Danke an Christine dass sie auf meine Bitte hin, diesen Fall zum Forum hinzugefügt hat
Ich fand es interessant mal über den Fall zu diskutieren auch wenn er schon sehr lange rechtskräftig ( aber meiner Meinung nach trotzdem falsch) beendet ist. Ich persönlich bin nämlich absolut von B.T . Unschuld überzeugt, oder zumindest davon dass er so ( siehe Urteil auf http://www.probence.de ) niemals hätte verurteilt werden dürfen, und würde mich freuen auch andere Meinungen hier zu hören.
hello Für mich zeigt der Fall zum wiederholten Male die Weltfremdheit eines Gericht, dazu das die Justiz unfehlbar ist. Was eine groteske Selbstüberschätzung ist. lg eugene
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Nur kurz etwas was die QUALITÄT DES URTEILS ins richtige licht ruckt Zitat Ein raubmord kann ausgeschlossen werden da aus der wohnung nichts entwendet wurde
Wo sind aber die 10.000 Euro hin die c.b.kurz vor ihrer ermordung abgehoben hat ?
Das OLG München hat seine Entscheidung getroffen und die Beschwerde von Bence gegen den Beschluss des LG Augsburg verworfen. Damit istdie Wiederaufnahme des Strafverfahrens ofiziell endgültig abgelehnt. Allerdings wird Verfassungsbeschwerde eingereicht
Interessant sind die Meinungen einiger Juristen zum Urteil
„Toth müsste sofort freigelassen werden, denn seine Schuld ist nicht erwiesen.“
Thomas Darnstädt in „Der Richter und sein Opfer: Wenn die Justiz sich irrt“
Thomas Darnstädt, Dr. jur., geboren 1949, ist Jurist und Journalist mit den Schwerpunkten Polizeirecht, Bürgerrechte und internationales Recht. Seit Jahrzehnten schreibt er für den Spiegel und leitete einige Jahre das Ressort Deutsche Politik.
„Das Urteil ist ein Phantasieprodukt. Man kann kaum glauben, dass das von Juristen geschrieben ist.“
Ermin Briessmann († 2010), Vorsitzender Richter des sogenannten Staatsschutzsenats am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., ehemaliges berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs; Verfasser des Lehrbuches “Strafrecht und Strafprozess A-Z”
„Wer unvoreingenommen die sorgfältige Antragsbegründung liest, wird darin gewichtige Gründe finden, die das Fundament der (ohnehin skandalträchtigen) Verurteilung erschüttern. Höchstwahrscheinlich handelt es sich bei diesem Urteil um eine Fehlentscheidung, die einen Unschuldigen hinter Gitter gebracht hat und dort noch immer hält.“
Prof. Dr. HOLM PUTZKE, LL.M., ist Professor für Strafrecht an der Universität Passau
Hello Da Frau B. mit einem Unbekannten noch Wein trank, wo ist denn von dem die DNA? Oder gibt es nur die, die bei UH eine Rolle spielt? Wenn ja ist eine Spurenübertragung faktisch ausgeschlossen.
Fand man bei dem TV Blutspuren an seiner Kleidung? Denn bei über 20 Schlägen muss er derbe besaut gewesen sein.
lg e
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Die DNA vom Mörder der UH bereitet mir mehr Probleme. Er wurde erst in 2008 festgenommen, eine Übertragung durch Ermittler fällt flach.
Erpresserischer Menschenraub und Mord aus Habgier...da könnte man auf dumme Gedanken kommen. Wurde das bei der Festnahme von Werner M. überprüft? Wenn ich mich recht entsinne, war die DNA auf einem Glas. Der unbekannte Besucher?
Sowohl Werner M. als auch Bence T. wurden nach überlangen Indizienprozessen verurteilt. Bei Bence T. zweifelt u.a. ein Zivilgericht und bei Werner M. sogar der Bruder der UH an der Täterschaft. Prima Motive hatten sie beide, der eine hochverschuldet und der andere ein Millionenerbe.
Hello Sunny Sicher kann man sich reinigen und umziehen. Nur tragen Männer ü20 ihre Klamotten (bis auf die Ausnahmen) den ganzen Tag. Und dann in einem Zeitfenster das Umkleiden? Mit Haare waschen, fönen usw. Wo vielleicht die Freundin komisch fragt? Wenn die Lieblingsjeans plötzlich weg ist? Wurde das sauber hinterfragt?
Allerdings, es gab bei uns auch einen Fall wo das Blut bis zu 8 Meter weit spritzte. Der asoziale TV aber nichts an seinen Klamotten hatte. Nur fand die STA den Gutachter, der ausführte, dass er nicht zwangsläufig etwas abbekommen haben muss. Da fragten sich alle was der wohl geraucht hatte oder auf wessen Lohnliste er stand!
Die UH DNA war noch an einer Kommode. Für mich stinken beide Urteile. Motiv hin oder her. Denn wenn die UH DNA eine Übertragung war, wie bei der NSU Pannenserie, wo sind die anderen Pannen?
lg e
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Hello Die Angehörigen hatten ja jetzt den angeblichen Tatort gezeigt. Angeblich deswegen, ich sehe kein Blut das nach so einem Angriff hätte da sein müssen. Der Tatort? wurde doch auf Anraten des RA nicht verändert? Oder wurde doch geputzt? Weis das jemand genau?
lg e
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Hello Wenn man sich den Fall UH genau ansieht, bleibt der Fokus auf HW hängen. Ex Polizist und hoch verschuldet. Er jagte zu der Zeit im Weingarten, Spuren- material in seinen Auto waren auch an der Gefängnis Kiste. Das würde viele dubiose Ermittlungspannen erklären. Und ein Ex Polizist dürfte auch das Knoff Hoff haben, um bei CB Einlass zu bekommen.
lg e
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Das kommt wenn man drei Sachen gleichzeitig schreibt. (Männer können bekanntlich ja immer nur eine)
Die DNA - Fingerspuren können somit nicht von ihm sein. Es ist sicher möglich die Grube und Kiste allein zu fertigen, mit Geschick auch allein dort zu platzieren. Dazu wäre dann ein Autoanhänger nötig. Dazu ein Raum um die Kiste zu bauen. Nur sind dann auch nach 20 Tagen noch Reifenspuren sichtbar. Das alles wurde im Termin nicht erörtert. Eben die Frage nach dem zweiten Mann.
lg e
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Terry schreibt: Große Neuigkeit. MdL Florian Streibl hat eine umfangreiche parlamentarische Umfrage im Landtag eingereicht. Nun muß das Justizministerium Rede und Antwort stehen. Anbei Mates Reaktion dazu: Seit 10 Jahre erlebt meine Familie durch das ungerechte Urteil über meinen Bruder Benedikt Toth den nimmer endenden Alptraum der juristischen Willkür. Nun – dank dem engagierten Einsatz von Florian Streibl, der so viel zur Aufklärung des Falles Mollath und anderer Justizskandale beigetragen hat – gibt es einen Hoffnungsschimmer. Zum ersten Mal muss die bayerische Justiz zu den Formfehlern und Ungereimtheiten im und nach dem Prozess Rede und Antwort stehen.
Wir sind nun gutes Mutes, dass unser geliebter Benedikt endlich Gerechtigkeit erfährt.
Ich will mich als ausgebildeter Kriminaltechniker nicht zum Fall äußern, da ich nur über Dinge rede, mit denen ich mich eingehend beschäftigt habe. Allerdings stützt sich die Anklage in der Tatausführung auf 24 Schläge, die, zumindest final, mit der rechten Hand ausgeführt wurden. Dort sehe ich ein sehr großes Manko in der Beweiswürdigung. Es gibt Fußballer, die beidbeinig den Ball spielen können. Bei den Armen und Händen ist das beim Menschen (übrigens auch bei Primaten) anatomisch ausgeschlossen. Vor meiner kriminaltechnischen Ausbildung erlernte ich den Beruf des Huf-und Wagenschmiedes, den ich hobbymäßig immer noch betreibe. Ich weiß also, wovon ich spreche, wenn ich behaupte, daß kraftvolle gezielte Schläge immer nur mit der "Haupthand" möglich sind. Zwar sind mit der "Zweithand" viele antrainierte Dinge möglich, jedoch keine Werkzeughandhabungen unter erheblichen Kraftaufwand. Gibt es beidhändige Boxer? Nein! Zwar ist ein normaler Mensch beispielsweise in der Lage, mit der ungewohnten "Zweithand" ein Werkzeug, beispielsweise ein Messer zu benutzen, allerdings nie mit größerem Kraftaufwand. Um überhaupt mit einem Schlagwerkzeug mit der Zweithand etwas gezielt zu treffen, hätte der Täter Wochen oder Monate trainieren müssen. Bezüglich des Kraftaufwandes, der notwendig ist, um einem Menschen diese Verletzungen zuzufügen, bedarf es eines Schlagwerkzeuges von mindestens 1000 bis 1500g. Nicht einmal einem geübten und versierten Schmied ist es möglich, mit der "Zweithand" derartig plazierte Schläge mit einem Schlagwerkzeug diesen Gewichts auszuführen. Aus einer Dokumentation über den Täter kenne ich dessen physische Konstitution zum weiträumigen Tatzeitpunkt. Nie im Leben war dieser Mensch körperlich und kräftemäßig in der Lage, schon gar nicht mit der "Zweithand", dem Opfer derartige Trümmerfrakturen des Schädels zuzufügen. Ich unterstelle, daß der Täter ein völlig normaler "Einhänder" (in diesem Falle Linkshänder) war, der die "Zweithand" nicht explizit zur zweiten "Haupthand" trainierte. Wenn ein Mensch geboren wird, steht bereits fest, ob er Links- oder Rechtshänder ist. Im Nationalsozialismus verbot man linkshändischen Kindern und Jugendlichen die Benutzung ihrer "Haupthand" und "erzog" sie zu Rechtshändern. Erfolglos! Im beruflichen Leben, im Krieg eroberte die Natur sofort wieder die "richtige" Konstellation.