Polizeimeldungen 29.10.2019 12:49 793 Blutige Messerattacke: 18-Jähriger sticht auf Mutter und kleinen Bruder ein 54-Jährige und 16-Jähriger nach Attacke bei Koblenz schwer verletzt
Marzhausen - Ein 18-Jähriger soll im Westerwald seine Mutter und seinen jüngeren Bruder mit einem Küchenmesser attackiert und schwer verletzt haben.
Die Mutter konnte wich noch zu einem Nachbarn flüchten (Symbolfoto).
Gegen den Deutschen aus Marzhausen werde nun wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft in Koblenz am Dienstag mit.
Demnach soll der Tatverdächtige am vergangenen Freitag im gemeinsam bewohnten Wohnhaus auf seine 54-jährige Mutter und seinen 16 Jahre alten Bruder losgegangen sein.
Die Frau habe zu einem Nachbarn flüchten können, der die Polizei alarmierte. Der 18-Jährige sei kurz nach der Tat festgenommen worden und befinde sich nun in Untersuchungshaft. Bislang schweige er zu den Vorwürfen.
Die Opfer seien noch in stationärer Behandlung, ihr Zustand sei inzwischen stabil. Weitere Details zu dem Fall waren zunächst unbekannt. Die Ermittlungen laufen noch.
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29.10.2019 Staatsanwaltschaft Koblenz Versuchtes Tötungsdelikt in Marzhausen am 25.10.2019
Erstmitteilung - 2070 Js 65191/19 -
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen ein Ermittlungsverfahren gegen einen 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, in den frühen Morgenstunden des 25.10.2019 im gemeinsam bewohnten Wohnhaus in Marzhausen zunächst seine 54-jährige Mutter und danach seinen 16 Jahre alten Bruder mehrfach mit einem Küchenmesser attackiert zu haben. Der Mutter gelang es sich schwer verletzt zu einem Nachbarn zu flüchten, der unverzüglich die Polizeiinspektion Hachenburg alarmierte. Mutter und Bruder des Beschuldigten wurden durch die Messerstiche erheblich verletzt und befinden sich aufgrund der Folgen des Angriffs in stationärer ärztlicher Behandlung. Ihr gesundheitlicher Zustand ist zwischenzeitlich stabil.
Noch am 25.10.2019 wurde der kurz nach Eintreffen von Polizei und Rettungsdienst in Tatortnähe widerstandslos festgenommene Beschuldigte der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und der Schwere der Tat erlassen. Der anwaltlich vertretene Beschuldigte macht berechtigter Weise von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Zur Klärung des Motivs sowie der Abläufe und Hintergründe der Tat sind ergänzende Ermittlungen erforderlich. Weitergehende Auskünfte sind der Staatsanwaltschaft daher auch auf Nachfrage nicht möglich.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Der Versuch ist strafbar.
Eine gefährliche Körperverletzung begeht u.a., wer einen anderen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verletzt.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.
gez.
Rolf Wissen Oberstaatsanwalt
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle