Der junge Bauer verging sich jahrelang an den Nutztieren. Der Schafbock habe freiwillig mitgemacht, sagte er vor Gericht.
12:52 Uhr Über Jahre verging sich ein Bauernsohn (30) aus dem Thurgau an den Tieren auf dem Hof seines Vaters.
Die unglaubliche Geschichte kam erst ans Tageslicht, nachdem er einen Sex-Unfall hatte, bei dem er erheblich verletzt wurde. dem 300 Kilogramm schweren Bullen wurde der Bauernsohn verletzt. So schwer, dass er notfallmässig operiert werden musste.
Vor Gericht sagte er u.a. aus, dass der Schafbock freiwillig mitgemacht habe.
Der Jungbauer steht zu seinen Taten und übernimmt die Verantwortung. Offenbar ist für ihn nur schlimm, dass er Sex vor der Ehe hatte, und dass jeder von seinen Taten weiß, obwohl ihm die Polizei Vertraulichkeit zugesichert habe.
Mit gesenkten Blicken schleichen die beiden Angeklagten die Treppe zum Gerichtssaal im Rathaus von Weinfelden empor. Sie sind leicht verspätet, haben sich im Städtchen angeblich verlaufen. Einen Verteidiger haben sie keinen dabei. Der Staatsanwalt, der gegen die beiden Bauern, Vater und Sohn, wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Heilmittelgesetz Anklage erhoben hat, liess sich ebenfalls entschuldigen. Seine Anklageschrift verlangt keine weiteren Erläuterungen.
Ein erster Sachverhalt, der darin geschildert wird, ist vergleichsweise harmlos: Dem Sohn wird vorgeworfen, er habe auf dem elterlichen Hof im Thurgau mehrere Dutzend Lämmer ohne Betäubung mit einem Gummiring kastriert – der heute Dreissigjährige zeigt sich erstaunt, dass er deswegen überhaupt vor Gericht erscheinen muss. Mitschuldig ist als offizieller Tierhalter auch der Vater, weil er den Sohn gewähren liess. Er will nicht gewusst haben, dass das Tierschutzgesetz bei dieser Kastrationstechnik eine Betäubung vorschreibe. Früher habe man es immer ohne gemacht.
Happiger sind die Vorwürfe im zweiten Teil der Anklageschrift: Detailliert wird dort beschrieben, wie der Sohn mehrfach Tiere sexuell missbraucht hat. Über sieben Jahre soll er regelmässig Geschlechtsverkehr mit weiblichen Schafen, Kühen, Ziegen, Schweinen gehabt haben. Ein Kälbchen liess er an seinem Penis saugen. Einen Schafbock brachte er dazu, ihn zu besteigen. Schliesslich versuchte er dasselbe mit einem 300 Kilo schweren Jungstier.
Mit roten Ohren sitzt der Bauer da, während der Richter in lakonischem Ton die Anklageschrift verliest. «Was sagen Sie zu diesen Vorwürfen?» will er vom Beschuldigten wissen. Minutenlanges Schweigen. Der Angeklagte knetet seine Finger, reibt mit den Händen seine Oberschenkel. Dann kommt endlich das erste Worte über seine Lippen: «Stimmt.»
Sexuelle Handlungen mit Tieren sind selten Gegenstand von Strafverfahren. 2018 wurden zehn Fälle zur Anklage gebracht, und ein Teil davon musste mangels Beweisen eingestellt werden. Die Stiftung für das Tier im Recht geht von einer hohen Dunkelziffer aus: Tiere erstatten keine Anzeige, und Zeugen gibt es in der Regel keine. In diesem Fall hingegen hat der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Beim Geschlechtsakt mit dem Jungstier war er ernsthaft verletzt worden und musste notfallmässig operiert werden. Im darauf folgenden Verfahren erzählte er von seinen weiteren sexuellen Eskapaden im Stall. «Der Trieb war stärker als ich», sagt er, «ich fühle mich schuldig.» Sex vor der Ehe sei eine schlimme Sünde, «ob mit Mensch oder Tier». Dass er die Würde der Tiere verletzt und sich somit strafbar gemacht habe, glaubt er nicht. Als Landwirt habe man nun einmal viel mit Tieren zu tun. Er schaue zu ihnen, pflege sie, gehe mit ihnen auf Ausstellungen. Auch habe er weder Gewalt noch Zwang ausgeübt. «Der Schafbock jedenfalls hat freiwillig mitgemacht.»
Der Vater will von den Praktiken des Sohns nichts gewusst haben und schüttelt während der Verhandlung immer wieder den Kopf. Sein Sohn sei schon etwas verschlossen, der rede nicht so viel, erklärt er dem Richter. Doch habe er ein gutes Verhältnis mit ihm, wie mit allen seiner elf Kinder. Die ganze Familie werde nun zusammenstehen, versichert er.
Der Staatsanwalt fordert für den Vater eine bedingte Geldstrafe und für den Sohn eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Busse von 4500 Franken. Für die Dauer von drei Monaten habe er sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Das Bezirksgericht übernimmt diesen Antrag in allen Teilen.
Nach der Urteilseröffnung fügt eine Richterin noch eine persönliche Erklärung hinzu. Sie lobt den jungen Mann für seine Ehrlichkeit, dank der seine Straftaten erst an das Tageslicht gekommen seien. Seine Ehrlichkeit sei ein Wert, auf den er bauen könne. «Seien Sie offen, reden Sie, lassen Sie sich helfen, dann stehen die Chancen gut, dass Sie Ihre Sexualität in den Griff bekommen.»