Wenn sich Hochstapler als Ärzte ausgeben und damit lange durchkommen, sollte der Gesetzgeber es doch machen wie in anderen Ländern, wo es ein landesweites Ärzteregister gibt, auf das Behörden / Kliniken etc jederzeit zugreifen können. Bei Autos + Führerscheinen geht das sogar europa- bzw weltweit. Der elektronische Heilberufe-Ausweis ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch würde man in einem Zentralregister sehen, ob jemand ein Berufsverbot hat und nicht dort arbeiten darf. Es gibt übrigens jede Menge an "echten" Anaestesisten, die, meistens bei ambulanten Voll-Narkosen , die in DEU im Gegensatz zu vielen Ländern NICHT verboten sind, nach einem oder mehreren ernsthaften Zwischenfällen nie wieder als Anaestesisten arbeiten dürfen, jedoch als praktische Ärzte. Es ist immer im Human-Medizinerbereich. Bei Tierärzten / Apothekern / Rechtsanwälten geht das so gar nicht, denn da greift der Tierschutz(!) bzw die Amtsapotheker, die ohne Voranmeldung kontrollieren, daß in JEDER Apotheke in DEU immer eine approbierte Person anwesend ist. Bei Zuwiderhandlung wird der Betrieb erst einmal stillgelegt und auch ggf die Betriebserlaubnis widerrufen wg persönlicher Unzuverlässigkeit. In anderen Bereichen wie z B Technikern / Ingenieuren, die im Ausland einen Abschluß erworben haben und sich bei Konzernen bewerben, werden Hochstapler schon im Bewerbungsverfahren sehr schnell entlarvt, wenn sie eine für ausgebildete Fachleute eher überschaubare Aufgabe lösen müssen, die ein Hochstapler nicht so eben lösen kann.
Neuer Prozess gegen falsche Ärztin beginnt 10. März 2025 03:30 Uhr
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Zur Merkliste hinzufügen Drei Patienten sollen durch Behandlungsfehler gestorben sein, weil eine Frau sich als Narkoseärztin ausgegeben hatte, obwohl sie keine war. Jetzt wird der Angeklagten erneut der Prozess gemacht.
Vor dem Landgericht Kassel beginnt ein neuer Prozess gegen eine Frau, die sich jahrelang fälschlicherweise als Narkoseärztin ausgegeben hatte und durch Behandlungsfehler den Tod von drei Menschen verschuldet haben soll. Nach einer Revision der Angeklagten wird das Verfahren von diesem Montag (9.00 Uhr) an neu aufgerollt.
Die heute 54-Jährige hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen. Nach Überzeugung des Kasseler Landgerichts starben durch Behandlungsfehler der Frau drei Patienten, andere trugen schwere Schäden davon.
Im Mai 2022 war sie deshalb unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 6. Große Strafkammer stellte damals auch die besondere Schwere der Schuld fest.
BGH hob Urteil teilweise auf
Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung teilweise auf, weil er unter anderem den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts muss den Fall neu verhandeln und entscheiden. Das Gericht hat bis zum 30. April sieben weitere Verhandlungstermine anberaumt.
Prozess gegen falsche Ärztin aus Fritzlar Gutachter halten Meike S. für "voll schuldfähig" Im neu aufgerollten Prozess gegen eine wegen dreifachen Mordes verurteilte falsche Ärztin haben psychologische Gutachter ausgesagt: Meike S. weist demnach keine Persönlichkeitsstörung auf. Ihr immenses Geltungsbedürfnis habe sie voll ausleben können.
Veröffentlicht am 30.04.25 um 18:27 Uhr
Zwei Gutachter haben am Mittwoch vor dem Landgericht Kassel ihre Aussage zum Zustand von Meike S. gemacht. Sie kamen zum Ergebnis: Die Frau, die sich jahrelang in Fritzlar (Schwalm-Eder) als Ärztin ausgab und drei Menschen ums Leben brachte, habe keine schwere, psychische Störung. Sie sei voll schuldfähig.
Meike S. hätte sich jederzeit anders entscheiden können, betonte der Psychiater Christian Knöchel immer wieder, als er deren Persönlichkeit beschrieb. Vor allem Aussagen von Zeuginnen und Zeugen überzeugten die beiden Gutachter nach ihrer Darstellung davon, dass sie keine Persönlichkeitsstörung, aber narzisstische Züge aufweise.
"Zu jeder Zeit gewusst, was sie tat" Während der rund einstündigen Vorstellung des Gutachtens im Landgericht war bei der Angeklagten kaum eine Regung zu erkennen. Das war schon am ersten Verhandlungstag des neu aufgerollten Prozesses so, als eine enge Freundin und eine ehemalige Arbeitskollegin aussagten. Meike S. schaute starr vor sich, schüttelte nur immer wieder mal den Kopf.
Die Frau habe "zu jeder Zeit gewusst, was sie tat", sagten beide Gutachter vor dem Kasseler Landgericht. Für eine Störung sei Meike S. zu flexibel. Sie habe allerdings stark ausgeprägte narzisstische und histrionische Persönlichkeitszüge. Demnach ist sie sehr aufmerksamkeitssuchend und dramatisch und steht gerne im Mittelpunkt.
Gefälschte Approbationsurkunde Die 54-Jährige arbeitete jahrelang ohne Abschluss als Ärztin in Fritzlar. Sie hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde die Anstellung als Narkoseärztin am Hospital zum Heiligen Geist erschlichen.
Dort war sie seit Ende 2015 als Ärztin tätig, ab 2016 als Narkoseärztin. Etwa 500 Patienten und Patienten versetzte sie in Narkose. Drei Patienten starben, andere erlitten schwere Schäden.
Falsche Ärztin in Fritzlar BGH hebt Mord-Urteil gegen falsche Ärztin aus Fritzlar auf Zum Artikel Meike S. habe weitergemacht, auch "weil sie nicht wirklich Kritik geerntet habe", so die Gutachter. Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass die Angeklagte deshalb gedacht habe: "Ja, es funktioniert doch." Das, gepaart mit angelesener Theorie und dem Wissen aus der Heilpraktikerinnenausbildung, habe sie weitermachen lassen.
Neuverhandlung zu Tötungsvorsatz und Strafmaß 2022 wurde Meike S. unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legte sie Revision ein.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil im Februar 2024 teilweise auf. Die Neuverhandlung konzentriert sich auf die Frage des Tötungsvorsatzes und das Strafmaß. Das Urteil fällt frühestens Ende Mai.
Fritzlar Prozess um falsche Narkoseärztin: Plädoyer der Verteidigung Im neu aufgerollten Prozess gegen eine wegen dreifachen Mordes verurteilte falsche Ärztin wird das Plädoyer der Verteidigung erwartet. Die Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft.
Veröffentlicht am 26.05.25 um 08:12 Uhr
Vor dem Landgericht in Kassel wird am heutigen Montag mit dem Plädoyer der Verteidigung der Revisionsprozess gegen Meike S. fortgesetzt.
Die Frau hatte sich jahrelang fälschlicherweise als Narkoseärztin ausgegeben und soll durch Behandlungsfehler den Tod von drei Menschen verschuldet haben.
Meike S. laut Gutachtern voll schuldfähig Die Staatsanwaltschaft forderte in dem aufgerollten Verfahren 15 Jahre Haft für die Angeklagte unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen.
Die Nebenklage beantragte, sie unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen.
Meike S. weist zwei Gutachtern zufolge keine Persönlichkeitsstörung auf. Sie sei voll schuldfähig.
Drei Patienten starben durch Behandlungsfehler Die heute 54-Jährige hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder) erschlichen. Nach Überzeugung des Kasseler Landgerichts starben durch Behandlungsfehler der Frau drei Patienten, andere trugen schwere Schäden davon.
Im Mai 2022 war sie deshalb vom Landgericht Kassel unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 6. Große Strafkammer stellte damals auch die besondere Schwere der Schuld fest.
BGH: Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung im Februar 2024 teilweise auf, weil er unter anderem den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah.
Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts muss den Fall daher neu verhandeln und entscheiden. Ein Urteil ist nach Angaben des Landgerichts wahrscheinlich am Mittwoch möglich.
Drei tote Patienten Kein Tötungsvorsatz: Urteil gegen falsche Ärztin abgeschwächt Aktualisiert am 28.05.2025, 12:43 Uhr Prozess gegen falsche Ärztin
Lesedauer: 1 Min.
Im Revisionsprozess gegen eine falsche Narkoseärztin hat das Landgericht Kassel die Angeklagte zu 15 Jahren Haft verurteilt – deutlich milder als im ersten Verfahren. Der Tötungsvorsatz sei nicht nachweisbar, so das Gericht. Drei Patienten starben, zehn weitere wurden schwer verletzt.
Im Mai 2022 hatte das Landgericht die heute 54-Jährige unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil dann aber teilweise auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Kasseler Landgericht zurück.
Gefälschte Approbationsurkunde Die Verurteilte hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen und war dort jahrelang tätig gewesen.
Die 6. Große Strafkammer des Kasseler Landgerichts sah es im ersten Prozess als erwiesen an, dass durch Behandlungsfehler der Frau drei Patienten gestorben waren und andere schwere Schäden davon getragen hatten. Die Kammer stellte 2022 auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen gewesen.
Gegen das Urteil aber hatte die Frau erfolgreich Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung teilweise auf, unter anderem weil er den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah, und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Kasseler Landgericht zurück.
Gericht: Tötungsvorsatz nicht feststellbar Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts folgte nun mit ihrem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Ein Tötungsvorsatz sei nicht feststellbar gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Christian Geisler.
Die Nebenklage hatte beantragt, die 54-Jährige wegen Mordes erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Ihre Verteidiger hatten für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben bis acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/bearbeitet von skr)