Zitat von wetterfrosch „Ich bin ein Katholik, und ein Katholik schadet einem Katholiken nicht, und er tötet einen Katholiken nicht“, behauptete er voller Inbrunst. Was geschehen sei, sei wegen der Drogen und des fehlenden Hirns passiert, sagte er.
Das gibt nicht jeder zu, kein Hirn zu haben!
ZitatVeronika F. leidet bis heute an den Folgen ihrer schweren Verletzungen. Das Gericht ersparte es ihr, den Angeklagten bei ihrer Aussage ins Gesicht sehen zu müssen. Sie wurde per Videoschaltung vernommen. Dabei wirkte sie gefasst. Äußerlich zumindest. Robert P. hatte der Witwe im Mai einen Brief aus der Untersuchungshaft geschrieben. Veronika F. entrüstete sich bei ihrer Vernehmung darüber und nannte das Schreiben ein "starkes Stück". Falls sie einmal ein Organ brauche, "stehe ich zur Verfügung", hatte Robert P. ihr darin versichert.
Darüberhinaus bat er die 77-Jährige um Verzeihung und nannte das, was ihr und ihren Bekannten widerfahren ist, eine "Tragödie". In der Haft, so P., habe er sein Leben verflucht und Suizid begehen wollen. Doch ihm habe die Kraft gefehlt. Sein Brief an die Witwe endet mit den Worten: "Möge Gott Sie segnen."
Anderen können sie das Licht ausschalten, fünfzigmal (50!) gegen den Kopf eines anderen treten (siehe Artikel), aber dem eigenen Leben ein Ende setzen, dafür fehlt der Mut. Kann man immer wieder lesen. Und das mit der Organspende übertrifft jede Geschmacklosigkeit!
Überfall aus Habgier Lebenslange Haft für Höfen-Raubmörder Im Prozess um den zweifachen Raubmord in Höfen werden die drei Angeklagten vom Landgericht München II zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Sie wollten eine Witwe überfallen und ausrauben - zwei Menschen wurden dabei ermordet.
Für einen Doppel-Raubmord im oberbayerischen Höfen hat das Landgericht München II drei Männer zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Es sprach das Trio des Mordes, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Eine 50-jährige ehemalige Pflegerin aus Polen hatte mit drei Landsleuten den Überfall auf eine wohlhabende Witwe geplant, bei der sie zuvor beschäftigt war. Bei der Tat starben zwei Freunde der Witwe, die Frau selbst überlebte schwer verletzt. Die drei Männer führten die Tat im Februar 2017 aus und töteten dabei eine 76 Jahre alte Freundin der Witwe und einen 81-jährigen Bekannten, die zu Besuch waren.
Die Täter hatten die Senioren brutal zusammengeschlagen und anschließend eingesperrt und teilweise auch gefesselt. Laut Staatsanwaltschaft erbeuteten die Täter Gold, Bargeld und Gegenstände in fünfstelliger Höhe.
Habgier als Motiv Die Staatsanwaltschaft hat für alle vier Angeklagten wegen Mordes beziehungsweise versuchten Mordes lebenslange Haft beantragt, für die Männer auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Täter hätten das Verbrechen aus Habgier begangen. Die Verteidigung wies zuvor jegliche Tötungsabsicht zurück. Unter Einfluss von Drogen soll alles "aus dem Ruder gelaufen" sein. Der Plan sei nur Einbruch und Diebstahl eines Tresors gewesen, erklärten die Anwälte vor dem Landgericht München II.
Die Frau, die als Pflegerin in dem Ort im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen einen schwerkranken Mann betreute, spionierte laut Anklage den Haushalt aus. Nach dem Tod des Mannes plante sie gemeinsam mit den anderen den Raubüberfall.
Hinweise auf die Pflegerin hatten Nachbarn des Anwesens bereits kurz nach der Tat gegeben. Am Tatort fanden die Ermittler dann DNA-Spuren ihres wegen Diebstahls einschlägig vorbestraften Bruders.
Die haben im obigen Artikel glatt vergessen, auch die Frau als Angeklagte zu erwähnen. Durch sie ist doch alles erst ins Rollen gekommen.
Drei Männer zu lebenslanger Haft verurteilt
Eine polnische Pflegerin plant mit Landsleuten den Überfall auf eine wohlhabende alte Frau, die sie betreute. Bei der Tat sterben zwei Freunde der Witwe. Nun wurden die Pflegerin und drei Männer verurteilt.
Im Prozess um den Doppel-Raubmord im oberbayerischen Höfen hat das Landgericht München II drei Männer zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Es sprach das Trio am Montag des Mordes, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Eine ehemalige Pflegerin aus Polen, offenbar die Initiatorin der Tat, verurteilte das Gericht wegen Raubes zu acht Jahren Haft. Die 50-Jährige hatte mit ihrem Bruder, 44, ihrem Sohn, 25, und einem Bekannten, 34, den Überfall auf eine wohlhabende Witwe ausgeheckt, bei der sie zuvor beschäftigt war.
Die drei Männer setzten den Plan im Februar 2017 um. Bei dem Überfall starben schließlich eine 76 Jahre alte Freundin und ein 81 Jahre alter Bekannter der Witwe, sie selbst überlebte schwer verletzt.
Die beiden Freunde waren zu Besuch bei der alten Frau. Sie sperrten sich in Zimmern ein, doch die Täter brachen die Türen auf und misshandelten die alten Leute schwer. Dann ließen sie sie hilflos zurück. Erst drei Tage später wurden sie gefunden. Aus dem Anwesen entwendeten die Männer Bargeld in fünfstelliger Höhe sowie diverse Schmuck- und Wertgegenstände. Die Freunde der Witwe starben an den erlittenen Misshandlungen.
Entlassung nach 15 Jahren ist unwahrscheinlich
Für den Bruder und den Sohn der Ex-Pflegerin stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Die Täter behaupteten vor Gericht, sie hätten Drogen genommen und wären deshalb nicht richtig zurechnungsfähig gewesen. Laut einem Sachverständigengutachten habe der Drogenkonsum jedoch bei keinem der Angeklagten zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit geführt.
Für den vorbestraften Hauptangeklagten – den Bruder der Ex-Pflegekraft – verhängte die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Bott zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung.