürfe ein Rechtsanwalt nichts ohne Genehmigung in der Haftanstalt übergeben. „Er gilt seit über 40 Jahren als sehr engagierter Verteidiger“, sagt Fleischmann über seinen Kollegen, „da machte er sich sicher nicht nur Freunde in der Justiz.“
Weiter geht der Prozess am 25. November. Dann wollen die Angeklagten aussagen. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung droht Müllerhoff der Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt. Urteil 23. Januar.
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