Dreifachmord-Prozess Verteidiger fordert zwölf Jahre Haft für Jan G. 30.01.18, 13:50 Uhr EMAIL FACEBOOK TWITTER MESSENGER
Nach gut 20 Verhandlungstagen mit Videos, Gutachten und vielen Zeugen soll im Prozess um die Morde an zwei Polizisten und einer Rentnerin in Ostbrandenburg an diesem Freitag das Urteil gesprochen werden. Kurz vor dem Ende der juristischen Aufarbeitung wird am Dienstag noch einmal die geballte Wucht der schrecklichen Ereignisse in dem nüchternen Verhandlungssaal des Landgerichts Frankfurt (Oder) deutlich. Die Witwe eines der totgefahrenen Polizisten spricht zum Angeklagten.
Als Nebenklägerin kam die Frau zu sehr vielen Verhandlungsterminen in dem Prozess, der im Oktober 2017 begonnen hatte. Der 25 Jahre alte Jan G. soll vor fast einem Jahr zuerst seine Großmutter an ihrem 79. Geburtstag im gemeinsamen Wohnhaus in Müllrose (Oder-Spree) erstochen und danach auf einer Fluchtfahrt zwei Polizisten an einer Bundesstraße bei Beeskow totgefahren haben. Die beiden 49 und 52 Jahre alten Männer sollten das Fluchtauto mit einem Nagelbrett stoppen.
Das letzte Wort des Angeklagten ist hart „Ich habe lange hin und herüberlegt, ob ich die Kraft und den Mut habe“, leitet die Witwe die Worte ein, die sie an den Angeklagten schräg gegenüber von ihr richtet. „Sie haben Leben zerstört. Sie haben Familien zerstört.“ Sie hoffe, dass er viel Zeit haben werde, sich klar zu werden, was er getan habe. Ihre Hand greift währenddessen in eine Plastiktüte. Sie zieht einen Bilderrahmen heraus - ein Porträt ihres Mannes. Mit einem Buch als Stütze stellt sie es vor sich auf, in Richtung von Jan G..
Als das Gericht das letzte Wort dem Beschuldigten überlässt, bevor dann am Freitag (2. Februar, 9 Uhr) ein Urteil gesprochen werden soll, beginnt dieser so: „Ich find's ein bisschen sehr weit ins Emotionale gerückt“, sagt der dunkel gekleidete Mann kühl. Es gebe wesentlich schlimmere Straftaten. Und er betont: „Es war ein Polizist, es war kein kleines Kind, das da stand.“ Der Anwalt der Witwe dreht sich währenddessen zu ihr - spricht der Frau zu.
Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Strafmilderung Im Prozess hatte Jan G. zugegeben, für den Tod der drei Menschen verantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen Mordes, die Verteidigung hingegen zwölf Jahre Haft. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlag bei der Frau sowie fahrlässiger Tötung bei den beiden Beamten. Der Anwalt des Angeklagten will, dass das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt. Jan G. soll bei den Taten unter Drogeneinfluss gestanden haben. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, die Strafe zu mindern.
Die Verteidigung stellt in ihrem Plädoyer den Tod der Beamten als Verkehrsunfall dar. Die Anklagebehörde ist sich hingegen sicher, dass der Beschuldigte aus Tötungsabsicht auf die beiden Männer am Straßenrand zufuhr. Der Unfall sei vermeidbar gewesen.
Besondere Aufmerksamkeit erlangte der Fall auch deshalb, weil Jan G. in einem früheren Prozess wegen Raubes vom selben Landgericht für schuldunfähig erklärt worden war. Es stützte sich auf ein Gutachten, das dem jungen Mann eine „undifferenzierte Schizophrenie“ attestiert hatte.
Das Gericht ordnete zwar die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an - allerdings setzte es die Vollstreckung auf Bewährung aus. Jan G. war damit auf freiem Fuß. Monate später kam es dann zu dem folgenschweren 28. Februar 2017. Im jetzigen Prozess betonte ein Professor für forensische Psychiatrie als Gutachter, dass der Angeklagte nicht schizophren und damit schuldfähig sei. (dpa/BLZ)
Urteil Dreifach-Mörder von Müllrose muss lebenslang hinter Gitter
p02.02.18, 09:16 Uhr
Frankfurt (Oder) - Weil er seine Oma in Müllrose (Oder-Spree) erstach und auf der Flucht zwei Polizisten in Oegeln totfuhr, muss Jan G. nun lebenslang ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht in Frankfurt (Oder) verurteilten den 25-Jährigen am Freitag wegen dreifachen Mordes und folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt - das heißt, das Jan G. auch nach 15 Jahren Haft nicht aus dem Gefängnis kommt.
Im Prozess hatte Jan G. zugegeben, für den Tod der drei Menschen verantwortlich zu sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert, die Verteidigung hingegen zwölf Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlag bei der Frau sowie fahrlässiger Tötung bei den beiden Beamten. Der Anwalt des Angeklagten wollte, dass das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt.
Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass Jan G. schuldfähig ist. „Ihm waren das Ausmaß und die Folgen seines Handelns bewusst“, so Richterin Claudia Cottäus. Er habe zwar eine emotional instabile Persönlichkeit, sei aber in seiner Steuerungsfähigkeit nicht beeinträchtigt gewesen.
Bei den Taten habe er unter Drogen gestanden. Nach der Tötung der Großmutter habe er den „unbedingten Willen zur Flucht“ gehabt und „wollte sich auf keinen Fall von der Polizei schnappen lassen“.
Jan G. überfuhr die beiden Polizisten mit hohen Geschwindigkeit
Jan G. lebte im Februar des vergangenen Jahres im Haus seiner Oma in Müllrose. Am Tattag, an dem seine Großmutter ihren 79. Geburtstag beging, hatte er sich über die vollgestellte Badewanne geärgert. Jan G. soll unter Drogen gestanden haben, als er seiner Oma Honig über den Kopf schüttete, auf sie mit Fäusten und einem Stuhl einprügelte und sie mit Tritten traktierte. Als sich die Frau ins Bad flüchtete, trat er die Tür ein. Schließlich tötete er die Seniorin laut Anklage mit ihrem Lieblingsküchenmesser und raste mit ihrem Auto davon.
Auf seiner Flucht überfuhr er bei der Ortschaft Oegeln mit hoher Geschwindigkeit gezielt zwei Polizeibeamte, die seine Flucht mit einem Nagelgurt beenden wollten. Die 49 und 52 Jahre alten Familienväter waren sofort tot.
Jan G. habe billigend in Kauf genommen, dass es ihnen nicht gelingen konnte, sich zu retten, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. „Sie rechneten nicht mit dem Angriff auf ihr Leben.“
Jan G. schlachtete seine Katze, rammte einem Freund ein Messer in den Hals
Was hier vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt wurde, zeichnete sich lange vor den Taten ab. Denn der Angeklagte ist für Polizei und Justiz kein Unbekannter. Er ist mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Jan G. war schon in der Grundschule verhaltensauffällig. Er nahm seit Jahren Drogen. Mit 14 kam er in ein therapeutisches Wohnheim und wurde schon zwei Jahre später – weil er unführbar war – wieder entlassen. Nach Hause. Was Therapeuten nicht erreichten, sollte nun die Mutter schaffen.
Jan G. schlachtete seine Katze, er rammte einem Freund ein Messer in den Hals. Ärzte diagnostizierten bei ihm eine Schizophrenie. Seine Mutter Leila G. bat die Behörden mehrfach um Hilfe, sie machte darauf aufmerksam, dass ihr Sohn hochgefährlich, eine tickende Zeitbombe sei. Jan G. drohte, sie umzubringen. Dem Lebensgefährten von Leila G. kündigte er an, ihn „wie ein Schwein abzuschlachten“. Er drohte, Mutter und Lebensgefährten die Köpfe abzuschneiden. Er verbreitete eine Atmosphäre der Angst. „Alle haben gewusst, dass er zu Mord neigt“, erklärte Peter-Michael Diestel, der in dem Prozess die Nebenklägerin Leila G. vertritt, in einem Interview mit der Berliner Zeitung über das Behördenversagen.
Jan G. galt als psychisch krank
Im November, drei Monate vor der Tat, wurde Jan G. vom Landgericht Frankfurt (Oder) vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung freigesprochen. Jan G. galt als psychisch krank. Das Gericht ordnete die Unterbringung des drogenabhängigen Mannes in der Psychiatrie an – setzte diese Maßnahme aber zur Bewährung aus. Als Auflagen gaben ihn die Richter mit auf den Weg, keine Drogen nehmen und Brandenburg nicht verlassen zu dürfen.
Doch schon im Dezember verstieß er gegen die Anordnungen. Da wurde er bei einer Verkehrskontrolle in Bayern in einem gestohlenen Auto, ohne Führerschein und mit Drogen im Blut erwischt und für einen Monat in die Psychiatrie gesteckt. Um dann in den Haushalt seiner Großmutter entlassen zu werden. Die ihn nie angezeigt hatte, so Jan G. vor Gericht. Die ihm offenbar auch Geld für Drogen gab.
Kein Verstoß gegen Bewährungsauflagen
Bei einer Anhörung am 13. Februar 2017 vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) sahen die Richter keinen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. Jan G. blieb auf freien Fuß. Es kümmerte offenbar niemanden, dass er sich nicht mehr bei seiner Bewährungshelferin meldete und auch nicht bei den angeordneten Psychiatrie-Terminen erschien. Erst, nachdem Jan G. drei Menschen getötet hatte, hoben die Richter die Bewährung auf.
Im jetzigen Prozess betonte ein Professor für forensische Psychiatrie als Gutachter, dass der Angeklagte nicht schizophren und damit schuldfähig sei. (BLZ)
Zitat von wetterfroschKein Verstoß gegen Bewährungsauflagen
Bei einer Anhörung am 13. Februar 2017 vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) sahen die Richter keinen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. Jan G. blieb auf freien Fuß. Es kümmerte offenbar niemanden, dass er sich nicht mehr bei seiner Bewährungshelferin meldete und auch nicht bei den angeordneten Psychiatrie-Terminen erschien. Erst, nachdem Jan G. drei Menschen getötet hatte, hoben die Richter die Bewährung auf.
Ich möchte nicht wissen, wie oft so etwas passiert.
In der freien Wirtschaft wären solche Personen längst ihren Job los.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle