Mordvorwurf aufgehoben Elf Jahre Haft für "Kettensäger von Magdeburg" Er hat seine Freundin Anja H. erwürgt und ihre Leiche anschließend mit einer Kettensäge zerstückelt: Maik F. muss für elf Jahre ins Gefängnis. Das Magdeburger Schwurgericht befand ihn im zweiten Prozess des Totschlags für schuldig - nicht des Mordes.
Freitag, 16.01.2009 12:25 Uhr Drucken NutzungsrechteFeedback Magdeburg - Mit seinem Urteil im zweiten Prozess hob das Gericht die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes auf, zu der es Maik F. vor dreizehn Monaten verurteilt hatte. Der 25-Jährige stand erneut wegen der Tötung seiner damals 21-jährigen Freundin vor Gericht, weil der Bundesgerichtshof im Sommer 2008 die ihm vorgeworfenen niedrigen Beweggründe nicht ausreichend belegt sah - damit war das Mordmerkmal entfallen.
Maik F.: Freigesprochen vom Mordvorwurf
Als Begründung für das mildere Urteil gab das Gericht jetzt an, dass Mordmerkmale wie Heimtücke, Habgier und niedrige Beweggründe nicht eindeutig festzustellen gewesen seien. Die grausame Tat geschah nach Auffassung des Gerichts auch nicht im Affekt. "Der Angeklagte hat sich mindestens des Totschlags schuldig gemacht", sagte der Vorsitzende Richter, Jochen Kupfer.
Es gebe keinen Zweifel daran, dass der Mann die 21-Jährige am 7. Oktober 2005 tötete, weil sie sich von ihm trennen wollte. "Danach lebte er sein Leben weiter, als sei nichts geschehen", sagte der Richter.
Maik F. erwürgte seine Ex-Freundin am 7. Oktober 2005, weil sie sich von ihm trennen wollte. Um einer Entdeckung und Bestrafung zu entgehen, zerstückelte er die Leiche wenig später mit einer Kettensäge und vergrub die Teile auf dem Grundstück seiner Eltern in der Nähe von Dresden.
Freunden und Verwandten gegenüber gab er wochenlang an, dass er nicht wisse, wohin die junge Frau verschwunden sei.
Erst nach einer Vermisstenanzeige der Eltern des Mädchens meldete er sich bei der Polizei, bestritt aber die Tötung. Damals sagte er aus, seine Freundin tot in der Badewanne der gemeinsamen Wohnung gefunden zu haben.
Die Leiche habe er zerstückelt und vergraben, weil er befürchtete, dass ihm niemand glauben würde, dass er sie nicht getötet habe, gab Maik F. an. Während des zweiten Prozesses machte der 25-Jährige - wie bereits im ersten Prozess - keine Aussage.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die die Eltern des Opfers vertrat, hatten in dem neuen Verfahren erneut lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Ob die Kläger Rechtsmittel einlegen, war nach der Urteilsverkündung am Freitag noch unklar. Man werde jetzt prüfen, was zu tun sei und gegebenenfalls im Rahmen der gesetzlichen Fristen reagieren, hieß es. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt.
Das Gericht wertete es als positiv, dass der 25-Jährige keine Vorstrafen hatte. Er trage jedoch eine erhebliche Mitschuld am Scheitern der Beziehung. Da der Mann während der beiden Prozesse schwieg, seien alle Umstände der Tat nicht aufzuklären.