Ein früherer Pfleger des Oldenburger Klinikums soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Patientenmörder Högel als Zeuge falsch ausgesagt haben. Ihm wird Meineid vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat deswegen Anklage gegen den 50-Jährigen erhoben. Dem Mann wird Falschaussage im Strafverfahren gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel vor dem Landgericht Oldenburg vorgeworfen. Er soll als Zeuge insbesondere im Hinblick auf dienstliche Auffälligkeiten um Högel bewusst wahrheitswidrig ausgesagt haben, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Landgericht muss über Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden
Das Landgericht habe über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden, hieß es. Von den ursprünglich zehn Verfahren gegen Zeugen sind neun bereits im vergangenen Jahr eingestellt worden. Die Zeugen hatten im Mordprozess gegen den Ex-Krankenpfleger ausgesagt, sie hätten vom kriminellen Handeln Högels nichts mitbekommen. Trotz umfangreicher Ermittlungen habe sich der bestehende Anfangsverdacht unter anderem wegen Meineids nicht erhärten lassen, erläuterte die Staatsanwaltschaft damals die Einstellungen der Verfahren.
Högel wegen 85-fachen Mordes verurteilt
Högel war Anfang Juni 2019 wegen 85-fachen Mordes an Patienten in Oldenburg und Delmenhorst zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts seine Patienten mit Medikamenten vergiftet, die zum Herzstillstand führten, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er als Lebensretter glänzen.
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Die Behauptung, man würde nicht genug ApothekerInnen finden für den Krankenhausbereich, ist sicherlich nicht zutreffend. Im Krankenhausdienst für ApothekerInnen hat man : 1. Sa frei 2. Fr ab Mittag Wochenende 3. keine Nacht-und Notdienste an Sonn-und Feiertagen 4. einen Tarifvertrag, der alle paar Jahre eine Lohnerhöhung vorsieht (Dienstaltersstufe)
Notdienste in KH Apotheken haben nur vereinzelt sehr große Häuser, dann aber nur stundenweise an Sonn-und Feiertagen, evtl. eine Rufbereitschaft. Das nachts herausklingen für einen Babyschnuller ist nicht möglich.
Dafür hat man regelmäßig unnötige Diskussionen mit der Verwaltung. Ob es das dann wert ist, mag jeder für sich entscheiden. Auch kann man sich als Verantwortlicher von ungeeigneten / lebhaft desinteressierten
Was sinnvoll wäre und nicht durch Ehrenämtler abgedeckt werden kann, wird also kategorisch abgelehnt. Ist auch nicht die Zielgruppe der VERDI Gewerkschaft. Diese Selbstbedienungsmentalität würde durch Stationsapotheker, die nicht permanent nur auf einer Station präsent sind (siehe Niederlande), eingeschränkt werden, auch Miß-und Fehlgebrauch durch Personal vom 7/8 Gott bis zur Reinigungskraft.
Nachbrenner : in Austria gab es auch in einem Nonnen Spital mehrere Patiententötungen in der 1990ern. Da wurden hochbetagte Pat. mit einem Wasserschlauch und "Wasser marsch" in die Lunge getötet. Manfred Deix hat dazu eine bitterböse Karikatur gezeichnet (finde ich leider nicht).
Mordfall Högel: Nur eingeschränkte Anklage gegen Ex-Kollegen Video vom 27. Juli 2021 Bild: DPA | Hauke-Christian Dittrich Oldenburger Klinikmitarbeiter nicht für Fälle in Delmenhorst strafbar Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg Staatsanwaltschaft hatte ihnen Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen Ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg müssen sich im Zusammenhang mit den Morden des früheren Krankenpflegers Niels Högel nur eingeschränkt vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Landgerichtes bestätigt. Damit wurden Beschwerden von Staatsanwaltschaft und Nebenklage zurückgewiesen, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte im September 2019 Anklage gegen mehrere aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des Oldenburger Klinikums erhoben. Sie warf ihnen mit Blick auf drei Todesfälle im Klinikum Oldenburg und 60 Todesfälle im Klinikum Delmenhorst Totschlag durch Unterlassen vor. Das Landgericht hatte die Anklage aber nur im Zusammenhang mit den drei Todesfällen in Oldenburg zugelassen. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft sowie mehrere Nebenkläger Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Diese wurde nun abgewiesen.
Oldenburger Klinikmitarbeiter nicht für Fälle in Delmenhorst haftbar Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes haben sich die Oldenburger Klinikmitarbeiter nicht für die Fälle in Delmenhorst strafbar gemacht. Für sie habe gegenüber den Patienten in Delmenhorst keine rechtliche Pflicht zum Handeln bestanden. Die Klinikmitarbeiter hätten es zwar unterlassen, Verdachtsmomente gegen Niels Högel in das Arbeitszeugnis aufzunehmen. Ein Unterlassen sei aber nur dann strafbar, wenn es aktivem Tun gleichzustellen sei. Das ist nach Ansicht des Oberlandesgerichtes hier nicht gegeben.
Högel war Anfang Juni 2019 wegen 85-fachen Mordes an Patienten in Oldenburg und Delmenhorst zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts seine Patienten mit Medikamenten vergiftet, die zum Herzstillstand führten, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er als Lebensretter glänzen. Im Mordprozess war deutlich geworden, dass die Vorgesetzten in Oldenburg nach einem Verdacht dem Pfleger die Kündigung nahegelegt hatten. Mit einem guten Zeugnis bewarb sich Högel dann erfolgreich in Delmenhorst.
Über die damaligen Vorgänge im Lainzer Spital zu Wien sollte auch auf Forderung der Kirche die Berichterstattung unterbleiben....... Gerade das nicht zu tun ist Aufgabe der Presse. Davon leben die auch. Solche Taten sind eben auch nur möglich, wenn systematisch weggeschaut wird, und das über einen längeren Zeitraum (St.Florianz Prinzip).......