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RE: BKA-Lagebild erstmals mit Zahlen zu Clankriminalität | politisch korrekt: "ethnisch abgeschottete Subkulturen"
Politik Deutschland Ausland Deutschland Organisierte Kriminalität BKA-Lagebild erstmals mit Zahlen zu Clankriminalität Stand: 24.09.2019 | Lesedauer: 5 Minuten Martin Lutz Von Martin Lutz Reporter Investigative Recherche
Heute stellen Innenminister Horst Seehofer (CSU) und der BKA-Präsident Holger Münch das Lagebild zur Organisierten Kriminalität in Deutschland vor. Erstmals zeigt es auch die Aktivitäten der Clans und den Anteil von Zuwanderern.
Jahr für Jahr gibt das Bundeskriminalamt (BKA) seine Wasserstandsmeldung zur organisierten Kriminalität, kurz OK, im Lande heraus – nun ist es wieder so weit.
Und es gibt etwas Neues: Erstmals wurden die Clankriminalität, die Beteiligung von Zuwanderern an der OK und Bezüge zwischen OK und Terrorismus in das „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität“ aufgenommen.
Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist im vergangenen Jahr zwar um 6,5 Prozent auf 535 zurückgegangen. Aber das BKA gibt keine Entwarnung, weil das „Schadens- und Bedrohungspotenzial“ durch OK-Gruppierungen unverändert hoch sei.
Das geht aus dem WELT vorab vorliegenden 70-seitigen Lagebild für das Jahr 2018 hervor, das BKA-Präsident Holger Münch und Bundesinnenminister Horst Seehofer heute in Berlin vorstellen wollen. Zur OK rechnet das BKA auch die Rockerkriminalität und italienische Mafia-Organisationen.
Das BKA beziffert den durch die OK verursachten Gesamtschaden auf rund 691 Millionen Euro (2017: 209 Millionen Euro). Die stark gestiegene Schadensumme basiert hauptsächlich auf den gemeldeten Schäden bei der Eigentums- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Steuer- und Zolldelikten. Einen großen Anteil daran hat der Schmuggel mit Rauschgift. Drogenhandel nach wie vor vorn bei Bandenkriminalität
Bei den Drogendelikten (201 Verfahren) wurde ein leichter Rückgang um 2,9 Prozent registriert. Ein Großteil der OK-Gruppierungen verübt seine Straftaten allerdings nach wie vor überwiegend in diesem Kriminalitätsfeld. Bei der Eigentumskriminalität blieb die Anzahl der geführten OK-Verfahren mit 93 und einem Anteil von 17,4 Prozent laut BKA „relativ konstant“.
Diese beiden Kriminalitätsfelder machten erneut mehr als die Hälfte aller gemeldeten OK-Verfahren (294 von 535) aus. Auffällig ist, dass die Anzahl der OK-Gruppierungen bei der Schleusungskriminalität um 3,9 Prozent auf insgesamt 53 weiter angestiegen ist. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort.
Insgesamt wurden 6483 OK-Tatverdächtige (davon 2023 Deutsche und 4460 „Nichtdeutsche“) polizeilich erfasst, darunter 464 (7,2 Prozent) tatverdächtige Zuwanderer. Das BKA definiert eine Person als Zuwanderer genauso wie bereits die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) – dazu gehören zum Beispiel Asylbewerber, Geduldete und Kontingentflüchtlinge.
Betrachtet man alle Vorgänge auf diesem Gebiet, so ergibt sich:
Bei 87 der insgesamt 535 OK-Verfahren wurden Zuwanderer als Tatverdächtige ermittelt – dies entspricht einem Anteil von 16,3 Prozent.
Kriminalitätsbereiche, in denen Zuwanderer als Verdächtige registriert wurden, sind Rauschgifthandel und Schmuggel (37 Verfahren), Eigentumskriminalität (16 Verfahren) sowie Schleusungskriminalität (15 Verfahren).
Zum ersten Mal hat das BKA auch 45 OK-Verfahren in das Lagebild einfließen lassen, die es „Mitgliedern ethnisch abgeschotteter Subkulturen“ zurechnet – landläufig bekannt als Clankriminalität. Knapp die Hälfte dieser Verfahren haben Polizei und Justiz in Nordrhein-Westfalen geführt.
Jeder vierte Tatverdächtige hat eine unklare Herkunft
In ganz Deutschland wurden bei der Clankriminalität 654 Tatverdächtige erfasst, davon beispielsweise 152 libanesische, 148 deutsche, 54 syrische und 52 türkische Staatsangehörige.
Auffällig ist der hohe Anteil Tatverdächtiger mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (37 Tatverdächtige). Das entspricht knapp einem Viertel der in allen 535 OK-Verfahren erfassten Tatverdächtigen ungeklärter Herkunft (160 Tatverdächtige).
Allein die Gruppierungen der Clankriminalität verursachten dem BKA-Lagebild zufolge im vergangenen Jahr einen festgestellten Schaden in Höhe von rund 17 Millionen Euro. Und sie erwirtschafteten einen kriminellen Ertrag von etwa 28 Millionen Euro. Einen Großteil davon konnte der Staat allerdings vorläufig sichern – nämlich rund 22 Millionen Euro.
Hauptgeschäftsfelder der Clans sind der Rauschgifthandel und der Schmuggel (mehr als die Hälfte der Verfahren) sowie Eigentumsdelikte (rund ein Viertel). Bei Gewaltkriminalität und Geldwäsche gab es nur jeweils ein OK-Verfahren.
Das Lagebild betrachtet auch internationale Verbindungen auf diesem Feld. Die kriminellen Mitglieder der Clans sind laut BKA vor allem mit dem europäischen Ausland vernetzt, etwa mit Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Österreich.
Darüber hinaus unterhalten neun OK-Gruppierungen der Clankriminalität Verbindungen zu anderen Tätergruppen, darunter in fünf Fällen zu Rockerbanden und in jeweils einem Fall zu anderen arabischstämmigen Clans beziehungsweise zu solchen aus den Westbalkan-Staaten.
Clankriminalität wird derzeit vorrangig in den davon stark betroffenen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie in den Stadtstaaten Berlin und Bremen bekämpft. Im Mittelpunkt stehen dabei besonders jene Personen libanesischer oder palästinensischer Herkunft, die der Volksgruppe der Mhallamiye zugeordnet werden.
Laut BKA legen Hinweise nahe, dass arabisch-türkischstämmige Clanstrukturen Kontakte und Verbindungen in die ehemalige Heimat – in den Libanon oder in die Türkei – nutzen, um beispielsweise kriminell erworbene Gelder zu waschen. Bezüge bestehen auch nach Skandinavien, etwa nach Schweden, da Clanstrukturen gleicher Herkunft auch dort existieren.
Allerdings betont das BKA, dass die bundesweit insgesamt 535 Ermittlungsverfahren bloß das polizeilich bekannt gewordene „Hellfeld“ abbilden.
Ermittler gehen darüber hinaus von einem großen Dunkelfeld aus. Daher könne der im Lagebild genannte Schaden in Höhe von 691 Millionen Euro nicht „als abschließende Größenordnung für das tatsächliche Bedrohungs- und Schadenpotenzial angesehen werden, das von in Deutschland tätigen OK-Gruppierungen ausgeht“.
Durch den Staat wurden insgesamt Vermögenswerte aller OK-Gruppierungen in Höhe von rund 72 Millionen Euro vorläufig konfisziert. 2017 waren es rund 24 Millionen Euro. Der Anteil dieser gesicherten Vermögenswerte an den kriminell erwirtschafteten Erträgen betrug 10,7 Prozent (2017: 16,6). Großes Dunkelfeld
Das BKA gibt zu, dieser abermals niedrige Anteil sei ein Indiz dafür, „dass es für die Polizei sehr schwierig ist, die Verschleierungsmaßnahmen der OK-Gruppierungen hinsichtlich ihrer inkriminierten Vermögenswerte aufzudecken“. Und dies, obwohl das entsprechende Gesetz verschärft wurde: Am 1. Juli 2017 trat das „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ in Kraft, welches es der Polizei erleichtert, Vermögen unklarer Herkunft einzuziehen.
Auch mit der klassischen OK alter Schule befasst sich das Bundeslagebild – mit Rockerkriminalität und Mafia-Organisationen. Hier zeigt sich: Die Zahl der OK-Verfahren gegen Angehörige rockerähnlicher Gruppierungen (127 tatverdächtige Mitglieder) sank auf neun Verfahren (2017: 22). Außerdem gab es 13 Verfahren (2017: 14) gegen Mitglieder italienischer Mafia-Gruppierungen.
Diese konzentrieren sich hierzulande auf den Handel mit Kokain, außerdem auf Geldwäsche und Kfz-Delikte. Insgesamt wurden zu diesen Verfahren 197 Tatverdächtige gemeldet, von denen 118 italienische Staatsangehörige waren. Der größte Teil der Verfahren (neun) richtete sich gegen Angehörige der aus Kalabrien stammenden ’Ndrangheta. Auch hier sieht das BKA keinen Grund zur Entwarnung.
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Berlin: „Deutsche“ Araber-Clans im Lagebild OK – Polizei-Kampf mit politischen Hindernissen Von Steffen Munter16. Dezember 2019 Aktualisiert: 16. Dezember 2019 10:48 Die Organisierte Kriminalität in Berlin wurde um eine Position im Lagebild des LKA erweitert: Araber-Clans oder auch politisch korrekt benannt "ethnisch abgeschottete Subkulturen". 30 Jahre lang hatte man weggeschaut, fehlte es der Polizei an politischer Rückendeckung. Doch das Problem wurde immer schlimmer und mittlerweile wurden kriminelle Araber zu kriminellen Deutschen, auch statistisch gesehen.
Am Mittwoch informierte das Land Berlin mit dem "Lagebild Organisierte Kriminalität" über den Stand der Dinge hinsichtlich der Organisierten Kriminalität. Erstmals wurde die Clan-Kriminalität als dritter großer Bereich darin erfasst. Laut LKA liegt das unter anderem daran, dass "bislang keine bundesweit verbindliche Definition des Begriffs Clankriminalität existierte". Erst in 2018 wurde per Bund- und Ländervereinbarung beschlossen, die kriminellen Clan-Mitglieder offiziell korrekt als "ethnisch abgeschottete Subkulturen" im Bundeslagebild OK mit abzubilden.
Der Landespolizei nach würden die Clans jedoch nicht nur in der OK vertreten, sondern auch in der allgemeinen Kriminalität und oft auch für "Tumultlagen" im Zusammenhang mit Clan-Kämpfen verantwortlich sein.
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