Wenn sich Hochstapler als Ärzte ausgeben und damit lange durchkommen, sollte der Gesetzgeber es doch machen wie in anderen Ländern, wo es ein landesweites Ärzteregister gibt, auf das Behörden / Kliniken etc jederzeit zugreifen können. Bei Autos + Führerscheinen geht das sogar europa- bzw weltweit. Der elektronische Heilberufe-Ausweis ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch würde man in einem Zentralregister sehen, ob jemand ein Berufsverbot hat und nicht dort arbeiten darf. Es gibt übrigens jede Menge an "echten" Anaestesisten, die, meistens bei ambulanten Voll-Narkosen , die in DEU im Gegensatz zu vielen Ländern NICHT verboten sind, nach einem oder mehreren ernsthaften Zwischenfällen nie wieder als Anaestesisten arbeiten dürfen, jedoch als praktische Ärzte. Es ist immer im Human-Medizinerbereich. Bei Tierärzten / Apothekern / Rechtsanwälten geht das so gar nicht, denn da greift der Tierschutz(!) bzw die Amtsapotheker, die ohne Voranmeldung kontrollieren, daß in JEDER Apotheke in DEU immer eine approbierte Person anwesend ist. Bei Zuwiderhandlung wird der Betrieb erst einmal stillgelegt und auch ggf die Betriebserlaubnis widerrufen wg persönlicher Unzuverlässigkeit. In anderen Bereichen wie z B Technikern / Ingenieuren, die im Ausland einen Abschluß erworben haben und sich bei Konzernen bewerben, werden Hochstapler schon im Bewerbungsverfahren sehr schnell entlarvt, wenn sie eine für ausgebildete Fachleute eher überschaubare Aufgabe lösen müssen, die ein Hochstapler nicht so eben lösen kann.
Neuer Prozess gegen falsche Ärztin beginnt 10. März 2025 03:30 Uhr
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Zur Merkliste hinzufügen Drei Patienten sollen durch Behandlungsfehler gestorben sein, weil eine Frau sich als Narkoseärztin ausgegeben hatte, obwohl sie keine war. Jetzt wird der Angeklagten erneut der Prozess gemacht.
Vor dem Landgericht Kassel beginnt ein neuer Prozess gegen eine Frau, die sich jahrelang fälschlicherweise als Narkoseärztin ausgegeben hatte und durch Behandlungsfehler den Tod von drei Menschen verschuldet haben soll. Nach einer Revision der Angeklagten wird das Verfahren von diesem Montag (9.00 Uhr) an neu aufgerollt.
Die heute 54-Jährige hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen. Nach Überzeugung des Kasseler Landgerichts starben durch Behandlungsfehler der Frau drei Patienten, andere trugen schwere Schäden davon.
Im Mai 2022 war sie deshalb unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 6. Große Strafkammer stellte damals auch die besondere Schwere der Schuld fest.
BGH hob Urteil teilweise auf
Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung teilweise auf, weil er unter anderem den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts muss den Fall neu verhandeln und entscheiden. Das Gericht hat bis zum 30. April sieben weitere Verhandlungstermine anberaumt.