Andrea Butzelar lag tot in der Videothek. Ermordet. 650 Mark waren gestohlen.
Der Täter wurde gefasst, auch angeklagt. Aber die Beweise reichten nicht aus. Erst nach 13 Jahren hat ihn ein DNA-Test überführt. Nun schützt ihn das Gesetz. (...)
(...) Die DNA-Spur, die den Täter überführte, wurde nämlich erst 2006 gefunden. Das war 13 Jahre nach dem Mord und neun Jahre, nachdem der Täter vor Gericht gestellt worden war. Mord verjährt nicht. Doch hatte man den Täter freigesprochen, aus Mangel an Beweisen, wie es damals hieß. Und niemand darf in Deutschland zwei Mal wegen derselben Sache angeklagt werden. Auch nicht, wenn er jemanden umgebracht hat. (...)
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Das Haller Amtsgericht rollt den Einbruchsversuch beim Mainhardter Netto-Markt auf. Der 34-jährige Angeklagte hat ein Alibi für den späteren Raubüberfall. 23. September 2017,
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Landgericht Dortmund: Prozess um Vergewaltigungsdelikt in ...
31.01.2019 - Der DNA-Treffer auf dem T-Shirt des Opfers, der dem Angeklagten ... Polizei angegeben, es hätte sich beim Täter um einen Bulgaren gehandelt, ... des Opfers seien zudem weitere männliche DNA-Spuren gefunden ... Denn dieser geriet erst später durch die am T-Shirt gefundene DNA-Spur unter Verdacht.
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Landgericht Dortmund: Im Mordprozess Nicole-Denise Schalla verlangt der Angeklagte schnellen Freispruch
Am Ende des mittlerweile 14. Verhandlungstages im Mordprozess gegen den 53-jährigen Ralf H., fordert dieser den schnellen Freispruch vom Gericht. Und das, obwohl ihn im Prozessverlauf nach erneuter Untersuchung der Spurenträger von damals ein zweiter DNA-Treffer zusätzlich belastete. Er wirft dem Vorsitzenden Richter zum wiederholten Male Prozessverschleppung vor, obwohl die Verteidigung ihrerseits beim letzten Hauptverhandlungstermin weitere Beweisanträge gestellt hatte. Die Zeugenaussage eines Kriminalbeamten des kriminaltechnischen Untersuchungsdienstes in Dortmund machte heute klar, dass die DNA-Spuren des Angeklagten auf Folienträgern von der Leiche des Mädchens nicht durch unsachgemäßen Umgang mit den Asservaten oder gar Vorsatz an die Fundorte gelangt sein können. (...)
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Ein Fall von 1987 Sonja Ady (16), Schülerin, Kreis Rothenburg - Freispruch
(...) Für die Ermittler gab es damals keinen Grund, ihn deshalb zu verdächtigen.
Das änderte sich jedoch 2008, als die Polizei in Rotenburg den ungeklärten Mordfall wieder aufrollte und die Beweise auf DNA-Spuren untersuchte. Auf einem nahe der Leiche gefundenen Socken und dem Seil, mit dem der Täter Sonja an Händen und Füßen gefesselt hatte, fanden sie sein Erbmaterial. Doch ausgerechnet diese ihn am stärksten belastenden Beweise sollten später zu dem Freispruch führen.
(...) Man hat nicht so sauber gearbeitet wie heute
Eine Gutachterin zweifelte in dem Prozess an der Zuverlässigkeit der DNA-Spuren. Die Expertin schloss nicht aus, dass die Ermittler diese bei ihrer Arbeit versehentlich auf die Beweise übertragen hatten. Da die DNA-Analyse damals noch nicht bekanntgewesen sei, habe man einfach nicht so sauber gearbeitet wie heute. (...)
Mord an Sonja Ady bleibt nach 24 Jahren ungeklärt Veröffentlicht am 17.08.2011
DNA-Spuren brachten die Ermittler auf die Fährte des Angeklagten
(...) Der Angeklagte war 2008 ins Visier der Ermittler geraten als seine DNA auf einer Socke und einem Seil vom Tatort nachgewiesen wurde. Er hatte noch im Zuge der ersten Ermittlungen angegeben, an dem Abend mit Sonja in seinem Auto geschlafen zu haben.
Vor zwei Jahren sprach das Landgericht Stade den Mann bereits aus Mangel an Beweisen frei . Ein Gutachten war zu dem Schluss gekommen, dass Ermittler die DNA-Spuren, die am Körper von Sonja hafteten, versehentlich auf die Gegenstände übertragen haben könnten.
Mordfall Sonja Ady Die trügerische DNA-Spur des Michael B.
Genetischer Test überführt Mörder nach 21 Jahren: Es klang nach der klassischen Erfolgsgeschichte der DNA-Kriminalistik, als Ermittler 2008 den Durchbruch im Fall Sonja Ady verkündeten. Doch jetzt zeichnet sich ab, dass der Angeklagte womöglich freigesprochen wird - denn Erbgut-Spuren können in die Irre führen.
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Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Nur auf Basis neuer Beweise können freigesprochene Verdächtige demnach nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Die Ende 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung sei verfassungswidrig und nichtig, entschied das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe.
Die heftig umstrittene Reform ermöglichte es bis heute, Tatverdächtigen auf Basis neuer Erkenntnisse noch einmal den Prozess zu machen. Der Bundestag hatte die Änderung der Strafprozessordnung (Paragraf 362) noch zu Zeiten der Großen Koalition von Union und SPD beschlossen.
Vorher war es nur in wenigen Fällen möglich, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren zuungunsten des Angeklagten noch einmal aufzurollen – etwa im Falle eines Geständnisses. Seit der Gesetzesreform ging das auch, wenn „neue Tatsachen oder Beweismittel“ auftauchen. Die Regelung ist auf schwerste Verbrechen wie Mord, Völkermord und Kriegsverbrechen beschränkt, die nicht verjähren.
Beim Ausfertigen des Gesetzes hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier angeregt, dieses wegen verfassungsrechtlicher Zweifel „einer erneuten parlamentarischen Prüfung und Beratung zu unterziehen“. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädierte nach dem Regierungswechsel im Bund ebenso dafür, es noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Sonst stünde jeder Freispruch unter Vorbehalt.
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ZitatBeim Ausfertigen des Gesetzes hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier angeregt, dieses wegen verfassungsrechtlicher Zweifel „einer erneuten parlamentarischen Prüfung und Beratung zu unterziehen“. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plädierte nach dem Regierungswechsel im Bund ebenso dafür, es noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Sonst stünde jeder Freispruch unter Vorbehalt.
Freispruch unter Vorbehalt:mMn. kann man in Gesetzen aber sehr wohl per Klausel einfügen, dass es selbst nach einer Verurteilung (Fortschreiten der technischen Möglichkeiten etc.) sehr wohl zu einer neuen Anklage kommen kann. Der Gesetzgeber kann nicht wollen, dass überführte Täter bei Fehlverurteilung ein 2. Mal nicht verurteilt werden können. Die Technik schreitet voran und das ist auch gut so. Entsprechend muss angepasst werden.
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