Vorbestrafter Sexualtäter rückfällig? 18-Jähriger soll 13-Jährige vergewaltigt haben
Esslingen (dpa) – Ein 18 Jahre alter vorbestrafter Sexualstraftäter soll eine 13-Jährige vergewaltigt haben. Der junge Mann soll sich am Montag in seiner Wohnung in Esslingen an dem Mädchen vergangen haben, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei heute mit. Die 13-Jährige soll den Verdächtigen nach kurzer Bekanntschaft in dessen Wohnung besucht haben. Sie hat angegeben, der afghanische Asylbewerber habe sie dort zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Der Mann dagegen bestreitet die Tat. Er kam dennoch in Untersuchungshaft.
Das mutmaßliche Opfer zeigte die Tat erst am Mittwoch bei der Polizei an, nachdem es den Mann in der Esslinger Innenstadt wiedergetroffen hatte. Dabei soll der Mann das Mädchen bedroht haben. Er wurde auf die Anzeige hin gestern Morgen in seiner Wohnung festgenommen.
Der wegen eines Sexualdelikts bereits vorbestrafte Verdächtige war Ende Dezember 2017 aus der Haft entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht des Landgerichts Stuttgart. Das heißt: Dort wurde überprüft, ob er seine Auflagen einhält.
ZitatDer wegen eines Sexualdelikts bereits vorbestrafte Verdächtige war Ende Dezember 2017 aus der Haft entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht des Landgerichts Stuttgart. Das heißt: Dort wurde überprüft, ob er seine Auflagen einhält.
So viel dann zum Thema Kontrolle, aufpassen und überwachen.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
DORTMUND Ein Sexualstraftäter ist rückfällig geworden und hat seine Tat gestanden. Der 59-Jährige gab am Donnerstag vor dem Dortmunder Landgericht zu, dass er wenige Monate nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung erneut ein Kind missbraucht hat. Über seinen Rechtsanwalt räumte der vielfach vorbestrafte Angeklagte ein, die Siebenjährige im Januar 2011 in eine Tiefgarage gelockt und sich an ihr vergangen zu haben.
Der Mann war im September 2010 nach 18 Jahren aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Dabei profitierte er von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nach dem die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht zulässig ist.]
Auch wenn dieser Bericht aus 2011 ist, hat auch nur ein einziger Verantwortlicher etwas verbessert? Imho hat diese Administration nur noch mehr Probleme geschaffen. eugene
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Ich bin als Kind schon früh gewarnt worden, nicht mit Fremden mitzugehen und auch nichts anzunehmen. Ich wundere mich wirklich, dass eine 13-jährige einen Fremden nach kurzer Bekanntschaft in dessen Wohnung besucht.
Zitat von ChristineDer wegen eines Sexualdelikts bereits vorbestrafte Verdächtige war Ende Dezember 2017 aus der Haft entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht des Landgerichts Stuttgart. Das heißt: Dort wurde überprüft, ob er seine Auflagen einhält.
Stand nicht auch Christian L. , Missbrauchsfall in Freiburg, unter solch einer Führungsaufsicht? ...Wie man ja nun weiß, lassen die auch mal alle fünfe gerade sein!
Nachtrag Vorbestrafter Sexualstraftäter soll 13-Jährige vergewaltigt haben
Ein 18-Jähriger wurde wegen versuchter Vergewaltigung zu einem Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. In dieser Woche soll er sich in Esslingen an einer 13-Jährigen vergangen haben, die er erst kurz zuvor kennengelernt hatte.
Ein 18 Jahre alter vorbestrafter Sexualstraftäter soll in Esslingen eine 13-Jährige vergewaltigt haben. Der junge Mann soll sich am Montag in seiner Wohnung an dem Mädchen vergangen haben, teilten die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Polizei am Freitag mit.
Dort habe die 13-Jährige den Verdächtigen nach kurzer Bekanntschaft besucht. Sie habe angegeben, dass der afghanische Asylbewerber gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt habe. Der Mann bestreitet die Tat. Er kam in Untersuchungshaft. Er war schon einmal wegen versuchter Vergewaltigung zu einem Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Die Ermittlungen dauern an.
Das mutmaßliche Opfer zeigte den Angaben zufolge die Tat erst am Mittwoch bei der Polizei an, nachdem das Mädchen den Mann in der Innenstadt von Esslingen wieder getroffen habe. Dabei soll der Mann das Mädchen bedroht haben. Er wurde auf die Anzeige hin am Donnerstagmorgen in seiner Wohnung festgenommen.
Er stand noch unter Führungsaufsicht des Landgerichts Stuttgart
Der Verdächtige war erst Ende Dezember aus der Haft entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht des Landgerichts Stuttgart. Das heißt, dort wird überprüft, ob er seine Auflagen einhält. Um welche Auflagen es sich handelt, war zunächst unklar.
Nach Auskunft des Innenministeriums müssen Menschen im Asylverfahren abgeschoben werden, wenn sie eine Haftstrafe von mehr als drei Jahren erhalten haben. Asylbewerber können abgeschoben werden bei Strafen von ein bis drei Jahren und wenn diese sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richteten. Die Entscheidung über eine Abschiebung fällt die Ausländerbehörde.
Zum Fall des jungen Mannes, der bei der verurteilten Tat als unter 18-Jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war, machte das Ministerium keine Angaben.