Gammelfleisch: Deutschland wurde mit Fleisch aus Schlachthof in Österreich beliefert
von Redaktion · Veröffentlicht 26. Oktober 2019 · Aktualisiert 26. Oktober 2019
Wurst- und Fleischerzeugnisse
Artikel wird bei neuen Erkenntnissen aktualisiert
Aufgrund von Erhebungen am 22.10.2019 in einem südsteirischen Schlachthof besteht der Verdacht, dass genussuntaugliches Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt ist. Allem Anschein nach wurde dieses Fleisch – das eigentlich in die Tierkörperverwertung gehört hätte – auch nach Deutschland geliefert. Der betroffene Schlachthof muss dieses Fleisch nun zurückholen, soweit dies noch möglich ist.
Einem Bericht des österreichischen Kurier zufolge, ist Fleisch betroffen, welches seit Mitte September erzeugt wurde. Dem Artikel zufolge handelt es sich nach Aussage des Leiters der Landesveterinärdirektion um etwa 7000 bis 8000 geschlachtete Schweine. Nach ersten Ermittlungen gehe es um etwa 600 Tonnen Fleisch, die an rund 30 Empfänger im In- und Ausland geliefert wurden.
Es bleibt abzuwarten, wie schnell nun die zuständigen Behörden und Warenempfänger in Deutschland handeln und Endverbraucher informieren.
Ergebnisse der Erhebungen der österreichischen Veterinär- und Lebensmittelbehörden (Stand 25.10.2019):
Fleisch dieses Schlachthofs wurde in mehrere Bundesländer (Steiermark, Niederösterreich, Wien, Salzburg, Kärnten) geliefert. Die Veterinär- und Lebensmittelbehörden der Länder überprüfen derzeit die genauen Vertriebswege. Besonderes Augenmerk wird dabei auf bereits zerlegtes Fleisch gelegt. Die Kontrollen der Vertriebswege umfassen Großabnehmer und verarbeitende Betriebe. Fleisch ohne Genusstauglichkeitsstempel wird aus dem Verkehr gezogen.
Fleisch des besagten Schlachthofes wurde auch in mehrere europäische Staaten geliefert (Slowenien, Kroatien, Bosnien, Deutschland, Italien, Slowakei). Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) wurden die Behörden dieser Länder informiert.
RASFF-Warnung > Was bedeutet genussuntauglich?
Die Veterinärbehörden kontrollieren jeden Schlachtvorgang: Es werden die Tiere vor der Schlachtung untersucht, ebenso wird das Fleisch nach der Schlachtung begutachtet. Entspricht das Fleisch den veterinär- und lebensmittelrechtlichen Erfordernissen, wird es mit einem „Genusstauglichkeits-Stempel“ versehen.
Offensichtlich kranke Tiere dürfen erst gar nicht geschlachtet werden. Zeigt sich nach der Schlachtung, dass der Schlachtkörper nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss er ausgesondert, separat gelagert, als genussuntauglich gekennzeichnet werden und darf der Lebensmittelkette nicht zugeführt werden.
Quelle: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, AGES Internet: https://www.ages.at