Bonn Freispruch im "Cold Case" Claudia Otto? – Urteilsverkündung vorverlegt Von dpa 23.10.2023 - 12:32 Uhr
Im Cold Case von Claudia Otto könnte sich ein Freispruch abzeichnen. Die Urteilsverkündung wurde auf Dienstag vorverlegt. Der Angeklagte streitet die Tat ab.
Zitat Zuvor hatte ein neues DNA-Gutachten den Angeklagten entlastet. Die Rechtsmedizin der Universität München hatte keine DNA-Spuren des Angeklagten an der Leiche finden können. Dass ein früheres DNA-Gutachten Treffer beim Angeklagten anzeigte, könnte laut Gericht also auch von Verunreinigungen im Labor herrühren.
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Zitat von Tumbleweed im Beitrag #26Dass ein früheres DNA-Gutachten Treffer beim Angeklagten anzeigte, könnte laut Gericht also auch von Verunreinigungen im Labor herrühren.
Ok, das wäre ja nicht zum 1. mal, das so etwas passiert.
Aber wie konnte die DNA denn sonst ins Labor kommen?
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Urteil im Cold Case um Claudia O. erwartet Stand: 24.10.2023, 08:23 Uhr
Auch 36 Jahre nach dem Mord an einer Gastwirtstochter aus Lohmar könnte der Fall trotz Prozess weiter ungeklärt bleiben. Dienstagnachmittag soll das Urteil fallen.
Aus Mangel an Beweisen haben sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung vor dem Bonner Landgericht auf Freispruch plädiert.
DNA-Gutachten entlastet Angeklagten Das einzige Beweismittel des Gerichts war eine DNA-Spur, die 1987 mit Klebefolie vom Leichnam der jungen Frau genommen worden war. Ein neues DNA-Gutachten hatte den Angeklagten Detflef M. allerdings entlastet. Die Rechtsmediziner hatten keine DNA-Spuren von ihm an der Leiche finden können.
Ein früheres DNA-Gutachten hatte noch auf einen genetischen Fingerabdruck des Angeklagten hingewiesen. Das Bonner Landgericht beauftragte jedoch eine weitere Analyse, weil die Probe im Labor anscheinend nicht sachgerecht untersucht worden war.
Die damals 23-jährige Claudia Otto war in ihrer Wohnung über dem Ausflugslokal ihrer Eltern in Lohmar erdrosselt worden. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Raubmord aus. Durch neue DNA-Analyseverfahren war Jahrzehnte nach der Tat Bewegung in den Fall gekommen.
Doppelmörder angeklagt Der 67-Jährige Detlef M. beteuert seit dem ersten Prozesstag Ende September seine Unschuld vor Gericht - zum zweiten Mal in diesem Fall. Denn schon vor 36 Jahren zählte Detlef M. zum erweiterten Kreis der Tatverdächtigen. Er war zur Tatzeit Stammgast in der Gastwirtschaft. Zwei Mal sicherten Ermittler schon damals Spuren bei ihm - ohne Ergebnis.
Ins Gefängnis musste er 1988 trotzdem wegen Doppelmordes. Er hatte 1988 im Sauerland ein Kind und dessen Großmutter im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung umgebracht.
FREISPRUCH FÜR KINDERKILLER! MORD AN CLAUDIA OTTO BLEIBT UNGELÖST Bonn - Bittere Wende im Fall der vor 36 Jahren ermordeten Gastwirtstochter Claudia Otto aus Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis)! Das Bonner Landgericht hat den Angeklagten am heutigen Dienstag freigesprochen.
Zuvor hatten am Montag sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf diesen Freispruch plädiert.
Das einzige Beweismittel des Gerichts war eine DNA-Spur, die 1987 mit Klebefolie vom Leichnam der jungen Frau genommen worden war.
Ein neues Gutachten der Münchener Rechtsmedizin hatte den Angeklagten aber entlastet. Sie hatte keine DNA-Spuren von ihm an der Leiche finden können.
Ein früheres DNA-Gutachten des Instituts hatte noch auf einen genetischen Fingerabdruck des Angeklagten hingewiesen.
Das Gericht beauftragte jedoch eine erneute Analyse, weil die Probe im Labor anscheinend nicht sachgerecht untersucht worden war.
Angeklagter Doppelmörder bestreitet Tötung von Claudia Otto Claudia Otto war 1987 in ihrer Wohnung über dem Ausflugslokal ihrer Eltern in Lohmar erdrosselt worden. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Raubmord aus. Durch neue DNA-Analyseverfahren war Jahrzehnte nach der Tat Bewegung in den "Cold Case" gekommen.
Der Angeklagte ist ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder, der mehr als die Hälfte seines Lebens eingesperrt war. Er hatte gestanden, 1988 im Sauerland ein Kind einer Unternehmerfamilie und dessen Großmutter im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung umgebracht zu haben.
Die Tötung von Claudia Otto hatte er bestritten, obwohl er zur Tatzeit Stammgast in der Gastwirtschaft gewesen war.